Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa
6 ► Das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt des Leis tungsfalles privat und nicht gewerblich genutzt und kein gemietetes, gewerb- liches Leihfahrzeug (z.B. Mietwagen, Werkstattersatzwagen). ► Mitgeführte Anhänger sind den Schutz- brief-Bestimmungen entsprechend mit geschützt. ► Die auf oder für die Partnerin/den Partner im gemeinsamen Haushalt oder auf Ihre bzw. die Kinder Ihrer Partnerin/Ihres Part- ners (bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden) zugelassenen Kraftfahrzeuge sind dann geschützt, wenn eine der Fahrzeugart entsprechende gültige Partner-Mitglied- schaft bzw. eine Gratis-Kinder-Mitglied- schaft besteht. WANN WERDEN SCHUTZBRIEF- LEISTUNGEN ERBRACHT? ► Die ÖAMTC Mitgliedschaft und der Schutzbrief müssen vor Eintritt des Schadensereignisses (das zum Leistungs- fall führt) vollständig bezahlt sein. Der Anspruch auf Schutzbrief-Leistungen beginnt mit 0:00 Uhr des der Bezahlung folgenden Tages. ► Der Schutzbrief gilt für das im/am Schutz- brief-Heft angeführte Kalenderjahr. ► Nothilfe in Krisen- oder Katastrophenge- bieten (z.B. offizielle Reisewarnung der Sicherheitsstufen 5 oder 6 des österrei- chischen Außenministeriums zum Zeit- punkt der Leistungserbringung) wird im Rahmen der Möglichkeiten erbracht, aber ohne, dass darauf ein Rechtsanspruch besteht. ► Kein Leistungsanspruch besteht bei Fällen, –in denen bei Reiseantritt eine Reise warnung oder partielle Reisewarnung für das Reisegebiet bestand (Warnung der Sicherheitsstufen 5 oder 6 des österrei- chischen Außenministeriums). Über die aktuellen Sicherheits- und Reisewar- nungen informieren Sie sich bitte direkt auf der Seite des österreichischen Außen ministeriums unter www.bmeia.gv.at –oder die unmittelbar oder mittelbar mit Kriegsereignissen jeder Art zusammen- hängen –oder durch innere Unruhen, wenn Sie daran aufseiten der Unruhestifter teil genommen haben –oder die mittelbar oder unmittelbar durch jegliche Einwirkung von Nuklear waffen, chemischen oder biologischen Waffen, durch Kernenergie oder durch den Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes (BGBI. Nr. 227/1969) in der jeweils gel- Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen
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