Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa
57 Fahrzeugrückholung in Österreich WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Fahrzeug ist in Österreich außerhalb des Wohnortes (Meldeadresse) durch Panne oder Unfall ausgefallen und kann in der nächstgelegenen Fachwerk- stätte nicht innerhalb von drei Werktagen instand gesetzt werden. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe , da sonst keine Kostenübernahme erfolgen kann. Achtung: Für die Beauftragung der Rück- holung müssen Fahrzeugschlüssel und Zulassungsschein sowie gegebenenfalls eine Transportvollmacht und/oder der Unfallbericht und/oder die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) beim Fahrzeug sein. SO HILFT DER ÖAMTC: Der ÖAMTC veranlasst den Transport des fahruntüchtigen Fahrzeuges so rasch wie möglich zu der dem Zielort in Österreich nächstgelegenen Fachwerkstätte. Der ÖAMTC übernimmt die Transport kosten sowie eventuelle Garagierungs- oder Sicherstellungskosten ab der Be auftragung und dem Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen der Fahrzeugrückholung. Werkstattkosten (z.B. für Diagnose und Schadensfeststellung) sowie Gutachten kosten müssen vom Mitglied selbst getragen werden. BITTE BEACHTEN SIE: Unter folgenden Bedingungen kann die Leistung nicht erbracht werden: ► Das Fahrzeug ist behördlich beschlag- nahmt. ► Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungs- wert/Zeitwert des Fahrzeuges nach aner- kannten Bewertungsmethoden in Öster- reich („wirtschaftlicher Totalschaden”) und die voraussichtlichen Transport kosten übersteigen den Restwert des Fahrzeuges. ► Diese Leistung wird nicht erbracht, wenn die gesetzliche Nachfrist für die Gültigkeit der Begutachtung gemäß §57a Kraftfahr- gesetz oder gemäß den Bestimmungen für vergleichbare ausländische Über prüfungen abgelaufen ist. Fortsetzung nächste Seite Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00
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