Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

12 Vertragspartner der Schutzbrief-Inhabe- rin/des Schutzbrief-Inhabers ist je nach Mitgliedschaft entweder der ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) oder einer seiner Landesvereine (Oberösterreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club/ OÖAMTC, Salzburger Automobil-, Motor- rad- und Touring Club/SAMTC, Automobil- und Touringclub Tirol/ATT, Vorarlberger Auto-Touring-Club/VATC, Steiermärkischer Automobil- und Motorsportklub/STAMK sowie Kärntner Automobil- und Touring Club/KATC). Der Vertragspartner wird der leichteren Lesbarkeit halber als ÖAMTC bezeichnet. Erfüllungsort ist Wien und es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Die in ausländischer Währung entstande­ nen Kosten werden zum Devisen­ mittelkurs der Wiener Börse am Tag des Antritts der Auslandsreise in Euro umgerechnet. Gibt es keinen Börsen­ kurs, gilt der von der Nationalbank bekannt gegebene Bankenwechselkurs. Die Schutzbrief-Inhaberin/der Schutz- brief-Inhaber ermächtigt den ÖAMTC, alle für sich und die geschützten Person­ en erforderlichen Auskünfte bei Dritten einzuholen und entbindet diese von der Schweigepflicht. Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen

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