Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

23 +43 1 25 120 20 Fahrzeugrückholung durch ÖAMTC Fahrerinnen/Fahrer – in Österreich WAS IST PASSIERT? Eine geschützte Person ist unterwegs in Österreich unvorhergesehen erkrankt oder verletzt und kann deshalb ein geschütztes Fahrzeug nicht selbst zum Zielort in Öster- reich zurückführen. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Übergeben Sie der/dem ÖAMTC Fahrerin/ Fahrer das verkehrs- und betriebssichere Fahrzeug samt aller Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel. Das Fahrzeug muss fertig und ordnungsgemäß beladen und abfahrbereit sein. SO HILFT DER ÖAMTC: Es wird ein/e ÖAMTC Fahrerin/Fahrer ent- sendet, die/der das Fahrzeug samt Insassen – bei ärztlich bestätigter Transportfähigkeit auch die kranke Person – sowie das Gepäck zum Zielort in Österreich zurückführt. Der ÖAMTC übernimmt die Kosten für die/ den ÖAMTC Fahrerin/Fahrer und für eine zusätzliche Haftpflichtversicherung. Reise­ kosten (z.B. Treibstoff, Maut, Verpflegung) werden nicht übernommen. BITTE BEACHTEN SIE: Personenanzahl und Gewichte müssen den Angaben der Zulassungsbescheinigung des übergebenen Fahrzeuges entsprechen. Falls Haustiere mittransportiert werden sollen, geben Sie diese bitte dem Team der Schutzbrief-Nothilfe beim ersten Telefonat zur weiteren Klärung bekannt. Diese Leistung wird nicht erbracht, wenn die gesetzliche Nachfrist für die Gültigkeit der Begutachtung gemäß §57a Kraftfahrgesetz oder gemäß den Bestimmungen für ver- gleichbare ausländische Überprüfungen abgelaufen ist. Falls die Rückholung durch eine/n ÖAMTC Fahrerin/Fahrer aus anderen als den im vorigen Absatz genannten Gründen nicht möglich ist, veranlasst der ÖAMTC den Fahr- zeugrücktransport zum Zielort in Österreich. Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDc0Mzk=