Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

78 Als Wild gilt jagdbares Haar- und Federwild (z.B. Hase, Reh, Fasan, Elch, Hirsch, Fuchs, Wildschwein). Nicht als Wild zu bezeichnen sind Haustiere wie Hund und Katze, Kühe, Schafe, Hühner etc. Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). DAS RICHTIGE VERHALTEN NACH EINEM WILDUNFALL: ► Warnblinkanlage einschalten. ► Warnweste anlegen. ► Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern. ► Eventuell verletzte Personen versorgen. ► Polizei verständigen. ► Verletzte oder getötete Tiere keinesfalls berühren oder mitnehmen. ► Bei vorhandener Kaskoversicherung: Fristgerechte Mel- dung des Wildunfalls innerhalb einer Woche. Tipp +43 1 25 120 00 Wildschadenhilfe im Ausland Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.

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