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DruckenE-Mobilitätsförderungen in den Bundesländern
Zusätzlich zu der Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gibt es von den Bundesländern ebenfalls Förderungen für alternative Antriebsarten.
Diese Förderungen können zusätzlich zu den Bundesförderungen des BMK beantragt werden.
Welche Förderung es in welchem Bundesland gibt, sehen Sie unten:
Wien
Förderungen E-Fahrzeug
► Privatpersonen können bei der Stadt Wien um eine Förderung für die Anschaffung von Transportfahrrädern und „Spezialräder“ ansuchen. Die Förderanträge sind seit 03.10.2022 einreichbar und soll bis Ende 2026 laufen.
„Spezialräder“ sind (Elektro-) Fahrräder, die überwiegend dem Transport von gehbehinderten Personen dienen (Rollstuhl, Lastenrad, Rollstuhl-Rikscha).
Im Sinne der Förderung der aktiven Mobilität werden Elektrofahrräder, die diesen Kriterien unterliegen, nur dann gefördert, wenn sie auch über tretbare Pedale verfügen.
Förderhöhen:
- 50% des Netto-Kaufpreises bzw. bis zu einer Höhe von maximal 800,- Euro für neu gekaufte Transportfahrräder und „Spezialräder“ ohne Elektroantrieb.
- 50% des Netto-Kaufpreises bzw. bis zu einer Höhe von maximal 1.000,- Euro für neu gekaufte Elektro-Transportfahrräder und „Spezialräder“ mit Elektroantrieb.
Voraussetzungen:
- Das Elektro-Transportfahrrad darf nicht mehr als 600 Watt Dauerleistung aufweisen und eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h mit Motorunterstützung nicht überschreiten.
- Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz in Wien.
- Es besteht eine Behaltepflicht des Transportfahrrades von mind. zwei Jahren, widrigenfalls wird die Förderung nachträglich aberkannt und zurückverlangt.
- Geleaste Transportfahrräder bzw. Elektro-Transportfahrräder werden nicht gefördert.
► Vereine, Unternehmen und Körperschaften öffentlichen Rechts, mit Ausnahme von Gebietskörperschaften, mit Sitz in Wien können eine Förderung für die Anschaffung von (Elektro-) Transportfahrrädern („Grätzlrädern“) beantragen, wenn Sie:
- nicht überwiegend für die eigenen unternehmerischen Tätigkeiten verwendet werden
- für Nutzer*innen kostenlos zur Verfügung gestellt werden
- sowohl für den Lasten-, als auch für den Personentransport geeignet sind (das dafür entsprechend notwendige Zubehör wird – innerhalb der o.a. Fördergrenze – mitgefördert).
Das Unternehmen verpflichtet sich ebenfalls:
- eine regelmäßige Wartung am (Elektro-)Transportfahrrad durchzuführen
- das gemeinsame Branding der Boxen inkl. Logointegration des Unternehmens zuzulassen
- eine Datenschutzvereinbarung zu unterzeichnen, da Personendaten zwischen der Mobilitätsagentur Wien GmbH (bzw. einem von ihr beauftragten Dritten) und der Fördernehmerin bzw. dem Fördernehmer gesendet werden
- das (Elektro-)Transportfahrrad für zumindest zwei Jahre auf eine gemeinsame Buchungsplattform, die von der Mobilitätsagentur Wien GmbH oder einem Dritten zur Verfügung gestellt wird, zum Verleih anzubieten. Dieser Verleih hat unentgeltlich zu erfolgen.
Förderhöhen:
„Grätzlräder“ können zu 100% bis maximal 4.000,- Euro gefördert werden.
Die Fördergeberin behält sich vor, den zugesagten Zuschuss nach Maßgabe der vorhandene Mittel in einem Betrag oder in Teilbeträgen auszuzahlen.
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
► Aktuell gibt es keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen!
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Mobilitätsagentur Wien.
Niederösterreich
Förderungen E-Fahrzeug
► Aktuell gibt es keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen.
