Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

9 ► Anspruch auf Kostenersatz besteht nur, wenn die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe vor Inanspruchnahme einer Leistung kontak- tiert wird, außer es ist in der einzelnen Leistungsbeschreibung im Schutzbrief-Heft anders vermerkt. ► Bei Anspruch auf Kostenersatz übermit- teln Sie dem ÖAMTC bitte die erforder- lichen Unterlagen (z.B. Rechnungen mit Zahlungsbestätigung, ärztliche oder behördliche Bestätigungen) so rasch wie möglich entweder online, postalisch oder persönlich bei Ihrem Stützpunkt. Der ÖAMTC behält sich vor, Originalbelege im Bedarfsfall nachträglich anzufordern. Kosten für Sachverständige und Gutach- ten übernimmt der ÖAMTC nur dann, wenn sie durch ihn beauftragt werden. DATENSCHUTZ-INFORMATIONEN ► Im Rahmen des Schutzbriefes bietet Ihnen der ÖAMTC (siehe ÖAMTC in Ihrem Bundesland) Leistungen nach Verletzung oder Erkrankung und/oder bei Problemen mit dem Fahrzeug sowie weitere ergän- zende Nothilfeleistungen (siehe Schutzbrief-Leistungsübersicht) in Öster- reich bzw. im Ausland an. ► In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen der Inan- spruchnahme der Schutzbriefleistungen telefonisch und/oder schriftlich (Post, Fax, E-Mail, SMS) bekannt gegebenen bzw. erhobenen personenbezogenen Daten vom ÖAMTC zum Zweck der Lei- stungserbringung und Verrechnung verar- beitet und für diesen Zweck gegebenen- falls – im unbedingt notwendigen Aus- maß – an die dafür notwendigen exter- nen Vertragspartner des ÖAMTC, wie z.B. Abschleppunternehmen, Taxi- und Miet- wagenunternehmen, Hotel- und Beher- bergungseinrichtungen, Transportunter- nehmen, Krankenhäuser und Ärztinnen/ Ärzte, Versicherungsunternehmen etc. übermittelt werden. ► Die Daten werden grundsätzlich für den Zeitraum der Leistungserbringung sowie deren Verrechnung und darüber hinaus nur im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (UGB, ABGB, ÄrzteG etc.) gespeichert. ► Die Datenverarbeitung, insbesondere auch allenfalls notwendiger Gesundheitsdaten, erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen Ihnen und dem ÖAMTC aus dem aufrechten Schutzbrief sowie zur allenfalls notwendigen gesund- heitlichen Versorgung (Art 6 Abs 1 lit b und Art 9 Abs 2 lit h DSGVO). Soweit dafür eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten erforderlich ist, stützen wir uns ebenfalls auf die vertrag- liche Beziehung (Art 49 Abs 1 lit b DSGVO). Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen

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