Schutzbrief Touring - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

13 WAS IST PASSIERT? Eine geschützte Person wurde in Österreich nach einem Freizeit-Alpinunfall von der Berg- oder Pistenrettung geborgen und/ oder von einem Rettungshubschrauber geborgen und ins nächstgelegene Kranken- haus geflogen. WAS IST ZU TUN? Nach der Abrechnung mit der Kranken­ kasse oder sonstigen Kostenträgern (wie z.B. Ihrer privaten Kranken- oder Unfall­ versicherung) leiten Sie die Rechnung, den Einsatzbericht und das Schreiben der Krankenkasse bzw. der Versicherung bitte an den ÖAMTC weiter. SO HILFT DER ÖAMTC: Kostenvergütung im Rahmen der Hubschrauberrettung in Österreich bis max. € 10.000,–, davon für Berg- und Pistenrettung max. € 700,–. BITTE BEACHTEN SIE: Kein Schutz bei Unfällen durch die Benüt- zung von Flugdrachen, Paragleitern, Fall- schirmen, Segelflugzeugen oder Ultralights. Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). Die in Österreich flächendeckend im Einsatz stehenden ÖAMTC Notarzthub- schrauber werden über die Notrufnummer ✆ 144 angefordert. Die Entscheidung über die Auswahl des Transportmittels liegt bei der Rettungsleitstelle. Hubschrauber-, Berg- und Pistenrettung nach Freizeit-Alpinunfällen in Österreich +43 1 25 120 20 Bei unklarer Rechnungslegung oder sonstigen Fragen rufen Sie bitte die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe an:

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