Informationen zum VW Abgas-Skandal bezüglich Stickstoffoxide NOx
VW in Deutschland zu Schadenersatz verurteilt. Signal für Österreich?
BGH-Urteil: VW zu Schadenersatz verurteilt
Mit seinem am 25.Mai 2020 veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dem deutschen Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen. Er erhält den für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises zurück, muss sich davon aber den gezogenen Nutzungsvorteil abziehen lassen und das Fahrzeug zurückgeben.
Was bedeutet das aktuelle BGH-Urteil für Käufer außerhalb Deutschlands?
Zunächst wirkt sich die neue Entscheidung sicher günstig für die ca. 60.000 in Deutschland anhängigen Verfahren aus, die noch nicht entschieden sind. Die Richter werden den BGH-Entscheid hier wohl als Richtschnur für ihre Sachverhaltsbeurteilung nehmen.
Anhängige Verfahren in Österreich könnten allenfalls bedingt von dieser Entscheidung beeinflusst werden, weil die österreichische Gerichte natürlich nicht an ausländische Entscheidungen gebunden sind.
Nach wie vor unklar und Gegenstand juristischer Prüfung ist die Frage der Anspruchsverjährung. Während in der juristischen Fachwelt dies- und jenseits der Grenze weitgehend die Meinung herrscht, dass es für die Einbringung neuer Klagen aufgrund von Verjährung bereits zu spät ist, gab es zuletzt Stimmen, die im BGH-Entscheid eine Chance für neue Verfahren sehen.
Dass die erfolgte Einbringung von Klagen in Österreich zulässig ist, hat der EuGH im Juli 2020 bestätigt. Wer bereits seine Forderungen an eine Einrichtung abgetreten hat, welche die Interessen mehrerer Geschädigter gesammelt vor Gericht vertritt, kann jedenfalls keine weiteren Klagen einbringen.
Generell gilt:
Etwaige Individualklagen sind aufgrund der genannten Unsicherheiten nur bei gesicherter Verfahrensfinanzierung ratsam.
Daher sollte man entweder die Deckungszusage einer Rechtschutzversicherung haben oder an einem Verfahren teilnehmen, dessen Risiko von einem Prozesskostenfinanzierer abgedeckt wird.
Rückblick: Was ist passiert?
Am 18. September 2015 hat die US-Umweltbehörde EPA mitgeteilt, dass VW in Modellen der Baujahre 2008 bis 2015 eine Software eingebaut hat, um die Messung des Schadstoffausstoßes zu manipulieren. Das Programm erkennt, ob das Auto auf einem Prüfstand läuft und reguliert den Motor so, dass die NOx-Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Laut VW können Fahrzeuge aller Konzernmarken (VW, Audi, Skoda, Seat) der Baujahre 2008 bis 2015 betroffen sein. Es geht um Dieselmotoren mit 1,2, 1,6 und 2,0 l Hubraum mit der Typbezeichnung EA 189, die die EURO 5-Abgasnorm erfüllen. Auch eine geringe Stückzahl von frühen Euro 6 Fahrzeugen ist betroffen. Dabei handelt es sich im Detail um VW Passat und Passat CC Modelle, die als Sonderaustattung mit einem SCR-System ausgerüstet wurden.
Laut Importeur können sich verunsicherte Kunden seit 30. September an Ihre Händler wenden, die anhand der Fahrgestellnummer feststellen können, ob das Fahrzeug betroffen ist.
- Audi: Laut Hersteller sind die Modelle A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5 und TT betroffen.
- VW: Laut Hersteller sind die Modelle Polo, Golf VI, Passat VII, Touran, Tiguan I, Beetle, Sharan und Caddy betroffen.
- Skoda: Laut Hersteller sind die Modelle Fabia, Yeti, Rapid, Roomster, Octavia und Superb betroffen.
- Seat: Laut Hersteller sind die Modelle Ibiza, Leon. Exeo, Altea und Alhambra betroffen.
3,0-Liter-TDI-Motor
In den USA sind einem Bericht zufolge insgesamt 100.000 Autos des Volkswagen-Konzerns mit einer dort nicht erlaubten Software zur Manipulation von 3,0-Liter-Dieselmotoren ausgerüstet. Betroffen sind die Audi-Modelle A6, A7, A8, Q5 und Q7 mit dem 3,0-Liter-TDI-Motor der Modelljahrgänge 2009 bis heute, weiters wurde der Motor auch im VW Touareg und im Porsche Cayenne verbaut.
