Schutzbrief Touring - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

8 kungen zum Zeitpunkt des Reiseantritts (z.B. lt. WHO ICD Codierung): Zur Sicher- stellung Ihres Leistungsanspruches und zu Ihrer eigenen Sicherheit lassen Sie sich bitte vor Reiseantritt die Unbedenklichkeit der geplanten Reise von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt schriftlich bestätigen. (Ein Musterfor- mular dazu finden Sie unter www.oeamtc. at/schutzbrief.) Bei Fehlen dieser Bestäti- gung im Leistungsfall besteht kein Leistungsanspruch, wenn das Schadenser- eignis in einem ursächlichen Zusammen- hang mit der vor oder bei Reiseantritt vorlie- genden Erkrankung steht. ► Die zu erbringende Leistung wurde weder durch ein Training (vorbereitende Übung am Gelände eines Wettbewerbes) noch durch die Teilnahme an einem sportlichen Wettbewerb verursacht. Diese Bestim- mungen beziehen sich auf alle Personen, die ihren Sport mit Lizenz einer Dachorga- nisation (z.B. Berufssportlerinnen/Berufs- sportler) nicht nur trainingstechnisch, son- dern auch bei organisierten Wettbewer- ben, durch Leistungsvergleiche, bei Turnieren oder ähnlichen Veranstaltungen ausüben. Wurde die zu erbringende Lei- stung durch – auch lizenzpflichtiges – unentgeltliches (Hobby-)Radfahren verur­ sacht, so ist dies jedoch geschützt. ► Kein Schutz besteht bei Pannen und Unfällen mit einem Kraftfahrzeug auf Motorsport-Rennstrecken. Ebenso bei der Beteiligung an motorsportlichen Veranstal- tungen (auch Wertungsfahrten, Rallyes, Enduros, Raid Rallyes und Cross Country Rallyes bzw. allen anderen Aktivitäten, denen ein wie auch immer gearteter Cha- rakter einer organisierten Veranstaltung zugrunde liegt), den dazugehörigen Trai- ningsfahrten und Verbindungsfahrten zwi- schen Wertungsprüfungen. Von diesem Ausschluss ausgenommen sind Gleich­ mäßigkeitsrennen/-fahrten mit Oldtimern. ► Handeln Sie oder eine geschützte Person entgegen ärztlichen Empfehlungen (z.B. Ablehnung ärztlicher Behandlung gegen Revers) oder entgegen den Empfeh- lungen der Schutzbrief-Nothilfe, so kön- nen daraus keine Ansprüche gegenüber dem ÖAMTC (Leistungen, Kostenersatz) geltend gemacht werden. SUBSIDIARITÄT ► Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn ein anderer Leistungserbringer (z.B. Versicherung) zur Kostenübernahme verpflichtet ist oder sie tatsächlich bezahlt. ► Bei Leistungen, für die Ihnen neben den Leistungen aus dem Touring-Schutzbrief auch von anderer Seite (z.B. von einer Versicherungsgesellschaft) ebenfalls ein Anspruch zusteht, treten Sie dem ÖAMTC diesen Anspruch bei Leistungserbringung ab. Ein allenfalls fälliger Selbstbehalt Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen

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