Kfz-Zulassung in Österreich
Informationen zu An- und Abmeldung eines Fahrzeuges.
Zulassung Anmeldung
Die Anmeldung eines Kfz muss bei einer Zulassungsstelle erfolgen, welche für den politischen Bezirk ermächtigt ist, in dem der Anmelder seinen Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz hat
Unterlagen bei der Anmeldung:
- Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders
- Abfrage des Wohnsitzes beim Zentralen Melderegister (wird durch die Zulassungsstelle durchgeführt)
- Versicherungsbestätigung ( Kfz-Haftpflicht)
- Genehmigungsnachweis (Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigung)
- Vollmacht, falls das Kfz nicht persönlich angemeldet wird
- Bei Gebrauchtfahrzeugen: Kaufvertrag, Rechnung bzw. Unterlagen, aus denen der Erwerb hervorgeht, sowie ein gültiges positives § 57a KFG-Gutachten, sofern das Fahrzeug bereits der wiederkehrenden Untersuchung unterliegt
Bei Sonderfällen können zusätzliche Unterlagen verlangt werden (z.B. bei Zulassung auf Personen unter 18 Jahren, Leasingfahrzeugen, Firmenwagen, Eigenimport etc.).
Kosten:
- Bei Pkw inkl. neuer Kennzeichentafeln: ca EUR 200,-
- Zulassungsschein im Scheckkartenformat: zusätzlich EUR 28,10,-
Zulassung Abmeldung
Die Abmeldung eines Kfz kann bei jeder Zulassungsstelle in ganz Österreich erfolgen.
Unterlagen bei der Abmeldung:
- Amtlicher Lichtbildausweis des Abmeldenden
- Zulassungsbescheinigung (beide Teile)
- Genehmigungsnachweis (Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigung)
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht, falls das Kfz nicht persönlich abgemeldet wird
- Bei Abmeldung im Todesfall: Zustimmungserklärung des Nachlassverwalters oder Einantwortungsurkunde
Kosten:
- Die Abmeldung erfolgt kostenlos.
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