Der VW-Konzern hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Medienberichten zufolge hatte es Volkswagen aber offenbar versäumt, ein erlaubtes System zur Abgasregulierung ordnungsgemäß bei den US-Behörden anzugeben. Am Montagabend, den 23.11.2015 gab auch Audi die Installation einer Software zu, die in den USA als illegal gilt. Das Unternehmen teilte mit, den US-Behörden bei der Zulassung von 3,0-Liter-Diesel-Autos insgesamt drei Software-Programme nicht offengelegt zu haben. Eines davon werde nach geltender US-Gesetzgebung als "Defeat Device" betrachtet. Als Defeat Device bezeichnen die US-Umweltbehörden EPA und CARB verbotene Programme zur Manipulation von Abgas-Messwerten bei Emissionstests.
Von den europäischen Behörden sei dieser Motor nicht beanstandet worden, erklärte der Audi-Sprecher am Sonntag, den 22.11.2015.
Wie kann ich feststellen ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Kundenabfrage für VW-Modelle:
Prüfen Sie auf der VW-Website ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Zusätzlich zur Onlineabfrage hat VW auch eine Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Nummer +43(0)662/4681 3500 erreichbar. Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-17 Uhr.
Kundenabfrage für AUDI-Modelle:
Prüfen Sie auf der Audi-Website ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Unter der VW Hotline-Nummer (+43(0)662/4681 3500) können auch AUDI-Besitzer telefonisch anfragen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist.
Kundenabfrage für SKODA-Modelle:
Prüfen Sie auf der Skoda-Website ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Kundenabfrage für SEAT-Modelle:
Prüfen Sie auf der Seat-Website ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Wie viele Fahrzeuge sind betroffen?
* In Amerika etwa 500.000 Fahrzeuge, weltweit nach Angaben von VW elf Millionen.
* Weltweit werden bisher 5 Millionen VW, 2,1 Millionen Audi, 1,2 Millionen Skoda sowie 1,8 Millionen leichte VW-Nutzfahrzeuge angegeben.
* In Österreich sind insgesamt 363.400 Fahrzeuge betroffen:
- 180.500 VW Pkw
- 24.400 VW Nutzfahrzeuge
- 72.500 Audi
- 31.700 Seat
- 54.300 Skoda
zusätzlich zu den genannten Zahlen sind noch ca. 25.000 eigenimportierte Fahrzeuge betroffen, also insgesamt ca. 388.000 Fahrzeuge.
Was macht VW?
Der VW-Konzern hat eine Rückrufaktion aller betroffenen Fahrzeuge mittlerweile bestätigt. Die Kunden werden in einem ersten Schritt informiert, dass das Abgasverhalten ihres Fahrzeugs in Kürze nachgebessert wird.Alle betroffenen Konzernmarken schalten nationale Internetseiten, auf denen sich Kunden über den aktuellen Stand der Dinge fortlaufend informieren können.
Die Aktion startete im Frühjahr 2016. Laut VW wird für die meisten Motoren ein Update der Software genügen.Die Arbeiten an den betroffenen Fahrzeugen sollen circa zwischen 30 und 60 Minuten dauern.
So sieht der Fahrplan für die Rückrufe aus:
- Jänner 2016: Beginn der Umrüstung der 2.0-Liter-Motoren mittels Software-Update
- Jahresmitte 2016: Umrüstung für 1.2-Liter-Motoren, ebenfalls durch ein Software-Update
- 1. Quartal 2017: Rückruf der 1,6-Liter-Motoren. Zusätzlich zum Software-Update ist auch der Einbau von Strömungstransformatoren notwendig
Die Aktion ist laut VW für den Kunden kostenfrei. Auf Wunsch wird eine angemessene Ersatzmobilität kostenlos angeboten.
Die Volkswagen AG verzichtet darüber hinaus ausdrücklich bis zum 31. Dezember 2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Gewährleistungsansprüche/ Garantieansprüche wegen der in Fahrzeugen mit Motorentyp EA 189 eingebauten Software, auch sofern diese Ansprüche nicht bereits verjährt sind.
Muss ich mit meinem Fahrzeug an der Rückrufaktion teilnehmen?
