Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

59 Krankenrückholung aus dem Ausland WAS IST PASSIERT? Eine geschützte Person ist mit dem geschützten Firmenfahrzeug bzw. im Zuge einer Reise im Ausland verunglückt oder unvorhergesehen erkrankt, eine Kranken- rückholung wird deshalb notwendig. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. SO HILFT DER ÖAMTC: Nach Abstimmung mit der/dem ÖAMTC Einsatzärztin/Einsatzarzt wird durch den ÖAMTC eine medizinisch sinnvolle Kranken- rückholung organisiert und auch das Bett im Heimatkrankenhaus reserviert. Für den vom ÖAMTC organisierten und durchgeführten Transport entstehen keine Kosten. BITTE BEACHTEN SIE: Die Krankenrückholung erfolgt als Sekun- därtransport (nach stationärer/ambulanter Erstversorgung und medizinisch unauf­ schiebbaren Folgebehandlungen) auf Ihren Wunsch und nach Einwilligung von bzw. Abstimmung mit der/dem ÖAMTC Einsatz­ ärztin/Einsatzarzt. Transportmittel und Transportzeitpunkt hängen von der ärzt- lichen Entscheidung ab. Achtung: Kein Kostenersatz für Transporte durch andere Organisationen als den ÖAMTC! Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). +43 1 25 120 20 Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.

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