Schutzbrief Touring - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa
6 Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen WO GILT DER TOURING-SCHUTZBRIEF? Der Touring-Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas (siehe Seite 65), in der Russischen Föderation, in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainer- staaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira. FÜR WEN GILT DER TOURING- SCHUTZBRIEF? Der Touring-Schutzbrief gilt für die Touring- Schutzbrief-Inhaberin/den Touring-Schutz- brief-Inhaber sowie die/den im gemeinsa men Haushalt lebende/n Partnerin/Part- ner und deren Kinder bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebens jahr vollenden und auch darüber hinaus, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile zum gesetzlichen Erwachsenenvertreter bestellt wurden. Wird über eine ÖAMTC Firmen-Mitglied- schaft ein Touring-Schutzbrief bezogen, gilt der Schutz für die im ÖAMTC Notfall- Kreditbrief eingetragene geschützte Per- son. Die/der im gemeinsamen Haushalt lebende Partnerin/Partner und Ihre bzw. die Kinder Ihrer Partnerin/Ihres Partners (bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden) sind dann mitgeschützt, wenn die einge tragene geschützte Person oder die Part- nerin/der Partner auch über eine gültige Einzelpersonen-Mitgliedschaft verfügt. Die personenbezogenen Touring-Schutz- brief-Leistungen gelten unabhängig davon, ob die geschützten Personen gemeinsam oder getrennt unterwegs sind und unab hängig vom benützten Verkehrsmittel (also z.B. auch für Reisen per Bahn, Bus, Fahr- rad, Schiff oder Flugzeug). WANN WERDEN TOURING-SCHUTZ- BRIEF-LEISTUNGEN ERBRACHT? Die ÖAMTC Touring-Mitgliedschaft und der Touring-Schutzbrief müssen vor Eintritt des Schadensereignisses (das zum Lei- stungsfall führt) vollständig bezahlt sein. Der Anspruch auf Touring-Schutzbrief-Leis- tungen beginnt mit 00:00 Uhr des Tages, der auf den Tag der Bezahlung folgt. Der Touring-Schutzbrief gilt für das im/auf dem Touring-Schutzbrief-Heft angeführte Kalenderjahr. Nothilfe in Krisen- oder Katastrophenge bieten (z.B. offizielle Reisewarnung der Sicherheitsstufen 5 oder 6 des österreichi- schen Außenministeriums zum Zeitpunkt der Leistungserbringung) wird im Rahmen der Möglichkeiten erbracht, aber ohne, dass darauf ein Rechtsanspruch besteht.
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