► Niederösterreichische Gemeinden und Gemeindeverbände können eine Förderung für ein neues kommunales e-Fahrzeugs beantragen, sofern ein fossiles Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Gemeinde bzw. dem Gemeindeverband ausscheidet.
Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich gegen Jahresende nach Genehmigung durch die Landesregierung.
Förderhöhe:
Max. 30% bzw. max. 5.000,- Euro pro e-Fahrzeug.
Einreichung:
- nach Projektabschluss mit Rechnung/Zahlungsbelegen und Zulassungsschein und Abmeldung des fossilen Fahrzeugs jeweils bis zum 30. September des laufenden Jahres
- online über den Portalverbund Kommunalnet (Kommunalnet/Werkzeuge/E-Formulare für NÖ Gemeinden/Ansuchen um Bedarfszuweisung Energiesparende Maßnahmen)
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
► Aktuell gibt es keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen.
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website des kommunalen Förderzentrums Niederösterreichs.
Burgenland
Förderungen E-Fahrzeug
► Das Land Burgenland unterstützt Privatpersonen bei der Neuanschaffung von E-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen, E-Mopeds und E-Motorrädern sowie von vollelektrisch betriebenen PKW und mit Biogas betriebenen PKW.
► Voraussetzungen:
(1) Zuschüsse werden nur gewährt, wenn ein gemäß Pkt.2 genanntes Fahrzeug auf die Förderungswerberin / den Förderungswerber im Burgenland behördlich zugelassen ist (ausgenommen zweispurige Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen) oder im Auftrag der Förderungswerberin / des Förderungswerbers ein auf diese / diesen bereits behördlich zugelassener PKW (Klasse M1) nachträglich auf Biogasbetrieb umgerüstet wurde.
Ein Fahrzeug gilt innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten nach der erstmaligen Zulassung bzw. dem Umbau auf Biogasantrieb sowie einer maximalen Laufleistung von maximal 20.000km als neuwertig. Es werden nur Fahrzeugankäufe von gewerblichen Anbietern gefördert.
(2) Die Förderungsansuchen können bis längstens 6 Monate ab Rechnungsdatum eingebracht werden.
(3) Handelt es sich bei dem zu fördernden Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug, so müssen eine Kopie des Leasingvertrages, die Gesamtkosten des Fahrzeuges sowie eine Anzahlung, welche zumindest der Förderhöhe entspricht, nachgewiesen werden.
(4) Pro Antragsteller kann nur ein gemäß Pkt. 2 genanntes Fahrzeug gefördert werden. Eine erneute Förderung ist bei PKW (Klasse M1), E-Mopeds der Klasse L1e und E-Motorräder der Klasse L3e oder Wallboxen erst 10 Jahre, bei allen übrigen nach dieser Richtlinie geförderten Fahrzeuge erst 6 Jahre, nach der letzten Förderungszusicherung möglich.
(5) Förderungen können nur natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder solchen Personen gleichgestellt sind, nach dem Recht der Europäischen Union, aufgrund eines Staatsvertrages, des Abkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes oder des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits kommen, sofern die Anlage überwiegend privat genutzt wird. Eine Förderung für Einzelunternehmen ist nicht vorgesehen.
► Die Förderungen betragen bei:
- Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen 30% vom Anschaffungspreis, jedoch bis max. 400,- Euro
- Elektro-Mopeds und Elektro-Motorrädern 30% vom Anschaffungspreis, jedoch bis max. 500,- Euro
- Elektro-PKW (vollelektrisch, keine Hybrid) 30% vom Anschaffungspreis, jedoch bis max. 2.000,- Euro
- Mit Biogas betriebene PKW (M1) 30% jedoch bis max. 1.000,- Euro vom Preis für die Neuanschaffung oder den Umbau auf Biogas Betrieb.
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
► Das Land Burgenland unterstützt Privatpersonen bei der Neuanschaffung von Ladeinfrastruktur für elektrisch angetriebene PKW oder E-Motorräder (Wallbox oder intelligentes Ladekabel).
