Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

5 Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen WO GILT DER SCHUTZBRIEF? Der Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas (siehe Seite 89), in der Russischen Föderation, in den außereuro­ päischen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira. FÜR WEN GILT DER SCHUTZBRIEF? Der Schutzbrief gilt für die Schutzbrief-Inhabe- rin/den Schutzbrief-Inhaber sowie die/den im gemeinsamen Haushalt lebende/n Partnerin/ Partner und deren Kinder bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebens- jahr vollenden und auch darüber hinaus, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile zum gesetzlichen Erwachsenenvertreter bestellt wurden. Die personenbezogenen Schutzbrief-Leis- tungen gelten unabhängig davon, ob die geschützten Personen gemeinsam oder getrennt unterwegs sind und unabhängig vom benützten Verkehrsmittel (also z.B. auch für Reisen per Bahn, Bus, Fahrrad, Schiff oder Flugzeug). FÜR WELCHE FAHRZEUGE GILT DER SCHUTZBRIEF? Der Schutzbrief gilt für Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und einer max. Höhe von 3,2m sowie einer max. Länge von 7m und einer max. Breite von 2,5 m. Darüber hinaus gilt der Schutzbrief für Wohn- mobile und Campinganhänger bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und einer max. Höhe von 3,5 m sowie einer max. Länge von 7,5 m und einer max. Breite von 2,5 m. Fahrzeugbezogene Schutzbrief-Leistungen gel- ten für alle auf bzw. für die Schutzbrief-Inha- berin/den Schutzbrief-Inhaber behördlich in Österreich, in einem anderen EU-Staat, der Schweiz oder Liechtenstein zum Straßenver- kehr zugelassenen Kraftfahrzeuge wie z.B. für Leasingfahrzeuge sowie auch für Fahrzeuge in Langzeitmiete ab drei Monaten (unabhängig von der Zulassung), sofern eine der Fahrzeug- art entsprechende, gültige ÖAMTC Mitglied- schaft besteht. Der Schutzbrief gilt nicht für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, wie insbesondere Werk- stätten-, Probe- oder Überstellungskennzei- chen. Mitgeführte Fahrräder, Elektro-Fahrräder, drei- rädrige Invalidenmopeds (mit Zulassung) und Invalidenfahrzeuge (die ohne Kfz-Zulassung betrieben werden können) werden, wenn wirtschaftlich vertretbar, im Schutzbrief- Leistungsfall zum Zielort in Österreich zurück- gebracht.

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