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DruckenRücktritt vom Kaufvertrag - Ihre Rechte beim Autokauf
Ein Vertrag, der - mündlich oder schriftlich - geschlossen wurde, ist grundsätzlich gültig und für beide Parteien verbindlich.
Bindung an den Vertrag, kein allgemeines Rücktrittsrecht
Ein Vertrag, der - mündlich oder schriftlich - geschlossen wurde, ist grundsätzlich gültig und für beide Parteien verbindlich.
Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht nach Abschluss des Kaufvertrages!
Rücktrittsmöglichkeiten
Es gibt nur wenige Möglichkeiten, von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten:
- Haustürgeschäft:
Hier kann ein Verbraucher innerhalb von 14 Tagen (ab Abschluss des Vertrages) schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wenn
- der Vertragspartner ein Unternehmer ist,
- die Anbahnung des Geschäftes vom Unternehmer ausging und
- der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder einem Markt- oder Messestand abgeschlossen wurde.
- Rücktrittsklausel im Vertrag
Hier ist aber zu beachten, dass mit dem Rücktritt idR eine Stornogebühr fällig ist. Diese beträgt üblicherweise 10% des Kaufpreises, unterliegt aber der Parteienvereinbarung.
In einigen Fällen ist es sogar möglich, dass die gezahlte Stornogebühr auf einen eventuellen späteren Neuwagenkaufvertrag angerechnet wird. Sprechen bzw. verhandeln Sie mit Ihrem Händler!
- Lieferverzug
Kann der Händler zum vereinbarten Termin nicht liefern, befindet er sich im Verzug. Ausnahme: Im Vertrag wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen, siehe unten!
Sie können - falls Sie nicht auf Erfüllung des Vertrages bestehen wollen - unter Setzung einer angemessenen Nachfrist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfristsetzung sollte nachweislich schriftlich erfolgen und auch den Rücktritt vom Vertrag - im Falle des ergebnislosen Ablaufs der Nachfrist - beinhalten.
Das vom Bundesministerium für Justiz empfohlene Kaufvertragsformular für Neufahrzeuge enthält folgende Bestimmungen:
Der Verkäufer kann den Liefertermin um 2 Wochen überschreiten, ohne in Verzug zu geraten. Es gibt aber Verträge, in denen unterschieden wird: bei Lieferung eines Fahrzeuges mit Serienausstattung ist eine Überschreitung von 2 Wochen möglich, bei Fahrzeugen mit Sonderausführungen sogar eine Überschreitung von 2 Monaten!
Befindet sich der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Auch dies sollte zu Beweiszwecken schriftlich erfolgen.
- Preiserhöhung
Der Unternehmer darf innerhalb von 2 Monaten das ursprünglich vereinbarte Entgelt nicht erhöhen. Wurde ein Liefertermin von mehr als 2 Monaten vereinbart, gilt diese Preisgarantie nicht.
Preiserhöhung: In dem vom Bundesministerium für Justiz empfohlenen Kaufantrag für Neuwagen ist jedoch eine Rücktrittsmöglichkeit bei Preiserhöhung enthalten:
Erhöht sich der Preis des Fahrzeuges um mehr als 5 %, können Sie innerhalb von 1 Woche ab Benachrichtigung von der Erhöhung schriftlich vom Vertrag zurücktreten (wenn das empfohlene Formular verwendet wurde).
Kein Rücktrittsgrund
Wenn kein Rücktrittsgrund vorliegt und im Vertrag auch keine Ausstiegsklausel vorhanden ist, so können Sie versuchen, mit dem Händler die Vertragsauflösung zu vereinbaren. I.d.R. ist der Händler berechtigt, eine Stornogebühr dafür zu verlangen. Er kann aber auch auf Erfüllung des Vertrages bestehen!
Links zum Thema
Die ÖAMTC Kauf-Überprüfung bietet Sicherheit beim Kauf sowie Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs.
Zudem findet man einen standardisierten Kfz-Kaufvertrag zum Download (zur Verwendung bei Kauf/Verkauf zwischen Privatpersonen), ebenso wie viele nützliche Infos, Tipps und Checklisten unter ÖAMTC-Autokauf.

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