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DruckenÖAMTC rät Betroffenen des VW-Abgasskandals zu dringendem Software-Update
FAQs zum verpflichtenden Update.
Derzeit erhalten manche Zulassungsbesitzer:innen von Fahrzeugen, die vom „VW-Abgasskandal“ betroffen sind, Post von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Sie werden aufgefordert, eine Bestätigung des Herstellers über den vorschrifts- und genehmigungskonformen Zustand vorzulegen, wobei andernfalls die Zulassung aufgehoben wird. Damit sollen die österreichweit ca. 7% an Fahrzeugen, die noch nicht dem Rückruf gefolgt sind, zum Update gebracht werden.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Die aktuelle Weisung des Verkehrsministeriums betrifft die ältesten Generation der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge, in welchen der Motor EA 189 verbaut wurde und bei denen das notwendige Update noch nicht durchgeführt wurde. Die Besitzer:innen der betroffenen Fahrzeuge wurden bereits von VW aufgefordert, das Update am Fahrzeug vorzunehmen.
Ich habe eine Aufforderung erhalten, muss ich dieser folgen?
Wenn der Aufforderung nicht entsprochen wird, kann bzw wird die Behörde die Zulassung aufheben und bei nächst passender Gelegenheit wird die Polizei die Kennzeichentafeln abnehmen.
Ist diese Aufforderung rechtmäßig?
Nach derzeitiger Einschätzung mag es zwar Argumente geben, dass die Nachrüstung Nachteile hat, aber das rechtfertigt nicht, sich der Aufforderung zu widersetzen, sie würde im Rahmen des österreichischen Verwaltungsrechtes rechtskräftig und vollstreckbar.
Welche technischen Nachteile drohen, wenn ich die Software nachrüste?
Das Fahrzeug wird durch das Update in den genehmigungskonformen Zustand versetzt. Bisher weicht der technische Zustand von der Genehmigung ab, sodass die Grundlage für eine ordnungsgemäße Zulassung fehlt. Besitzer betroffener Fahrzeuge berichten über Leistungsverluste, Mehrverbrauch und gelegentlich auch erhöhten Verschleiß, vor allem bei der zur Reinigung der Abgase bestehenden Abgasrückführung (Nachverbrennung des Feinstaubes).
Urteile sprechen davon, dass das Software-Update das Problem nicht löst…
Diese Urteile berühren zunächst nur zivilrechtliche Fragen und sind daher für das Verwaltungsrecht derzeit ohne Belang. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass seitens der Behörden weitere Maßnahmen verlangt bzw angeordnet werden könnten.
Kann ich das Update weiterhin verweigern?
Hier wird rechtliches Neuland betreten und es wird sich erst zeigen, ob es eine Verweigerung möglich ist. Bis zu einer rechtlichen Klärung darf das Fahrzeug allerdings nicht mehr benutzt werden. Der ÖAMTC wird das weitere Geschehen genau beobachten und zur Klärung nach seinen Möglichkeiten beitragen. Eine rechtliche Unterstützung Betroffener in deren jeweiligen Verfahren übersteigt leider unsere organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten.
Was ist für betroffene Zulassungsbesitzer:innen zu tun?
Die Zulassungsbesitzer:innen müssen einen Nachweis erbringen, dass beim Fahrzeug das notwendige Update durchgeführt wurde. Dieses ist kostenlos von VW durchzuführen. Dieser Nachweis wird von der Bezirksverwaltungsbehörde als Nachweis über den vorschrifts- und genehmigungskonformen Zustand anerkannt.