Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

41 +43 1 25 120 20 Fahrzeugrückholung durch ÖAMTC Fahrerinnen/Fahrer – aus dem Ausland WAS IST PASSIERT? Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise im Ausland unvorhergesehen erkrankt oder verletzt und kann deshalb ein geschütz- tes Fahrzeug nicht selbst zum Zielort in Österreich zurückführen. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Übergeben Sie der/dem ÖAMTC Fahrerin/ Fahrer das verkehrs- und betriebssichere Fahrzeug samt aller Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel. Das Fahrzeug muss fertig und ordnungsgemäß beladen und abfahrbereit sein. SO HILFT DER ÖAMTC: Es wird ein/e ÖAMTC Fahrerin/Fahrer ent- sendet, die/der das Fahrzeug samt Insassen – bei ärztlich bestätigter Transportfähigkeit auch die kranke Person – sowie das Gepäck zum Zielort in Österreich zurückführt. Der ÖAMTC übernimmt die Kosten für die/den ÖAMTC Fahrerin/Fahrer und für eine zusätzliche Haftpflichtversicherung. Reisekosten (z.B. Treibstoff, Maut, Ver­ pflegung) werden nicht übernommen. BITTE BEACHTEN SIE: Personenanzahl und Gewichte müssen den Angaben der Zulassungsbescheinigung des übergebenen Fahrzeuges entsprechen. Falls Haustiere mittransportiert werden sollen, geben Sie diese bitte dem Team der Schutzbrief-Nothilfe beim ersten Telefonat zur weiteren Klärung bekannt. Diese Leistung wird nicht erbracht, wenn die gesetzliche Nachfrist für die Gültigkeit der Begutachtung gemäß §57a Kraftfahr- gesetz oder gemäß den Bestimmungen für vergleichbare ausländische Überprüfungen abgelaufen ist. Falls die Rückholung durch eine/n ÖAMTC Fahrerin/Fahrer aus anderen als den im vorigen Absatz genannten Gründen nicht möglich ist, veranlasst der ÖAMTC den Fahr- zeugrücktransport zum Zielort in Österreich. Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.

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