Schutzbrief Touring - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

8 Bei psychischen oder physischen Vorer- krankungen, akuten bzw. chronischen Erkrankungen zum Zeitpunkt des Reisean- tritts (z.B. lt. WHO ICD Codierung): Zur Sicherstellung Ihres Leistungsanspruches und zu Ihrer eigenen Sicherheit lassen Sie sich bitte vor Reiseantritt die Unbedenk- lichkeit der geplanten Reise von Ihrer Ärz- tin/Ihrem Arzt schriftlich bestätigen. (Ein Musterformular dazu finden Sie unter www.oeamtc.at/schutzbrief. ) Bei Fehlen dieser Bestätigung im Leistungsfall besteht kein Leistungsanspruch, wenn das Schadensereignis in einem ursächlichen Zusammenhang mit der vor oder bei Rei- seantritt vorliegenden Erkrankung steht. Die zu erbringende Leistung wurde weder durch ein Training noch durch die Teilnah- me an einem sportlichen Wettbewerb von Berufssportlerinnen/Berufssportlern ver- ursacht. Berufssportlerinnen/Berufssport- ler sind insbesondere Personen, die durch die Ausübung des Sports Einnahmen erzielen. Kein Schutz besteht bei Pannen und Unfällen mit einem Kraftfahrzeug auf Motorsport-Rennstrecken. Ebenso bei der Beteiligung an motorsportlichen Veranstal- tungen (auch Wertungsfahrten, Rallyes, Enduros, Raid Rallyes und Cross Country Rallyes bzw. allen anderen Aktivitäten, denen ein wie auch immer gearteter Cha- rakter einer organisierten Veranstaltung zugrunde liegt), den dazugehörigen Trai- ningsfahrten und Verbindungsfahrten zwi- schen Wertungsprüfungen. Von diesem Ausschluss ausgenommen sind Gleich­ mäßigkeitsrennen/-fahrten mit Oldtimern. Handeln Sie oder eine geschützte Person entgegen ärztlichen Empfehlungen (z.B. Ablehnung ärztlicher Behandlung gegen Revers) oder entgegen den Empfehlungen der Schutzbrief-Nothilfe, so können daraus keine Ansprüche gegenüber dem ÖAMTC (Leistungen, Kostenersatz) geltend gemacht werden. SUBSIDIARITÄT Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn ein anderer Leistungserbringer (z.B. Ver­ sicherung) zur Kostenübernahme verpflich- tet ist oder sie tatsächlich bezahlt. Bei Leistungen, für die Ihnen neben den Leistungen aus dem Touring-Schutzbrief auch von anderer Seite (z.B. von einer Versicherungsgesellschaft) ebenfalls ein Anspruch zusteht, treten Sie dem ÖAMTC diesen Anspruch bei Leistungserbringung ab. Ein allenfalls fälliger Selbstbehalt wird im Rahmen des Touring-Schutzbrief-Leis- tungsumfanges übernommen. WIE HILFT DER ÖAMTC? Rufen Sie im Notfall umgehend die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe an. Unser Team leitet Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen

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