Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

9 ► Anspruch auf Kostenersatz besteht nur, wenn die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe vor Inanspruchnahme einer Leistung kontak- tiert wird, außer es ist in der einzelnen Leistungsbeschreibung im Firmen- Schutzbrief-Heft anders vermerkt. ► Bei Anspruch auf Kostenersatz übermit- teln Sie dem ÖAMTC bitte die erforder- lichen Unterlagen (z.B. Rechnungen mit Zahlungsbestätigung, ärztliche oder behördliche Bestätigungen) so rasch wie möglich entweder elektronisch, posta- lisch oder persönlich bei Ihrem Stütz- punkt. Der ÖAMTC behält sich vor, Origi- nalbelege im Bedarfsfall nachträglich anzufordern. Kosten für Sachverständige und Gutachten übernimmt der ÖAMTC nur dann, wenn sie durch ihn beauftragt werden. DATENSCHUTZ-INFORMATIONEN ► Im Rahmen des Firmen-Schutzbriefes bietet Ihnen der ÖAMTC (siehe ÖAMTC in Ihrem Bundesland), Leistungen nach Verletzung oder Erkrankung und/oder bei Problemen mit dem Fahrzeug sowie weitere ergänzende Nothilfeleistungen (siehe Schutzbrief-Leistungsübersicht) in Österreich bzw. im Ausland an. ► In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen der Inan- spruchnahme der Schutzbriefleistungen telefonisch und/oder schriftlich (Post, Fax, E-Mail, SMS) bekannt gegebenen bzw. erhobenen personenbezogenen Daten vom ÖAMTC zum Zweck der Lei- stungserbringung und Verrechnung verar- beitet und für diesen Zweck gegebenen- falls – im unbedingt notwendigen Aus- maß – an die dafür notwendigen externen Vertragspartner des ÖAMTC, wie z.B. Abschleppunternehmen, Taxi- und Mietwagenunternehmen, Hotel- und Beherbergungseinrichtungen, Transport- unternehmen, Krankenhäuser und Ärz- tinnen/Ärzte, Versicherungsunternehmen etc. übermittelt werden. ► Die Daten werden grundsätzlich für den Zeitraum der Leistungserbringung sowie deren Verrechnung und darüber hinaus nur im Rahmen der anwendbaren gesetz- lichen Aufbewahrungspflichten (UGB, ABGB, ÄrzteG etc.) gespeichert. ► Die Datenverarbeitung, insbesondere auch allenfalls notwendiger Gesundheits- daten, erfolgt auf Grundlage der vertrag- lichen Beziehung zwischen Ihnen und dem ÖAMTC aus dem aufrechten Schutz- brief sowie zur allenfalls notwendigen gesundheitlichen Versorgung (Art 6 Abs 1 lit b und Art 9 Abs 2 lit h DSGVO). Soweit dafür eine Übermittlung personenbezo- gener Daten in Drittstaaten erforderlich Wie der Schutzbrief hilft: Firmen-Schutzbrief-Bestimmungen

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