Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

6 ► Das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt des Leis­ tungsfalles privat und nicht gewerblich genutzt und kein gemietetes, gewerb- liches Leihfahrzeug (z.B. Mietwagen, Werkstattersatzwagen). ► Mitgeführte Anhänger sind den Schutz- brief-Bestimmungen entsprechend mit geschützt. ► Die auf oder für die Partnerin/den Partner im gemeinsamen Haushalt oder auf Ihre bzw. die Kinder Ihrer Partnerin/Ihres Part- ners (bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden) zugelassenen Kraftfahrzeuge sind dann geschützt, wenn eine der Fahrzeugart entsprechende gültige Partner-Mitglied- schaft bzw. eine Gratis-Kinder-Mitglied- schaft besteht. WANN WERDEN SCHUTZBRIEF- LEISTUNGEN ERBRACHT? ► Die ÖAMTC Mitgliedschaft und der Schutzbrief müssen vor Eintritt des Schadensereignisses (das zum Leistungs- fall führt) vollständig bezahlt sein. Der Anspruch auf Schutzbrief-Leistungen beginnt mit 0:00 Uhr des der Bezahlung folgenden Tages. ► Der Schutzbrief gilt für das im/am Schutz- brief-Heft angeführte Kalenderjahr. ► Nothilfe in Krisen- oder Katastrophenge- bieten (z.B. offizielle Reisewarnung der Sicherheitsstufen 5 oder 6 des österrei- chischen Außenministeriums zum Zeit- punkt der Leistungserbringung) wird im Rahmen der Möglichkeiten erbracht, aber ohne, dass darauf ein Rechtsanspruch besteht. ► Kein Leistungsanspruch besteht bei Fällen, –in denen bei Reiseantritt eine Reise­ warnung oder partielle Reisewarnung für das Reisegebiet bestand (Warnung der Sicherheitsstufen 5 oder 6 des österrei- chischen Außenministeriums). Über die aktuellen Sicherheits- und Reisewar- nungen informieren Sie sich bitte direkt auf der Seite des österreichischen Außen­ ministeriums unter www.bmeia.gv.at –oder die unmittelbar oder mittelbar mit Kriegsereignissen jeder Art zusammen- hängen –oder durch innere Unruhen, wenn Sie daran aufseiten der Unruhestifter teil­ genommen haben –oder die mittelbar oder unmittelbar durch jegliche Einwirkung von Nuklear­ waffen, chemischen oder biologischen Waffen, durch Kernenergie oder durch den Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes (BGBI. Nr. 227/1969) in der jeweils gel- Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen

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