Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa
44 +43 1 25 120 20 Krankenschutz im Ausland Telemedizinische Behandlungen, die vom ÖAMTC bei seinem Partner TeleDoc organi- siert wurden, sind im Rahmen des Auslands- krankenschutzes gedeckt. Die Notwendigkeit einer Krankenhausbe- handlung ist durch ein Attest der/des behandelnden Ärztin/Arztes nachzuweisen. Zahnbehandlungen werden ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem ÖAMTC nur bis max. € 500,– übernommen. Diese Leistung gilt für alle Länder im Schutz- brief-Geltungsbereich ausgenommen Öster- reich und jene Länder, in denen die geschützte Person einen Wohnsitz (auch einen Nebenwohnsitz) hat. Achtung: Besteht für eine Versicherte/einen Versicherten eine gesetzliche und/oder pri- vate Krankenversicherung, so ist die/der Versicherte verpflichtet, zunächst die Lei- stung dieser in Anspruch zu nehmen. Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Der ÖAMTC Krankenschutz im Ausland deckt nicht: 1. Heilbehandlungen, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes begonnen haben. 2. Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten, außer als Folge akuter Anfäl- le oder Schübe. 3. Zahnbehandlungen, die nicht der Erst versorgung zur unmittelbaren Schmerz bekämpfung dienen sowie Zahnersatz. 4. Geplante Schwangerschaftsunter brechungen. 5. Medizinisch bedingte Schwangerschafts- unterbrechungen, Fehlgeburten und Entbindungen sowie schwangerschafts- bedingte medizinische Behandlungen, die innerhalb der letzten acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen. 6. Kosmetische Behandlungen, Therapie- maßnahmen, Kurbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen. 7. Prophylaktische Impfungen. 8. Heilbehandlungen von Krankheiten und Unfallfolgen, die durch vorsätzlich begangene Straftaten entstehen. 9. In Österreich medizinisch nicht allgemein anerkannte Heilbehandlungen (z.B. Ozon- therapie). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.
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