Schutzbrief Touring - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

6 Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen WO GILT DER TOURING-SCHUTZBRIEF? ► Der Touring-Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas (siehe Seite 64), in der Russischen Föderation, in den außereuropäischen Mittelmeer- Anrainerstaaten sowie auf allen Mittel- meer-Inseln, den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira. FÜR WEN GILT DER TOURING- SCHUTZBRIEF? ► Der Touring-Schutzbrief gilt für die Tou- ring-Schutzbrief-Inhaberin/den Touring- Schutzbrief-Inhaber sowie die/den im gemeinsamen Haushalt lebende/n Part- nerin/Partner und deren Kinder bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden und auch darüber hinaus, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile zum gesetzlichen Erwachsenenvertreter bestellt wurden. ► Wird über eine ÖAMTC Firmen-Mitglied- schaft ein Touring-Schutzbrief bezogen, gilt der Schutz für die im ÖAMTC Notfall- Kreditbrief eingetragene geschützte Per- son. Die/der im gemeinsamen Haushalt lebende Partnerin/Partner und Ihre bzw. die Kinder Ihrer Partnerin/Ihres Partners (bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden) sind dann mitgeschützt, wenn die einge­ tragene geschützte Person oder die Part- nerin/der Partner auch über eine gültige Einzelpersonen-Mitgliedschaft verfügt. ► Die personenbezogenen Touring-Schutz- brief-Leistungen gelten unabhängig davon, ob die geschützten Personen gemeinsam oder getrennt unterwegs sind und unab­ hängig vom benützten Verkehrsmittel (also z.B. auch für Reisen per Bahn, Bus, Fahrrad, Schiff oder Flugzeug). WANN WERDEN TOURING-SCHUTZ- BRIEF-LEISTUNGEN ERBRACHT? ► Die ÖAMTC Touring-Mitgliedschaft und der Touring-Schutzbrief müssen vor Ein- tritt des Schadensereignisses (das zum Leistungsfall führt) vollständig bezahlt sein. Der Anspruch auf Touring-Schutz- brief-Leistungen beginnt mit 0:00 Uhr des der Bezahlung folgenden Tages. ► Der Touring-Schutzbrief gilt für das im/ am Touring-Schutzbrief-Heft angeführte Kalenderjahr. ► Nothilfe in Krisen- oder Katastrophenge­ bieten (z.B. offizielle Reisewarnung der Sicherheitsstufen 5 oder 6 des österrei- chischen Außenministeriums zum Zeit- punkt der Leistungserbringung) wird im Rahmen der Möglichkeiten erbracht, aber ohne, dass darauf ein Rechtsan- spruch besteht.

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