Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa
8 Kein Schutz besteht bei Pannen und Unfällen mit einem Kraftfahrzeug auf Motor- sport-Rennstrecken. Ebenso bei der Beteili- gung an motorsportlichen Veranstaltungen (auch Wertungsfahrten, Rallyes, Enduros, Raid Rallyes und Cross Country Rallyes bzw. allen anderen Aktivitäten, denen ein wie auch immer gearteter Charakter einer orga- nisierten Veranstaltung zugrunde liegt), den dazugehörigen Trainingsfahrten und Verbindungsfahrten zwischen Wertungs prüfungen. Von diesem Ausschluss aus genommen sind Gleichmäßigkeitsrennen/- fahrten mit Oldtimern. Handeln Sie oder eine geschützte Person entgegen ärztlichen Empfehlungen (z.B. Ablehnung ärztlicher Behandlung gegen Revers) oder entgegen den Empfehlungen der Schutzbrief-Nothilfe, so können daraus keine Ansprüche gegenüber dem ÖAMTC (Leistungen, Kostenersatz) geltend gemacht werden. SUBSIDIARITÄT Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn ein anderer Leistungserbringer (z.B. Ver sicherung) zur Kostenübernahme verpflich- tet ist oder sie tatsächlich bezahlt. Bei Leistungen, für die Ihnen neben den Leistungen aus dem Firmen-Schutzbrief auch von anderer Seite (z.B. von einer Versicherungsgesellschaft) ebenfalls ein Anspruch zusteht, treten Sie dem ÖAMTC diesen Anspruch bei Leistungserbringung ab. Ein allenfalls fälliger Selbstbehalt wird im Rahmen des Firmen-Schutzbrief-Leistungs- umfanges übernommen. WIE HILFT DER ÖAMTC? Rufen Sie im Notfall umgehend die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe an. Unser Team leitet alle erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Schutzbrief-Soforthilfe ein. Anspruch auf Kostenersatz besteht nur, wenn die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe vor Inanspruchnahme einer Leistung kontaktiert wird, außer es ist in der einzelnen Leistungs beschreibung im Firmen-Schutzbrief-Heft anders vermerkt. Bei Anspruch auf Kostenersatz übermitteln Sie dem ÖAMTC bitte die erforderlichen Unterlagen (z.B. Rechnungen mit Zahlungs bestätigung, ärztliche oder behördliche Bestätigungen) so rasch wie möglich entwe- der elektronisch, postalisch oder persönlich bei Ihrem Stützpunkt. Der ÖAMTC behält sich vor, Originalbelege im Bedarfsfall nach- träglich anzufordern. Kosten für Sachver- ständige und Gutachten übernimmt der ÖAMTC nur dann, wenn sie durch ihn beauf- tragt werden. Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen
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