Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

5 WO GILT DER FIRMEN-SCHUTZBRIEF? Der Firmen-Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas (siehe Seite 89), in der Russischen Föderation, in den außer­ europäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kana- rischen Inseln, den Azoren und auf Madeira. FÜR WEN GILT DER FIRMEN-SCHUTZBRIEF? Der Firmen-Schutzbrief ist exklusiv für juristische Personen oder ähnliche Per- sonengemeinschaften (auch Vereine), die eine Firmen-Mitgliedschaft beim ÖAMTC abgeschlossen haben. Geschützte Personen im Firmen-Schutzbrief sind firmenzugehörige Lenkerinnen/Lenker und je nach Fahrzeugart und Zulassung bis zu max. acht mitreisende Firmenangehörige während der Nutzung des im ÖAMTC Notfall- Kreditbrief eingetragenen Firmenfahrzeuges; also während der Fahrt, dem Be- und Entla- den, dem Tanken und allen sonstigen Tätig- keiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Benützung des Fahrzeuges stehen. Eine Firmenangehörige/ein Firmenangehö- riger kann zusätzlich als geschützte Person im ÖAMTC Notfall-Kreditbrief eingetragen werden. Damit gelten auch die/der im gemeinsamen Haushalt lebende Partnerin/ Partner und deren Kinder bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden und auch darüber hinaus, wenn ein Elternteil oder beide Eltern- teile zum gesetzlichen Erwachsenenvertreter bestellt wurden, als geschützte Personen im Firmen-Schutzbrief. Die personenbezogenen Schutzbrief-Leistun- gen gelten unabhängig von der Verwendung des Firmenfahrzeuges, unabhängig ob die geschützten Personen gemeinsam oder getrennt unterwegs sind und unabhängig vom benützten Verkehrsmittel (also z.B. auch für Reisen per Bahn, Bus, Fahrrad, Schiff oder Flugzeug). FÜR WELCHE FAHRZEUGE GILT DER FIRMEN-SCHUTZBRIEF? Der Firmen-Schutzbrief gilt für Firmenfahr- zeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5t und einer max. Höhe von 3,2m sowie einer max. Länge von 7m und einer max. Breite von 2,5 m. Fahrzeugbezogene Firmen-Schutzbrief- Leistungen gelten für das im ÖAMTC Not- fall-Kreditbrief eingetragene, behördlich in Österreich, in einem anderen EU-Staat, der Schweiz oder Liechtenstein auf das ÖAMTC Firmen-Mitglied zum Straßenverkehr zuge­ lassene Firmenfahrzeug wie z.B. für ein Leasingfahrzeug sowie auch für ein Fahrzeug in Langzeitmiete ab drei Monaten (unabhän- gig von der Zulassung), sofern für dieses bzw. für dieses Kfz-Kennzeichen eine gültige ÖAMTC Firmen-Mitgliedschaft besteht. Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen

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