Artikel drucken
DruckenEntsorgung von Altautos
Laut Altfahrzeugeverordnung sind Hersteller und Importeure zu kostenloser Rücknahme von alten, fahruntüchtigen Autos verpflichtet.
Welche Fahrzeuge sind von der Regelung betroffen?
- Pkws, Kombis und leichte Nutzfahrzeuge bis max. 3,5 t sowie
- dreirädrige Kfz mit 3 symmetrisch angeordneten Rädern und max. 50 ccm Hubraum oder 45 km/h Bauartgeschwindigkeit.
Altautos sind Fahrzeuge, die offensichtlich fahruntüchtig sind. Wenn nur ein Reifen kaputt oder eine Scheibe zersprungen ist, handelt es sich um kein Altauto.
Dem Auto darf nichts Wesentliches entnommen oder hinzugefügt werden, da sonst für den Wertverlust ein Entgelt verlangt werden kann.
Die Verordnung gilt nicht für Oldtimer.
Kostenlose Rücknahme
Alle Altfahrzeuge müssen kostenlos zurückgenommen werden. Fehlen wesentliche Bauteile des Autos - vor allem Motor, Katalysator oder Karosserie - oder sind dem Fahrzeug Abfälle beigefügt, kann für die Entsorgung eine Vergütung verlangt werden.
Umweltziele
Ziel der Verordnung ist es, die Umweltsituation zu verbessern. Es wurden Maßnahmen festgelegt, um schon bei der Fahrzeugherstellung besonders gefährliche Stoffe zu vermeiden und die Wiederverwendung sowie Verwertung von Altfahrzeugen und ihren Bauteilen zu intensivieren. Das soll durch alle in den Lebenskreislauf von Fahrzeugen einbezogenen Wirtschaftsbeteiligten erreicht werden.
Rücknahmestellen
Eine Liste der Rücknahmestellen erhält man bei den Herstellern und Importeuren oder auf der Homepage des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums.
Fragen und Antworten zum Thema Altauto
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Altauto finden Sie unter den FAQs "Altes Auto - Altauto" (pdf).
- Wann ist ein Auto ein Altfahrzeug, d.h. Abfall?
- Darf ich ein Fahrzeug mit abgelaufem Pickerl verkaufen?
- Worauf muss ich achten, wenn ich das Altfahrzeug bei einem Händler zur Entsorgung abgebe? u.a.