► Voraussetzungen:
(1) Eine erneute Förderung ist bei Wallboxen erst 10 Jahre nach der letzten Förderungszusicherung möglich.
(2) Gefördert wird die Ladeinfrastrukur (Wallbox oder Standsäule) inkl. Installationsarbeiten durch dazu befugte Unternehmen, sowie intelligente Ladekabel. Eine Liste der förderungsfähigen Ladegeräte finden sie hier: foerderungsfaehige_kabel_wallbox_private2023.pdf (umweltfoerderung.at)
(3) Förderungen können nur natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder solchen Personen gleichgestellt sind, nach dem Recht der Europäischen Union, aufgrund eines Staatsvertrages, des Abkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes oder des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits kommen, sofern die Anlage überwiegend privat genutzt wird. Eine Förderung für Einzelunternehmen ist nicht vorgesehen.
► Die Förderungen betragen:
- Für ein intelligentes Ladekabel oder eine elektrische Ladeinfrastruktur (Wallbox, Standsäule) bis 3,7 kW, 230V gibt es bis zu 30% vom Anschaffungspreis, jedoch bis max. 300,- Euro
- Für eine elektrische Ladeinfrastruktur (Wallbox, Standsäule) über 3,7 kW, 400V gibt es bis zu 30% vom Anschaffungspreis, jedoch bis max. 500,- Euro
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Burgenländischen Landesregierung.
Oberösterreich
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
► Aktuell gibt es keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen!
► Die Förderung in Oberösterreich erfolgt in Form eines Zuschlags zu dem Bundesförderprogramm „Förderung von Ladeinfrastruktur“ und beträgt.
- 75 % als Basisförderung für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
- 100 % als Basisförderung für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen
- 140 % bei der Errichtung von mehr als 10 Ladepunkten an oö. Freizeiteinrichtungen für oö. Gemeinden
- 140 % bei der Errichtung von mehr als 5 Ladepunkten an konfessionellen Einrichtungen in oö. Gemeinden (nur wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit der konfessionellen Einrichtung besteht; die Nähe zu einer Einrichtung begründet noch keinen Bonus!)
Bonus
- Für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen erhöht sich der Landesfördersatz um 10 %, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Klimabündnis-Gemeinde ist.
- Um 25 % erhöht sich der Landesfördersatz, wenn die Flächen als „unversiegelte bzw. teilversiegelte“ Parkplätze errichtet werden.
Die Zuschläge sind kumulierbar.
Die Gesamtförderung (Bund/Land) beträgt jedoch für
- Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen maximal 80 % der anerkannten Nettoinvestitionskosten
- Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen maximal 100 % der anerkannten Nettoinvestitionskosten
► Voraussetzungen:
- Der Ladepunkt muss
- in Oberösterreich liegen und gemäß BGBl. I Nr. 38/2018 öffentlich zugänglich sein.
- von der Bundesförderstelle positiv beurteilt und gefördert werden.
- Die entsiegelte Fläche muss mittels Fotos dokumentiert werden und alle behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen während der Umsetzung und des Betriebes der Ladestation sind einzuhalten.
► Diese Förderung läuft noch bis 30.03.2025 bzw. solange finanzielle Mittel vorhanden sind.
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der oberösterreichischen Landesregierung.
Salzburg
Förderungen E-Fahrzeug
► Aktuell gibt es keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen!
► Die Stadt Salzburg sowie auch einige Salzburger Gemeinden hingegen bieten ihren Bewohnern Ankaufsförderungen für Lastenfahrräder mit und ohne elektrischen Antrieb, Fahrradanhänger, Behindertenfahrräder und für Radumbauten für Menschen mit Beeinträchtigung.
Die Stadt Salzburg fördert aktuell Radanhänger mit bis zu 30% (max. 250,- Euro), Lastenräder mit bis zu 30% (max. 800,- Euro) sowie E-Lastenräder und Behindertenräder bzw. deren Umbauten mit bis zu 30% (max. 1.000,- Euro). Den Antrag für diese Förderungen können Privatpersonen, Hausgemeinschaften, Unternehmen und Vereine (jeweils mit Sitz in der Stadt Salzburg) stellen. Voraussetzung ist nur, dass das Förderobjekt im Fachhandel der Stadt Salzburg erworben wurde.
