Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa
74 Fahrzeugrückholung aus dem Ausland BITTE BEACHTEN SIE: Unter folgenden Bedingungen kann die Leistung nicht erbracht werden: ► Das Fahrzeug ist behördlich beschlagnahmt. ► Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert/ Zeitwert des Fahrzeuges nach anerkann ten Bewertungsmethoden in Österreich („wirtschaftlicher Totalschaden”) und die voraussichtlichen Transportkosten über- steigen den Restwert des Fahrzeuges. ► Diese Leistung wird nicht erbracht, wenn die gesetzliche Nachfrist für die Gültigkeit der Begutachtung gemäß §57a Kraftfahr- gesetz oder gemäß den Bestimmungen für vergleichbare ausländische Überprüfungen abgelaufen ist. ► Gewicht und Größe des Fahrzeuges über- steigen folgende Ausmaße: 3,5 t höchst zulässiges Gesamtgewicht, 7m Länge, 3,2m Höhe, 2,5m Breite. ► Gewicht und Größe des Wohnmobiles bzw. des Campinganhängers übersteigen fol- gende Ausmaße: 7,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht, 7,5 m Länge, 3,5 m Höhe, 2,5 m Breite. ► Wenn bei einem Fahrzeug mit auslän- dischem Kennzeichen dem ÖAMTC die Erledigung der notwendigen Zollformali- täten (inklusive Zahlung) nicht durch ent- sprechende Dokumente nachgewiesen wurde. WICHTIGE HINWEISE: Für ausdrücklich gewünschte Soforttrans- porte können nur Kosten im Rahmen der Leistung „Abschleppdienst im Ausland“ übernommen werden. Die Tätigkeit und die damit verbundene Haf- tung des ÖAMTC aus der Übernahme einer Fahrzeugrückholung erstreckt sich aus- nahmslos auf das transportierte Fahrzeug sowie übliches Zubehör. Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). +43 1 25 120 00 Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.
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