Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

6 Das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt des Leis­ tungsfalles privat und nicht gewerblich genutzt und kein gemietetes, gewerbliches Leihfahrzeug (z.B. Mietwagen, Werkstatter- satzwagen). Mitgeführte Anhänger sind den Schutz- brief-Bestimmungen entsprechend mit geschützt. Die auf oder für die Partnerin/den Partner im gemeinsamen Haushalt oder auf Ihre bzw. die Kinder Ihrer Partnerin/Ihres Part- ners (bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden) zugelassenen Kraftfahrzeuge sind dann geschützt, wenn eine der Fahrzeugart ent- sprechende gültige Partner-Mitgliedschaft bzw. eine Gratis-Kinder-Mitgliedschaft besteht. WANN WERDEN SCHUTZBRIEF- LEISTUNGEN ERBRACHT? Die ÖAMTC Mitgliedschaft und der Schutz- brief müssen vor Eintritt des Schadens­ ereignisses (das zum Leistungsfall führt) vollständig bezahlt sein. Der Anspruch auf Schutzbrief-Leistungen beginnt mit 00:00 Uhr des Tages, der auf den Tag der Bezah- lung folgt. Der Schutzbrief gilt für das im/auf dem Schutzbrief-Heft angeführte Kalenderjahr. Nothilfe in Krisen- oder Katastrophenge- bieten (z.B. offizielle Reisewarnung der Sicherheitsstufen 5 oder 6 des österreichi- schen Außenministeriums zum Zeitpunkt der Leistungserbringung) wird im Rahmen der Möglichkeiten erbracht, aber ohne, dass darauf ein Rechtsanspruch besteht. Kein Leistungsanspruch besteht bei Fällen, ► in denen bei Reiseantritt eine Reise­ warnung oder partielle Reisewarnung für das Reisegebiet bestand (Warnung der Sicherheitsstufen 5 oder 6 des österreichi- schen Außenministeriums). Über die aktu- ellen Sicherheits- und Reisewarnungen informieren Sie sich bitte direkt auf der Seite des österreichischen Außen­ ministeriums unter www.bmeia.gv.at ► oder die unmittelbar oder mittelbar mit Kriegsereignissen jeder Art zusammenhän- gen ► oder durch innere Unruhen, wenn Sie daran aufseiten der Unruhestifter teil­ genommen haben ► oder die mittelbar oder unmittelbar durch jegliche Einwirkung von Nuklearwaffen, chemischen oder biologischen Waffen, durch Kernenergie oder durch den Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne des Strah- lenschutzgesetzes (BGBI. Nr. 50/2020) in der jeweils geltenden Fassung verursacht Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen

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