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
► Aktuell gibt es keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen!
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Salzburgrad.
Tirol
Förderungen E-Fahrzeug
► Aktuell gibt es keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen!
► Gefördert wird der Ankauf bzw. Leasing von Elektroautos für im VVT-Tarifsystem integrierte E-Carsharing-Systeme mit bis zu 5.000,- Euro pro Fahrzeug.
► Das Land Tirol fördert den Ankauf eines Transportfahrrades und eines Elektro-Transportfahrrades für Gemeinden, Schulen und Vereine.
Die Anschaffung soll Gemeinden mit Mobilitätscheck und Schulen mit 50% der Anschaffungskosten bis max. 2.000,- Euro (netto) für E-Transportfahrräder und Transportfahrräder gefördert werden.
Gemeinden ohne Mobilitätscheck und gemeinnützige Vereine werden 25% der Anschaffungskosten bis max. 1.000,- Euro (netto) für die Anschaffung von E-Transportfahrräder und Transportfahrräder gefördert.
Gegenstand der Förderung ist der Ankauf von neuen – keinen gebrauchten – einspurigen bzw. zweispurigen und verkehrstauglichen E-Transportfahrrädern und Transportfahrrädern. Es verfügt über eine Vorrichtung (Pedale) zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder. Ein (E-)Transportrad ist für den Transport größerer Lasten konzipiert. Das zulässige Zuladegewicht beträgt mindestens 80 kg, die Leistung ist mit max. 600 Watt begrenzt und es kann aus eigener Kraft nicht mehr als 25 km/h auf ebener Fahrbahn erreichen.
Nicht gefördert werden rein elektrisch betriebene Tuk-Tuks, Mopeds oder Rikschas ohne Pedale.
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
► In Tirol wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule oder Wallbox) für im VVT-Tarifsystem integrierte E-Carsharing-Systeme mit 80% bis max. 5.000,- Euro der Anschaffungskosten gefördert.
Voraussetzungen:
- Die Förderung wird nur ausgeschüttet, wenn vorher ein Mobilitäts-Check in der Gemeinde durchgeführt wurde, in dessen Rahmen ein E-Carsharing in der Gemeinde als sinnvoll festgestellt wurde.
- Förderungswürdig sind E-Carsharingvorhaben, zu denen die Öffentlichkeit uneingeschränkt Zugang hat. Es steht der Gemeinde frei als Kund:in ebenso das Angebot zu nutzen, um Mobilitätsbedürfnisse der eigenen Mitarbeiter:innen abzudecken.
- Mit der Förderung können sowohl gekaufte als auch geleaste Fahrzeuge finanziert werden. Bei geleasten Fahrzeugen sollte die Förderung als Anzahlung verwendet werden.
- Die Förderwerber:in muss eine mit dem VVT kompatible E-Carsharing-Buchungsplattform (z.B. Caruso, flo-MOBIL, MOQO) verwenden.
- Die Förderwerber:in akzeptieren den tirolweit geltenden Tarif („Tarif-Tirol“).
- Das E-Carsharing und die dazugehörende E-Ladestelle müssen für mindestens vier Jahre eingerichtet werden.
- Mit einem E-Carsharingreport muss die Förderwerber:in an die Förderstelle jährlich bis 31.03. des Folgejahres die Daten für die erbrachte Laufleistung, die Anzahl der Nutzer:innen und die Buchungszeiten berichten.
- Das Fahrzeug muss mit Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Tiroler Landesregierung.
Vorarlberg
Förderungen E-Fahrzeug
► Aktuell gibt es keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen!
► Gefördert wird nur die Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen im öffentlichen Interesse (Fahrzeuge für Carsharing, für den Einsatz sozialer mobiler Dienste, Taxis und für Bauhöfe) zur Personen- sowie zur Güterbeförderung. Die Förderung gilt bis 31.12.2024.
