Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa
72 Krankenschutz im Ausland Telemedizinische Behandlungen, die vom ÖAMTC bei seinem Partner TeleDoc organi- siert wurden, sind im Rahmen des Aus- landskrankenschutzes gedeckt. Die Notwendigkeit einer Krankenhaus behandlung ist durch ein Attest der/des behandelnden Ärztin/Arztes nachzu weisen. Zahnbehandlungen werden ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem ÖAMTC nur bis max. € 500,– übernommen. Diese Leistung gilt für alle Länder im Schutzbrief-Geltungsbereich ausgenom- men Österreich und jene Länder, in denen die geschützte Person einen Wohnsitz (auch einen Nebenwohnsitz) hat. Achtung: Besteht für eine Versicherte/ einen Versicherten eine gesetzliche und/ oder private Krankenversicherung, so ist die/der Versicherte verpflichtet, zunächst die Leistung dieser in Anspruch zu nehmen. Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Der ÖAMTC Krankenschutz im Ausland deckt nicht: 1. Heilbehandlungen, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes begonnen haben. 2. Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe. 3. Zahnbehandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen sowie Zahnersatz. 4. Geplante Schwangerschaftsunter brechungen. 5. Medizinisch bedingte Schwangerschafts- unterbrechungen, Fehlgeburten und Entbindungen sowie schwangerschafts- bedingte medizinische Behandlungen, die innerhalb der letzten acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen. 6. Kosmetische Behandlungen, Therapie- maßnahmen, Kurbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen. 7. Prophylaktische Impfungen. 8. Heilbehandlungen von Krankheiten und Unfallfolgen, die durch vorsätzlich begangene Straftaten entstehen. 9. In Österreich medizinisch nicht allgemein anerkannte Heilbehandlungen (z.B. Ozon- therapie). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
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