Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

8 Die zu erbringende Leistung wurde weder durch ein Training noch durch die Teilnahme an einem sportlichen Wettbewerb von Berufssportlerinnen/Berufssportlern verurs- acht. Berufssportlerinnen/Berufssportler sind insbesondere Personen, die durch die Ausübung des Sports Einnahmen erzielen. Kein Schutz besteht bei Pannen und Unfällen mit einem Kraftfahrzeug auf Motorsport-Rennstrecken. Ebenso bei der Beteiligung an motorsportlichen Veranstal- tungen (auch Wertungsfahrten, Rallyes, Enduros, Raid Rallyes und Cross Country Rallyes bzw. allen anderen Aktivitäten, denen ein wie auch immer gearteter Cha- rakter einer organisierten Veranstaltung zugrunde liegt), den dazugehörigen Trai- ningsfahrten und Verbindungsfahrten zwi- schen Wertungsprüfungen. Von diesem Ausschluss ausgenommen sind Gleich­ mäßigkeitsrennen/-fahrten mit Oldtimern. Handeln Sie oder eine geschützte Person entgegen ärztlichen Empfehlungen (z.B. Ablehnung ärztlicher Behandlung gegen Revers) oder entgegen den Empfehlungen der Schutzbrief-Nothilfe, so können daraus keine Ansprüche gegenüber dem ÖAMTC (Leistungen, Kostenersatz) geltend gemacht werden. SUBSIDIARITÄT Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn ein anderer Leistungserbringer (z.B. Versi- cherung) zur Kostenübernahme verpflich- tet ist oder sie tatsächlich bezahlt. Bei Leistungen, für die Ihnen neben den Leistungen aus dem Schutzbrief auch von anderer Seite (z.B. von einer Versicherungs­ gesellschaft) ebenfalls ein Anspruch zusteht, treten Sie dem ÖAMTC diesen Anspruch bei Leistungserbringung ab. Ein allenfalls fälliger Selbstbehalt wird im Rah- men des Schutzbrief-Leistungsumfanges übernommen. WIE HILFT DER ÖAMTC? Rufen Sie im Notfall umgehend die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe an. Unser Team leitet alle erforderlichen Maßnahmen im Rah- men der Schutzbrief-Soforthilfe ein. Anspruch auf Kostenersatz besteht nur, wenn die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe vor Inanspruchnahme einer Leistung kontaktiert wird, außer es ist in der einzelnen Leistungs­ beschreibung im Schutzbrief-Heft anders ver- merkt. Bei Anspruch auf Kostenersatz übermit- teln Sie dem ÖAMTC bitte die erforder- lichen Unterlagen (z.B. Rechnungen mit Zahlungsbestätigung, ärztliche oder behördliche Bestätigungen) so rasch wie möglich entweder online, postalisch oder Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen

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