Voraussetzungen: Der Standort für das zu fördernde Fahrzeug und das Einsatzgebiet muss in Vorarlberg sein.
Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern betrieben werden (Ökostrom).
Förderhöhe: Die Förderung beträgt maximal 2.500,- Euro für Neufahrzeuge sowie 1.500,- Euro pro Gebrauchtfahrzeug und kann zusätzlich zu der Bundesförderung in Anspruch genommen werden. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 30% der Anschaffungskosten beschränkt.
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
► Gefördert werden Umbau- bzw. Installationsarbeiten zur Errichtung einer Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrwohnungshäusern.
► Diese müssen 2016 oder früher errichtet worden sein.
► Förderbar sind ausschließlich Gebäude mit mindestens 3 Hauptwohnsitzen. Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.
► Förderungen in Mehrwohnungshäusern für E-PKW:
- 300,- Euro pro erschlossenem Stellplatz oder 500,- Euro pro erschlossenem Carsharing bzw. öffentlichem Stellplatz für Bauliche Maßnahmen (Mauerdurchbrüche, etc.) und Elektriker Arbeiten im Gebäude.
- zusätzlich 200,- Euro pro erschlossenem Stellplatz, falls eine Verstärkung des Hausanschlusses bis inklusive Hausanschlusskasten erforderlich ist.
- Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses und ist mit 50% der förderfähigen Kosten und maximal 10.000,- Euro pro Mehrwohnungshaus begrenzt.
- Voraussetzungen: Aus der geförderten Ladeinfrastruktur für E-PKW darf im Endausbau ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom gemäß E-Control abgegeben werden.
► Förderungen in Mehrwohnungshäusern bzgl. Maßnahmen für Pedelecs und E-Bikes:
- 50% der förderungsfähigen Kosten , max. 1.000,- Euro pro erschlossener Abstellanlage für Leerverrohrung bzw. Kabeltrassen für bestehende Pedelec- und E-Bike Ladepunkte (Fahrradkeller, überdachten Radabstellplatz, Abstellplätze für einspurige KFZ, etc.)
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website des Landes Vorarlberg.
Steiermark
► Aktuell gibt es keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen!
► Für Antragseinreichungen bis zum 30.6.2020 hat es eine Förderung des Landes Steiermark für elektrisch betriebene Lastenfahrräder sowie für elektrisch betriebene Falträder gegeben. Natürliche Personen wurden mit bis zu 500,- Euro, juristische Personen mit bis zu 400,- Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Faltrad gefördert. Die maximal mögliche Förderung war jedoch mit 25% der zurechenbaren Investitionskosten begrenzt.
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
► Es wird die Anschaffung und Installation von Lastmanagementsystemen für Wohngebäude in der Steiermark mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge gefördert.
Ebenfalls wird die Anschaffung von dreiphasigen, intelligenten E-Ladestationen in Form einer Wallbox oder eines Ladekabels (mobile charger) mit einer möglichen Bemessungsleistung von mindestens 11 kW gefördert.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Lastmanagementsysteme:
- Eigentümer:innen und Eigentümer:innengemeinschaften
- Bevollmächtigte Hausverwaltungen
- Bauträger im Sinne der Gewerbeordnung 1994 bzw. des Bauträgervertragsgesetzes, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist jeweils im Rahmen von Wohnnutzungen.
Intelligente E-Ladestationen: Privatpersonen, auf die ein E-PKW zugelassen ist (keine unternehmerische Nutzung)
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß der Richtlinie, jedoch maximal 30 % der anrechenbaren Investitionskosten
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Steiermärkischen Landesregierung zum Thema Förderungen zur Elektromobilität.
Kärnten
Förderungen E-Fahrzeug
► Aktuell gibt es keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen!
Förderungen E-Ladeinfrastruktur
► Aktuell gibt es keine zusätzlichen Landesförderungen für Privatpersonen!
Weitere Details und Infos finden Sie auf der Website der Kärntner Landesregierung.