Schutzbrief Touring - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

9 alle erforderlichen Maßnahmen im Rah- men der Schutzbrief-Soforthilfe ein. Anspruch auf Kostenersatz besteht nur, wenn die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe vor Inanspruchnahme einer Leistung kontak- tiert wird, außer es ist in der einzelnen Leistungsbeschreibung im Touring- Schutzbrief-Heft anders vermerkt. Bei Anspruch auf Kostenersatz übermit- teln Sie dem ÖAMTC bitte die erforder- lichen Unterlagen (z.B. Rechnungen mit Zahlungsbestätigung, ärztliche oder behördliche Bestätigungen) so rasch wie möglich entweder online, postalisch oder persönlich bei Ihrem Stützpunkt. Der ÖAMTC behält sich vor, Originalbelege im Bedarfsfall nachträglich anzufordern. Kosten für Sachverständige und Gutach- ten übernimmt der ÖAMTC nur dann, wenn sie durch ihn beauftragt werden. Mitgeführte Fahrräder, Elektro-Fahrräder, dreirädrige Invalidenmopeds (mit Zulas- sung) und Invalidenfahrzeuge (die ohne Kfz-Zulassung betrieben werden können) werden, wenn wirtschaftlich vertretbar, im Schutzbrief-Leistungsfall zum Zielort in Österreich zurückgebracht. DATENSCHUTZ-INFORMATIONEN Im Rahmen des Touring-Schutzbriefes bietet Ihnen der ÖAMTC (siehe ÖAMTC in Ihrem Bundesland) Leistungen nach Ver- letzung oder Erkrankung und/oder bei Problemen mit dem Fahrzeug sowie wei- tere ergänzende Nothilfeleistungen (siehe Schutzbrief-Leistungsübersicht) in Öster- reich bzw. im Ausland an. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen der Inanspruchnahme der Schutzbrieflei- stungen telefonisch und/oder schriftlich (Post, Fax, E-Mail, SMS) bekannt gege- benen bzw. erhobenen personenbezo- genen Daten vom ÖAMTC zum Zweck der Leistungserbringung und Verrechnung verarbeitet und für diesen Zweck gegebe- nenfalls – im unbedingt notwendigen Ausmaß – an die dafür notwendigen externen Vertragspartner des ÖAMTC, wie z.B. Taxi- und Mietwagenunternehmen, Hotel- und Beherbergungseinrichtungen, Transportunternehmen, Krankenhäuser und Ärztinnen/Ärzte, Versicherungs­ unternehmen etc. übermittelt werden. Die Daten werden grundsätzlich für den Zeitraum der Leistungserbringung sowie deren Verrechnung und darüber hinaus nur im Rahmen der anwendbaren gesetz- lichen Aufbewahrungspflichten (UGB, ABGB, ÄrzteG etc.) gespeichert. Die Datenverarbeitung, insbesondere auch allenfalls notwendiger Gesundheits- daten, erfolgt auf Grundlage der vertrag- Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen

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