Energiegemeinschaften
Teil einer Energiegemeinschaft werden und von den Vorteilen gemeinschaftlicher Energieprojekte profitieren.
© nataliaderiabina/Adobe StockFür eine nachhaltige Energieversorgung für morgen
Mit seiner Unterstützung von österreichischen Energiegemeinschaften und Nachhaltigkeitsinitiativen möchte der Mobilitätsclub nicht nur einen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern seine Mitglieder aktiv unterstützen, an einer nachhaltigen Zukunft mitzuwirken.
Eine Energiegemeinschaft ist eine innovative Kooperationsform, in der sich Energieerzeuger und -verbraucher zusammenschließen, um erneuerbare Energien über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinschaftlich zu nutzen. Energiegemeinschaften tragen zur Verbesserung der lokalen Energieversorgung bei, helfen die Stromkosten zu reduzieren und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende sowie zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung.
Raiffeisen Energiegenossenschaften
Gemeinsam zukunftsweisende Lösungen für Generationen und Regionen entwickeln.
Die Raiffeisen Energiegenossenschaften bieten ÖAMTC Mitgliedern die Möglichkeit, Teil einer Erneuerbaren-Energie-Genossenschaft (EEG) und/oder Bürger-Energie-Genossenschaften (BEG) zu werden.
Vorteile für Mitglieder:
- 120 kWh-Stromgutschrift: Exklusiv für Mitglieder des Clubs nach Neuregistrierung in einer der teilnehmenden Raiffeisen Energiegenossenschaften (EEG und/oder BEG)*
- Geringere Energiekosten: Günstigeren Strom von der Energiegenossenschaft beziehen
- Demnächst: Günstiger Laden mit ÖAMTC ePower an Ladestationen der teilnehmenden Raiffeisen Energiegenossenschaften**
- Zur Reduktion des CO2-Fußabdrucks beitragen
* Wird von der jeweiligen Raiffeisen Energiegenossenschaft nach abgeschlossenem Beitritt gewährt. Die genauen Konditionen entnehmen Sie bitte der bundeslandspezifischen Website der Raiffeisen Energiegenossenschaft.
**Die Höhe der Gutschrift errechnet sich auf Basis der von der jeweiligen Raiffeisen Energiegenossenschaft bereitgestellten Menge an verfügbaren Überschussstrom während des Ladevorgangs. Vorrausetzung ist eine ÖAMTC ePower Registrierung.
Registrieren Sie sich jetzt vor, wenn Sie Teil dieser Energiewende in Bürgerhand sein wollen:
Klicken Sie in der Übersichtskarte auf eine regionale Energiegenossenschaft in der Nähe Ihres Wohn- oder Firmensitzes. Sie werden auf eine externe Webseite weitergeleitet. Füllen Sie das Vorregistrierungsformular aus. Achten Sie bitte darauf im Feld „Wie haben Sie von uns erfahren?“ ÖAMTC auszuwählen und im darunter befindlichen Feld Ihre ÖAMTC-Clubkartennummer einzutragen.
Übersichtskarte der Ladestationen teilnehmender Energiegenossenschaften
Anmerkung: Bitte mit der Maus über die Karte fahren, um die Inhalte anzuzeigen.
Günstigeres Laden durch Energiegenossenschaften erstmals möglich
Fragen und Antworten rund um das Thema Energiegemeinschaften
Die Inhalte dieser Seite wurden sorgfältig erarbeitet, um relevante Informationen und Regelungen verständlich darzulegen und so die Orientierung zu erleichtern. ÖAMTC übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Sollten Sie Anmerkungen, Kommentare oder Anregungen in Bezug auf die FAQs haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter energiegemeinschaften@oeamtc.at
Raiffeisen Energiegenossenschaften
Was ist eine regionale Energiegenossenschaft (regionale EEG)?
Eine regionale Energiegenossenschaft ermöglicht es, Ökostrom durch Photovoltaikanlagen regional zu erzeugen und innerhalb der Genossenschaft zu fairen Preisen zu teilen. Regional bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle Mitglieder, die am selben Umspannwerk angeschlossen sind, untereinander Strom handeln können.
Was ist eine Bürger-Energiegenossenschaft (BEG)?
Im Gegensatz zu den 19 regionalen Energiegenossenschaften im Burgenland können sich an der Bürger-Energiegenossenschaft neben Privatpersonen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), kommunalen Einrichtungen, Gemeinden, Vereinen und Verbänden auch Großunternehmen beteiligen. Als Großunternehmen gelten laut Europäischer Kommission Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeitern, einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro, wobei zwei dieser drei Kriterien erfüllt sein müssen. Weder bei den 19 regionalen Energiegenossenschaften noch bei der Bürger-Energiegenossenschaft ist die Beteiligung von Strom- und Gasunternehmen, so genannten EVU (Energieversorgungsunternehmen), zulässig.
Wie unterscheidet sich die burgenländische BEG von den regionalen EEGs?
