Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa
29 +43 1 25 120 20 Hubschrauberrettung und -bergung im Ausland WAS IST PASSIERT? Eine geschützte Person wurde im Ausland von einem Rettungshubschrauber geborgen und ins nächstgelegene Krankenhaus geflogen. WAS IST ZU TUN? Nach der Abrechnung mit der Krankenkasse oder sonstigen Kostenträgern (wie z.B. Ihrer privaten Kranken- oder Unfallversicherung) leiten Sie die Rechnung, den Einsatzbericht und das Schreiben der Krankenkasse bzw. der Versicherung bitte an den ÖAMTC weiter. SO HILFT DER ÖAMTC: Kostenvergütung bis max. €10.000,– (im Rahmen der Gesamtdeckungssumme „Krankenschutz im Ausland“ von €75.000,–). Die Vergütung erfolgt nach Maßgabe der Bedingungen für den „Krankenschutz im Ausland“ (Seite 43). BITTE BEACHTEN SIE: Diese Leistung gilt für alle Länder im Schutz- brief-Geltungsbereich ausgenommen Öster- reich und jene Länder, in denen die geschützte Person einen Wohnsitz (auch einen Nebenwohnsitz) hat. Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Bei unklarer Rechnungslegung oder sonstigen Fragen rufen Sie bitte die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe an:
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