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Ansprüche von Autokäufern bei Hersteller- und Händlerkonkurs

Wenn ein Fahrzeughersteller vom Konkurs bedroht ist, sorgen sich AutobesitzerInnen und AutokäuferInnen um ihre Ansprüche aus dem Kaufvertrag.

Wenn ein Fahrzeughersteller vom Konkurs bedroht ist, sorgen sich AutobesitzerInnen und AutokäuferInnen um ihre Ansprüche aus dem Kaufvertrag, um Gewährleistung, Garantie und die reibungslose Abwicklung von Reparaturen. Diese Fragen sollen hier beantwortet werden.

Gewährleistung

Der gesetzliche Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache richtet sich gegen den Händler und ist bei Neufahrzeugen auf zwei Jahre befristet. Der Konkurs des Herstellers hat auf die vertraglichen Pflichten des Verkäufers bezüglich des bereits gelieferten Fahrzeuges keine Auswirkungen.

Garantie

Garantieansprüche bestehen gegenüber dem Hersteller, daher kann es im Konkursfall mit ihrer Durchsetzung zu Problemen kommen. Allerdings ist bei namhaften Marken davon auszugehen, dass sich bald ein Investor findet, der den Namen am Leben erhält und auch bereit ist, die Garantieverpflichtungen zu übernehmen. Ob und wann das geschieht, hängt vom Einzelfall ab. Das Know-How für Reparaturarbeiten geht in keinem Fall verloren, da ja nach wie vor Werkstätten existieren, die über das nötige Wissen, die Geräte und geschultes Personal verfügen.

Ersatzteile

Bei marktgängigen Fahrzeugen sind Herstellung und Verkauf von Ersatzteilen ein lukratives Geschäft. Daher werden die Rechte für die Ersatzteilproduktion zumeist an einen neuen Produzenten verkauft und der Nachschub bleibt gewährleistet (Beispiel aus der Vergangenheit: Rover). Außerdem kann bei älteren Fahrzeugen auch auf Gebrauchtteile zurückgegriffen werden. Für Verschleißteile besteht jedenfalls ein großer Nachbauteilemarkt für Modelle jeden Alters.

Händlerkonkurs

Bei bereits gelieferten Fahrzeugen verliert man in diesem Fall den Ansprechpartner für die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, da für diese nur der Verkäufer herangezogen werden kann.

Wurde ein Kaufvertrag unterzeichnet, das Fahrzeug aber noch nicht geliefert, können die Kunden um eine bereits geleistete Anzahlung umfallen - diese fließt nämlich in die Konkursmasse zur Befriedigung offener Forderungen. Davor kann man sich nur schützen, wenn vereinbart wurde, den gesamten Kaufpreis erst bei Lieferung des Fahrzeugs Zug um Zug zu begleichen.

Wertverlust

Wenn die Zukunft eines Herstellers ungewiss ist, begegnet der Markt den Fahrzeugen mit Misstrauen; das gilt für Neufahrzeuge gleichermaßen wie für Gebrauchtwagen. Dieses Misstrauen ist jedoch in erster Linie psychologisch bedingt und abhängig von der wirtschaftlichen Situation, weshalb sich keine Prognosen über das tatsächliche Ausmaß des Wertverlustes anstellen lassen.

Weitere Informationen rund um den Neu- oder Gebrauchtwagenkauf finden Sie im Autokauf-Ratgeber zusammengefasst.

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Thema Autokauf

Egal, ob sie sich für einen Gebraucht- oder Neuwagen entscheiden – Der Club stellt Ihnen alle wichtigen Informationen, Ratschläge, Expertentipps und Links rund um das Thema Autokauf übersichtlich zur Verfügung. 

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