Die Bürger-Energiegenossenschaft ist der Dachverband der 19 regionalen Energiegenossenschaften im Burgenland. Die Bürger-Energiegenossenschaft ist regional nicht beschränkt und kann österreichweit mit mehreren Netzbetreibern mit Strom handeln. Da in der Bürger-Energiegenossenschaft auch mit nicht erneuerbaren Energieformen gehandelt werden kann, entfallen steuerliche Vorteile wie der reduzierte Netztarif.
Seit 2020 können Mitglieder der regionalen Energiegenossenschaften im Burgenland ebenfalls der Bürger-Energiegenossenschaft beitreten, um einen noch attraktiveren Strompreis zu erhalten.
Welchen exklusiven Vorteil gibt es für ÖAMTC Mitglieder?
Bei Beitritt in eine burgenländische Raiffeisen Energiegenossenschaft erhalten ÖAMTC Mitglieder eine einmalige Stromgutschrift in Höhe von 120 kWh. Weitere Bundesländer folgen ab dem 1. Quartal 2025.
Welche weiteren Vorteile hat ein Beitritt in eine regionale Energiegenossenschaft?
Energiegenossenschaften bieten ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit, da die Gemeinnützigkeit im Vordergrund steht. Eine Energiegenossenschaft ist nicht gewinnorientiert. Im Vordergrund steht, dass alle Mitglieder (Einspeiser wie Verbraucher) von fairen, attraktiven und stabilen Preisen profitieren.
Wer darf an einer der regionale Energiegenossenschaften teilnehmen?
Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kommunale Einrichtungen, Gemeinden, Vereine und Verbände können einer der 19 regionalen Energiegenossenschaften im Burgenland beitreten. Mitglieder der regionalen Energiegenossenschaften können Strom einspeisen und/oder beziehen. Die Anzahl der Teilnehmer ist nicht begrenzt.
Achtung: Kunden mit einem anderen Netzbetreiber als der Netz Burgenland GmbH und der Energie Güssing können derzeit nicht an einer regionale Energiegenossenschaften der RNI Burgenland teilnehmen. Seit August 2024 ist es technisch möglich, dass sich auch Interessenten aus anderen Bundesländern an der Bürger-Energiegenossenschaft „Bürgerenergiegenossenschaft im Burgenland eGen“ beteiligen können. Eine Voranmeldung ist jetzt bereits möglich.
Auf welcher Basis werde ich einer regionalen Energiegenossenschaften zugeordnet?
Die Zuordnung zu einer Energiegenossenschaft erfolgt auf Basis des Netzanschlusspunktes bzw. des Wohn- oder Firmensitzes des Teilnehmers.
Welche Pflichten haben Mitglieder einer regionalen Energiegenossenschaft?
Mitglieder einer regionalen Energiegenossenschaft sind ausschließlich dazu verpflichtet, die gelieferte Energie termingerecht zu bezahlen.
Erhält ein Mitglieder einen Geschäftsanteil an der regionalen Energiegenossenschaft?
Ja. Jedes Mitglied ist auf einen Geschäftsanteil von 10 Euro beschränkt. Aufgrund des vorherrschenden gemeinnützigen Charakters der Energiegenossenschaft ist keine Verzinsung der Geschäftsanteile vorgesehen.
Anmeldung
Wie trete ich einer burgenländischen regionalen Energiegenossenschaft bei?
Die Teilnahme ist einfach und unkompliziert: Gehen Sie auf die ÖAMTC Seite „Energiegemeinschaften“ und klicken Sie auf der interaktiven Karte auf die regionale Energiegenossenschaft Ihrer Wahl. Sie werden anschließend auf die Vorregistrierungswebseite der Raiffeisen Energiegenossenschaften weitergeleitet und können dort registrieren. Nach erfolgter Prüfung Ihrer Registrierung erhalten Sie per E-Mail einen Zugang zum Team4.Energy-Portal.
Welche Dokumente werden für die Anmeldung an eine regionale Energiegenossenschaft benötigt?
Um sich bei einer regionale Energiegenossenschaft anzumelden, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Beitrittserklärung für die Energiegenossenschaft
- Energieliefervertrag (wenn Sie Erzeuger mit einer Photovoltaikanlage sind)
- Betriebsführungsvertrag
- Sepa-Lastschriftmandat
- Zusatzvertrag Netzzugang
- Zusicherung Viertelstundentaktabrechung
- Genossenschaftsvertrag
Wie lange dauert die Registrierung?
Nach dem Hochladen der unterfertigten Dokumente ist der Registrierungsprozess abgeschlossen. Diese werden nun vom Netzbetreiber auf Vollständigkeit geprüft. Die Prüfung der Dokumente erfolgt innerhalb weniger Tage. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Mitglied einer regionalen EEG zu werden?
Die Voraussetzungen können von Energiegemeinschaft zu Energiegemeinschaft variieren. In der Regel müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Netzgebiet: Sie müssen im selben Netzgebiet wie die EEG wohnen oder Ihren Gewerbestandort haben. Das Netzgebiet ist der Bereich, der von einem Stromnetzbetreiber versorgt wird.
