Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

59 Wildschadenhilfe in Österreich WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Fahrzeug ist in Österreich durch einen Wildunfall beschädigt worden. Entweder sind Reparaturkosten zu tragen, da kein Dritter (auch keine Kaskoversiche- rung) für den Schaden aufzukommen hat oder bei der Kaskoversicherungsleistung ist ein Selbstbehalt zu tragen. WAS IST ZU TUN? Bitte melden Sie den Unfall unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle. Dazu besteht gesetzliche Verpflichtung und der ÖAMTC kann ohne diese Meldung keine Leistung erbringen. Lassen Sie das beschädigte Fahrzeug vor der Reparatur beim nächstgelegenen ÖAMTC Stützpunkt besichtigen bzw. kontaktieren Sie bitte die Schutzbrief- Nothilfe. Die Unterlagen (Rechnung mit Zahlungs­ bestätigung, behördliche Meldung, Bestäti- gung der Besichtigung) übermitteln Sie der ÖAMTC Zentrale in Ihrem Bundesland (siehe Seite 90). SO HILFT DER ÖAMTC: 80% der Reparaturkosten bzw. des Selbst­ behaltes bis zu einem Höchstbetrag von ins- gesamt €600,– werden vergütet. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahr- zeuges, liegt ein wirtschaftlicher Total­ schaden vor. In diesem Fall werden max. 80% des Differenzbetrages zwischen Wieder­ beschaffungspreis und erzielbarem Wracker- lös vergütet, höchstens jedoch €600,–. BITTE BEACHTEN SIE: Die Wildschadenhilfe wird ausschließlich für Fahrzeuge erbracht, ► die auf bzw. nachweislich für die Schutz- brief-Inhaberin/den Schutzbrief-Inhaber zugelassen sind, ► die auf Kinder bis 19 Jahre der Schutz- brief-Inhaberin/des Schutzbrief-Inhabers bzw. deren/dessen Partnerin/Partner zugelassen sind, sofern eine Gratis- Kinder-Mitgliedschaft besteht, ► die auf die/den mit der Schutzbrief- Inhaberin/dem Schutzbrief-Inhaber im gemeinsamen Haushalt lebende/n Partnerin/Partner zugelassen sind, sofern diese/r über eine gültige Partner-Mitglied- schaft verfügt. Als Wild gilt jagdbares Haar- und Federwild (z.B. Hase, Reh, Fasan, Elch, Hirsch, Fuchs, Wildschwein). Nicht als Wild zu bezeichnen sind Haustiere wie Hund und Katze, Kühe, Schafe, Hühner etc. Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

RkJQdWJsaXNoZXIy NDc0Mzk=