Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

69 Fahrzeugrückholung durch ÖAMTC Fahrerinnen/Fahrer – aus dem Ausland WAS IST PASSIERT? Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise im Ausland unvorhergesehen erkrankt oder verletzt und kann deshalb ein ge- schütztes Firmenfahrzeug nicht selbst zurückführen. WAS IST ZU TUN? ► Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. ► Übergeben Sie der/dem ÖAMTC Fahrerin/ Fahrer das verkehrs- und betriebssichere Firmenfahrzeug samt aller Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel. Das Firmen­ fahrzeug muss fertig und ordnungsgemäß beladen und abfahrbereit sein. SO HILFT DER ÖAMTC: ► Es wird ein/e ÖAMTC Fahrerin/Fahrer ent- sendet, die/der das Firmenfahrzeug samt Insassen – bei ärztlich bestätigter Trans- portfähigkeit auch die kranke Person – sowie das Gepäck zur Meldeadresse in Österreich oder ggf. zum Zielort in Öster­ reich zurückführt. ► Der ÖAMTC übernimmt die Kosten für den ÖAMTC Fahrer und für eine zusätzliche Haftpflichtversicherung. Reisekosten (z.B. Treibstoff, Maut, Verpflegung) werden nicht übernommen. BITTE BEACHTEN SIE: Personenanzahl und Gewichte müssen den Angaben der Zulassungsbescheinigung des übergebenen Firmenfahrzeuges entsprechen. Falls Haustiere mittransportiert werden sollen, geben Sie diese bitte dem Team der Schutzbrief-Nothilfe beim ersten Telefonat zur weiteren Klärung bekannt. Falls die Rückholung durch eine/n ÖAMTC Fahrerin/Fahrer nicht möglich ist, veran- lasst der ÖAMTC den Fahrzeugrücktrans- port zur Meldeadresse der geschützten Person in Österreich oder ggf. zum Zielort in Österreich. Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). +43 1 25 120 20 Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.

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