Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

75 Erstattung von Transportkosten nach Ableben im Ausland WAS IST PASSIERT? Eine geschützte Person ist mit dem geschützten Firmenfahrzeug bzw. im Zuge einer Reise im Ausland tödlich verunglückt oder nach unvorhergesehener Krankheit verstorben. WAS IST ZU TUN? Kontaktieren Sie unverzüglich die österrei- chische Botschaft des jeweiligen Landes, um alle für den Transport notwendigen Dokumente zu erhalten. Für die Organisation des Transportes wenden Sie sich bitte an ein internationales Bestat- tungsunternehmen. Empfehlungen können hier entweder über die zuständige Botschaft oder über ein heimisches Bestattungsunter- nehmen abgegeben werden. Senden Sie bezahlte Rechnungen an den ÖAMTC. Für die Überweisung geben Sie bitte Ihre Bankdaten bekannt. SO HILFT DER ÖAMTC: Kostenübernahme der reinen Überführungs­ kosten für Sarg oder Urne zur Meldeadresse in Österreich bis max. € 2.200,–. BITTE BEACHTEN SIE: Eine Rückholung nach Ableben kann vom ÖAMTC weder durchgeführt noch organisiert werden. Es muss auf jeden Fall mit der österreichischen Botschaft im jeweiligen Land Kontakt aufgenommen werden. Der ÖAMTC hilft Ihnen gerne mit den Kontakt- daten der zuständigen Botschaft bzw. des Konsulates. Für die Erstattung der Transportkosten ist eine detaillierte Rechnung oder eine Über- setzung der Rechnung in deutscher, eng- lischer, italienischer oder französischer Sprache notwendig. Zusätzliche Kosten (z.B. für Überstellungs- dokumente etc.) sind nicht gedeckt. Diese Leistung gilt für alle Länder im Schutzbrief-Geltungsbereich ausgenommen Österreich und jene Länder, in denen die geschützte Person einen Wohnsitz (auch einen Nebenwohnsitz) hatte. Im Übrigen gelten die Firmen-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20

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