Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa
73 Fahrzeugrückholung aus dem Ausland WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Fahrzeug ist im Ausland durch Panne oder Unfall ausgefallen und ► kann nicht bis zum geplanten Reiseende repariert werden, sofern sich die Panne oder der Unfall am Reiseziel oder inner- halb eines Umkreises von 50 km ereignet hat oder, wenn dies nicht zutrifft, ► kann auch durch Übermittlung von Ersatz- teilen in der nächstgelegenen Fachwerk- stätte nicht innerhalb von drei Werktagen repariert werden. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe , da sonst keine Kostenübernahme erfolgen kann. Achtung: Für die Beauftragung der Rückho- lung müssen Fahrzeugschlüssel und Zulas- sungsschein sowie gegebenenfalls eine Transportvollmacht und/oder der Unfallbe- richt und/oder die Internationale Versiche- rungskarte für den Kraftverkehr (IVK) beim Fahrzeug sein. Im Ausland können weitere Unterlagen not- wendig sein. Die Schutzbrief-Nothilfe infor- miert Sie diesbezüglich im Anlassfall. SO HILFT DER ÖAMTC: Der ÖAMTC veranlasst den Transport des fahruntüchtigen Fahrzeuges so rasch wie möglich zu der Ihrem Zielort in Österreich nächstgelegenen Fachwerkstätte. Der ÖAMTC übernimmt die Transportkosten sowie eventuelle Garagierungs- oder Sicher- stellungskosten ab der Beauftragung und dem Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen der Fahrzeugrückholung. Werkstattkosten (z.B. für Diagnose und Schadensfeststellung) sowie Gutachten kosten müssen vom Mitglied selbst getragen werden. Fortsetzung nächste Seite Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00
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