Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

7 waffen, chemischen oder biologischen Waffen, durch Kernenergie oder durch den Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes (BGBI. Nr. 227/1969) in der jeweils gel- tenden Fassung verursacht werden; außer jene, die durch Heilbehandlung aufgrund eines Versicherungsfalles ver- anlasst waren. ► Außerdem besteht kein Leistungsan- spruch, wenn Sie als Lenkerin/Lenker eines Kraftfahrzeuges die jeweils erfor- derliche Lenkberechtigung nicht besit- zen. ► Auf Straßen ohne öffentlichen Verkehr kann der ÖAMTC keine Leistungen erbrin- gen (z.B. auf nicht öffentlich befahrbaren Privatstraßen oder Wegen, auf durch Erklärungen von Grundeigentümerinnen/ Grundeigentümern oder Wegehalter­ innen/Wegehaltern für die Benützung mit Fahrzeugen gesperrten Straßen oder Forststraßen) sowie wenn Lenkerin/Len- ker und/oder Fahrzeug von einem Fahr- verbot an der Stelle der erwünschten Nothilfe betroffen sind. ► Für Unfälle, Erkrankungen oder Folge- schäden aufgrund von Alkohol-, Sucht- gift- oder Arzneimittelmissbrauch (z.B. lt. WHO ICD Codierung) von geschützten Personen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder Unter- lassen von geschützten Personen besteht kein Leistungsanspruch. ► Wenn ein geschütztes Firmenfahrzeug mit Zustimmung der Zulassungsinhabe- rin/des Zulassungsinhabers einer nicht geschützten Person überlassen wird, wird das Handeln dieser Person der Schutzbrief-Inhaberin/dem Schutzbrief- Inhaber wie das Handeln einer geschütz- ten Person zugerechnet. ► Ebenso besteht kein Leistungsanspruch für Heilbehandlungen und Eingriffe am Körper, die Zweck der Reise sind (z.B. für geplante Operationen oder Kuraufenthalte) und daraus resultierende Gesundheitsschäden. ► Bei psychischen oder physischen Vorerkrankungen, akuten bzw. chronischen Erkrankungen zum Zeitpunkt des Reisean- tritts (z.B. lt. WHO ICD Codierung): Zur Sicherstellung Ihres Leistungsanspruches und zu Ihrer eigenen Sicherheit lassen Sie sich bitte vor Reiseantritt die Unbedenk- lichkeit der geplanten Reise von Ihrer Ärz- tin/Ihrem Arzt schriftlich bestätigen. (Ein Musterformular dazu finden Sie unter www. oeamtc.at/schutzbrief.) Bei Fehlen dieser Bestätigung im Leistungsfall besteht kein Leistungsanspruch, wenn das Schadenser- eignis in einem ursächlichen Zusammen- hang mit der vor oder bei Reiseantritt vor- liegenden Erkrankung steht. Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen

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