Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

73 Fahrzeugrückholung aus dem Ausland WAS IST PASSIERT? Ein geschütztes Fahrzeug ist im Ausland durch Panne oder Unfall ausgefallen und ► kann nicht bis zum geplanten Reiseende repariert werden, sofern sich die Panne oder der Unfall am Reiseziel oder inner- halb eines Umkreises von 50 km ereignet hat oder, wenn dies nicht zutrifft, ► kann auch durch Übermittlung von Ersatz- teilen in der nächstgelegenen Fachwerk- stätte nicht innerhalb von drei Werktagen repariert werden. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe , da sonst keine Kostenübernahme erfolgen kann. Achtung: Für die Beauftragung der Rückho- lung müssen Fahrzeugschlüssel und Zulas- sungsschein sowie gegebenenfalls eine Transportvollmacht und/oder der Unfallbe- richt und/oder die Internationale Versiche- rungskarte für den Kraftverkehr (IVK) beim Fahrzeug sein. Im Ausland können weitere Unterlagen not- wendig sein. Die Schutzbrief-Nothilfe infor- miert Sie diesbezüglich im Anlassfall. SO HILFT DER ÖAMTC: Der ÖAMTC veranlasst den Transport des fahruntüchtigen Fahrzeuges so rasch wie möglich zu der Ihrem Zielort in Österreich nächstgelegenen Fachwerkstätte. Der ÖAMTC übernimmt die Transportkosten sowie eventuelle Garagierungs- oder Sicher- stellungskosten ab der Beauftragung und dem Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen der Fahrzeugrückholung. Werkstattkosten (z.B. für Diagnose und Schadensfeststellung) sowie Gutachten­ kosten müssen vom Mitglied selbst getragen werden. Fortsetzung nächste Seite  Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00

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