- Beitrittserklärung: Sie müssen die Beitrittserklärung der EEG unterschreiben. In der Beitrittserklärung erklären Sie sich mit den Teilnahmebedingungen der EEG einverstanden.
- Mitgliedsvertrag: Sie müssen den Mitgliedsvertrag der EEG unterschreiben. Im Mitgliedsvertrag sind die Rechte und Pflichten der Mitglieder der EEG geregelt.
- Teilnahmebedingungen: Sie müssen die Teilnahmebedingungen der EEG erfüllen. Die Teilnahmebedingungen können von EEG zu EEG unterschiedlich sein.
Tipp: Informieren Sie sich vorab bei der EEG, welche Voraussetzungen genau erfüllt werden müssen.
Muss ich technische Umbauten vornehmen?
Nein. Die einzige technische Voraussetzung für den Beitritt zu einer burgenländischen Energiegenossenschaft ist ein am Wohn- bzw. Firmensitz installierter Smart-Meter. Wenn Sie noch keinen Smart Meter haben, wird Ihnen dieser von Ihrem Energieversorger zur Verfügung gestellt. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Was ist ein Smart-Meter?
Smart Meter sind intelligente Gas-, Wasser- oder Stromzähler, die Daten digital empfangen und senden und dafür in ein Kommunikationsnetz eingebunden sind.
Muss ich den Vertrag mit meinem Energieversorger kündigen?
Nein. Jedes Mitglied einer Energiegenossenschaft behält seinen ursprünglichen Vertrag mit seinem bisherigen Energielieferanten bei. Damit ist die Stromversorgung auch dann sichergestellt, wenn kein Überschussstrom aus der Energiegenossenschaft zur Verfügung steht (z.B. bei Stromspitzen in der Mittags- oder Nachtzeit). Wenn Sie zu einem anderen Energieversorger wechseln möchten, ändert dies nichts an Ihrer Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft.
Kosten
Was kostet die Mitgliedschaft in einer burgenländischen regionalen Energiegenossenschaft?
Für die Mitgliedschaft in einer der regionalen Energiegenossenschaften fällt ein einmaliger Genossenschaftsbeitrag von 10 Euro an, für Mitglieder mit einer Photovoltaikanlage zusätzlich eine einmalige Gebühr von 100 Euro pro Zählpunkt für den Verwaltungsaufwand.
Entstehen nach der Anmeldung weitere laufende Kosten?
Nein. Teilnehmer:innen zahlen nur für den Strom, den sie verbrauchen.
Abrechnung
Wie werden die Tarife in der Energiegenossenschaft festgelegt?
Die Tarife für Produzent:innen und Verbraucher:innen werden innerhalb der Genossenschaft vierteljährlich vom Vorstand festgelegt. Dadurch ist die Unabhängigkeit vom internationalen Strommarkt gewährleistet. Ein erster wirtschaftlicher Vorteil ergibt sich, wenn Sie Energie von der Energiegenossenschaft beziehen. Am meisten profitieren Sie, wenn Sie Strom ins Netz einspeisen. Die aktuellen Preise können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Dashboard im Mitgliederbereich des Team4.Energy-Portals einsehen.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Das Mitglied der Energiegenossenschaft erhält monatlich eine detaillierte Rechnung. Die Kosten für verbrauchten Strom werden abgebucht, Guthaben für eingespeisten Strom auf Konto überwiesen. Kann der Betrag nicht abgebucht werden, erhält das Mitglied eine Zahlungserinnerung. Nach der dritten Mahnung wird der Stromhandel mit der Energiegenossenschaft eingestellt.
Die Aufzeichnung über Lieferung und Verbrauch wird vom jeweiligen Netzbetreiber vorgenommen. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Energiegenossenschaften die Verbrauchs- und Einspeisedaten für die Abrechnung zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund von technischen Updates kann es beim Netzbetreiber zu Verzögerungen bei der Abrechnung kommen. Die Energiegenossenschaft ist in diesen Fällen in Abstimmung mit dem Netzbetreiber und um eine rasche Lösung bemüht.
Ändert sich durch den Beitritt zu einer Energiegenossenschaft die Zahlung an den Energieversorger?
Nein. Die Teilzahlungen an den Energieversorger bleiben bis zur nächsten Jahresabrechnung unverändert. Erst mit der ersten Jahresabrechnung erfolgt die Ausgleichszahlung und eine Anpassung der zukünftigen Teilzahlungen. Das Mitglied der Energiegenossenschaft hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, bei seinem Energieversorger eine Reduzierung der Teilzahlungen zu beantragen.
Kündigung
Wie kann ich die Mitgliedschaft beenden?
Selbstverständlich können Mitglieder Ihre Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft problemlos beenden. Die Kündigung kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (3 Monate) unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist erfolgen. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann formlos erfolgen: Eine E-Mail an office@team4.energy genügt.“
Der Genossenschaftsanteil von 10 Euro wird dem Mitglied zurückerstattet, die Beitrittsgebühr von 100 Euro pro Photovoltaikanlage für Einspeiser jedoch nicht.