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme. Allerdings ist es möglich, dass nach Abschluss der Rückrufaktion die Typgenehmigung für alle betroffenen Fahrzeuge in Europa aufgehoben wird. Dann würde auch die Zulassung aberkannt und das Fahrzeug darf nicht mehr verwendet werden. In weiterer Folge kann man daher solche Fahrzeuge nicht mehr verkaufen oder zulassen.
Da der von VW abgegebene Verjährungsverzicht bis Ende 2017 befristet ist, raten wir dringend zur Teilnahme am Rückruf bis zu diesem Datum.
Wie kann ich erkennen, ob ein Fahrzeug bereits umgerüstet wurde?
Nach Aussage von Porsche Austria hat der Kunde folgende Nachweis-/ Abfragemöglichkeiten für die durchgeführte Umrüstung:
Grundsätzlich erfolgt eine Eintragung im Serviceplan unter der Rubrik "Eintragungen der Werkstatt". Bei Audi erfolgt die Eintragung im Digitalen Serviceplan. Dort wird die Durchführung der Aktion mit Datum bestätigt.
Bei VW und VW Nutzfahrzeuge wird nach Durchführung der Rückrufaktion ein Aktionsaufkleber im Bereich der Reserveradmulde bzw. im Bereich des Bordwerkzeuges angebracht. Bei Audi ist das nicht erforderlich, da der Eintrag im Digitalen Serviceplan jederzeit abrufbar ist.
Viele Kunden erhalten außerdem gleichzeitig mit dem Rückrufschreiben eine Bescheinigung, die nach erfolgter Durchführung der Arbeiten von der Werkstätte ausgefüllt wird.
Kunden oder freie Werkstätten können das direkt über die Homepage unter Eingabe der Fahrgestellnummer feststellen. Bereits umgebaute Fahrzeuge scheinen dann als nicht betroffen auf.
Direkt beim Händler über eine Abfrage im Werkssystem. Das Fahrzeug ist für den Händler als erledigt gekennzeichnet.
Was macht der ÖAMTC?
Laufend werden alle neuen Informationen gesammelt. Sobald gesicherte Infos vorhanden sind, erfolgt eine sofortige Weitergabe.
Da Fahrzeuge in Europa eine EU-weite Typisierung aufweisen, muss das Problem grundsätzlich auf EU-Ebene verfolgt und gelöst werden. Die Entscheidungen und Umsetzungen liegen bei den nationalen Behörden.
ÖAMTC führte Vorher-Nachher-Tests durch
Der Club überprüfte vor und nach dem VW-Software-Update zufällig ausgewählte Fahrzeuge auf ihr Abgas-, Verbrauchs- und Leistungsverhalten.
Die Ergebnisse der Tests finden Sie hier:
Besteht die Gefahr einer Stilllegung des eventuell betroffenen Kfz?
Es gibt in Österreich keine Betriebserlaubnis, die automatisch erlöschen kann (das ist in Deutschland anders). Insofern besteht diese Gefahr für den Endverbraucher vorerst nicht.
Es wäre Sache des Staates, Typengenehmigungen für ungültig zu erklären. Sollte es soweit kommen, können auch Gewährleistung und Schadenersatz geprüft werden.
Kann es zu einer NoVA-Nachforderung kommen?
Da Details über Fahrzeuge in der EU noch nicht bekannt geben wurden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden, ob und in wie weit Steuerberechnungen davon überhaupt betroffen sind.
Prinzipiell ist bei einem Neuwagen der Händler für die korrekte Berechnung der NoVA, sowie für deren Abführung verantwortlich. Darüber hinaus wurde bei der Berechnung in jedem Fall auf die am behördlich anerkannten Prüfstand festgestellten Messdaten vertraut. Der ÖAMTC wird sich selbstverständlich bei der Politik dafür einsetzen, dass nicht die Kunden zu Leidtragenden der Manipulation eines Herstellers werden.
Kann der ÖAMTC den Abgas-Ausstoß testen? Beim "Pickerl" wird das ja auch überprüft.
Die Abgasüberprüfungen zur Erfüllung der EU-Vorgaben sind sehr aufwändig und können nur in einem Prüflabor durchgeführt werden.
Beim "Pickerl" werden Schadstoffe nur im Leerlauf oder mit hochdrehendem Motor gemessen. Die Werte der beiden Untersuchungen sind nicht vergleichbar.