Schutzbrief Touring - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

6 Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen WO GILT DER TOURING-SCHUTZBRIEF? Der Touring-Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas (siehe Seite 65), in der Russischen Föderation, in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainer- staaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira. FÜR WEN GILT DER TOURING- SCHUTZBRIEF? Der Touring-Schutzbrief gilt für die Touring- Schutzbrief-Inhaberin/den Touring-Schutz- brief-Inhaber sowie die/den im gemeinsa­ men Haushalt lebende/n Partnerin/Part- ner und deren Kinder bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebens­ jahr vollenden und auch darüber hinaus, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile zum gesetzlichen Erwachsenenvertreter bestellt wurden. Wird über eine ÖAMTC Firmen-Mitglied- schaft ein Touring-Schutzbrief bezogen, gilt der Schutz für die im ÖAMTC Notfall- Kreditbrief eingetragene geschützte Per- son. Die/der im gemeinsamen Haushalt lebende Partnerin/Partner und Ihre bzw. die Kinder Ihrer Partnerin/Ihres Partners (bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden) sind dann mitgeschützt, wenn die einge­ tragene geschützte Person oder die Part- nerin/der Partner auch über eine gültige Einzelpersonen-Mitgliedschaft verfügt. Die personenbezogenen Touring-Schutz- brief-Leistungen gelten unabhängig davon, ob die geschützten Personen gemeinsam oder getrennt unterwegs sind und unab­ hängig vom benützten Verkehrsmittel (also z.B. auch für Reisen per Bahn, Bus, Fahr- rad, Schiff oder Flugzeug). WANN WERDEN TOURING-SCHUTZ- BRIEF-LEISTUNGEN ERBRACHT? Die ÖAMTC Touring-Mitgliedschaft und der Touring-Schutzbrief müssen vor Eintritt des Schadensereignisses (das zum Lei- stungsfall führt) vollständig bezahlt sein. Der Anspruch auf Touring-Schutzbrief-Leis- tungen beginnt mit 00:00 Uhr des Tages, der auf den Tag der Bezahlung folgt. Der Touring-Schutzbrief gilt für das im/auf dem Touring-Schutzbrief-Heft angeführte Kalenderjahr. Nothilfe in Krisen- oder Katastrophenge­ bieten (z.B. offizielle Reisewarnung der Sicherheitsstufen 5 oder 6 des österreichi- schen Außenministeriums zum Zeitpunkt der Leistungserbringung) wird im Rahmen der Möglichkeiten erbracht, aber ohne, dass darauf ein Rechtsanspruch besteht.

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