Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

8 ► Ist ein Fahrzeug behördlich beschlag- nahmt oder sind die Kennzeichen entzo- gen, können lediglich die personenbezo- genen Leistungen erbracht werden. ► Die zu erbringende Leistung wurde weder durch ein Training (vorbereitende Übung am Gelände eines Wettbewerbes) noch durch die Teilnahme an einem sport- lichen Wettbewerb verursacht. Diese Bestimmungen beziehen sich auf alle Personen, die ihren Sport mit Lizenz einer Dachorganisation (z.B. Berufssport- lerinnen/Berufssportler) nicht nur trai- ningstechnisch, sondern auch bei organi- sierten Wettbewerben, durch Leistungs- vergleiche, bei Turnieren oder ähnlichen Veranstaltungen ausüben. Wurde die zu erbringende Leistung durch – auch lizenzpflichtiges – unentgeltliches (Hobby-)Radfahren verursacht, so ist dies jedoch geschützt. ► Kein Schutz besteht bei Pannen und Unfällen mit einem Kraftfahrzeug auf Motorsport-Rennstrecken. Ebenso bei der Beteiligung an motorsportlichen Veranstal- tungen (auch Wertungsfahrten, Rallyes, Enduros, Raid Rallyes und Cross Country Rallyes bzw. allen anderen Aktivitäten, denen ein wie auch immer gearteter Cha- rakter einer organisierten Veranstaltung zugrunde liegt), den dazugehörigen Trai- ningsfahrten und Verbindungsfahrten zwi- schen Wertungsprüfungen. Von diesem Ausschluss ausgenommen sind Gleich­ mäßigkeitsrennen/-fahrten mit Oldtimern. ► Handeln Sie oder eine geschützte Person entgegen ärztlichen Empfehlungen (z.B. Ablehnung ärztlicher Behandlung gegen Revers) oder entgegen den Empfehlungen der Schutzbrief-Nothilfe, so können daraus keine Ansprüche gegenüber dem ÖAMTC (Leistungen, Kostenersatz) geltend gemacht werden. SUBSIDIARITÄT ► Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn ein anderer Leistungserbringer (z.B. Versicherung) zur Kostenübernahme verpflichtet ist oder sie tatsächlich bezahlt. ► Bei Leistungen, für die Ihnen neben den Leistungen aus dem Firmen-Schutzbrief auch von anderer Seite (z.B. von einer Versicherungsgesellschaft) ebenfalls ein Anspruch zusteht, treten Sie dem ÖAMTC diesen Anspruch bei Leistungserbringung ab. Ein allenfalls fälliger Selbstbehalt wird im Rahmen des Firmen-Schutzbrief- Leistungsumfanges übernommen. WIE HILFT DER ÖAMTC? ► Rufen Sie im Notfall umgehend die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe an. Unser Team leitet alle erforderlichen Maßnah- men im Rahmen der Schutzbrief-Sofort- hilfe ein. Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen

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