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Kfz-Zulassung in Österreich

Informationen zu An- und Abmeldung eines Fahrzeuges.

Zulassung Anmeldung

Die Anmeldung eines Kfz muss bei einer Zulassungsstelle erfolgen, welche für den politischen Bezirk ermächtigt ist, in dem der Anmelder seinen Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz hat


Unterlagen bei der Anmeldung:

  • Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders
  • Abfrage des Wohnsitzes beim Zentralen Melderegister (wird durch die Zulassungsstelle durchgeführt)
  • Versicherungsbestätigung ( Kfz-Haftpflicht)
  • Genehmigungsnachweis (Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigung)
  • Vollmacht, falls das Kfz nicht persönlich angemeldet wird
  • Bei Gebrauchtfahrzeugen: Kaufvertrag, Rechnung bzw. Unterlagen, aus denen der Erwerb hervorgeht, sowie ein gültiges positives § 57a KFG-Gutachten, sofern das Fahrzeug bereits der wiederkehrenden Untersuchung unterliegt

Bei Sonderfällen können zusätzliche Unterlagen verlangt werden (z.B. bei Zulassung auf Personen unter 18 Jahren, Leasingfahrzeugen, Firmenwagen, Eigenimport etc.).


Kosten:

Zulassung Abmeldung

Die Abmeldung eines Kfz kann bei jeder Zulassungsstelle in ganz Österreich erfolgen.


Unterlagen bei der Abmeldung:

  • Amtlicher Lichtbildausweis des Abmeldenden
  • Zulassungsbescheinigung (beide Teile)
  • Genehmigungsnachweis (Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigung)
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht, falls das Kfz nicht persönlich abgemeldet wird
  • Bei Abmeldung im Todesfall: Zustimmungserklärung des Nachlassverwalters oder Einantwortungsurkunde

Kosten:

  • Die Abmeldung erfolgt kostenlos.

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