Energiegemeinschaften
Teil einer Energiegemeinschaft werden und von den Vorteilen gemeinschaftlicher Energieprojekte profitieren.
Für eine nachhaltige Energieversorgung für morgen
Mit seiner Unterstützung von österreichischen Energiegemeinschaften und Nachhaltigkeitsinitiativen möchte der Mobilitätsclub nicht nur einen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern seine Mitglieder aktiv unterstützen, an einer nachhaltigen Zukunft mitzuwirken.
Eine Energiegemeinschaft ist eine innovative Kooperationsform, in der sich Energieerzeuger und -verbraucher zusammenschließen, um erneuerbare Energien über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinschaftlich zu nutzen. Energiegemeinschaften tragen zur Verbesserung der lokalen Energieversorgung bei, helfen die Stromkosten zu reduzieren und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende sowie zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung.
Raiffeisen Energiegenossenschaften
Gemeinsam zukunftsweisende Lösungen für Generationen und Regionen entwickeln.
Die Raiffeisen Energiegenossenschaften bieten ÖAMTC Mitgliedern die Möglichkeit, Teil einer Erneuerbaren-Energie-Genossenschaft (EEG) und/oder Bürger-Energie-Genossenschaften (BEG) zu werden.
Vorteile für Mitglieder:
- 120 kWh-Stromgutschrift: Exklusiv für Mitglieder des Clubs nach Neuregistrierung in einer der teilnehmenden Raiffeisen Energiegenossenschaften (EEG und/oder BEG)*
- Geringere Energiekosten: Günstigeren Strom von der Energiegenossenschaft beziehen
- Demnächst: Günstiger Laden mit ÖAMTC ePower an Ladestationen der teilnehmenden Raiffeisen Energiegenossenschaften**
- Zur Reduktion des CO2-Fußabdrucks beitragen
* Wird von der jeweiligen Raiffeisen Energiegenossenschaft (derzeit Burgenland, Oberösterreich, Kärnten) nach abgeschlossenem Beitritt gewährt. Die genauen Konditionen entnehmen Sie bitte der Website der bundeslandspezifischen Raiffeisen Energiegenossenschaft.
**Die Höhe der Gutschrift errechnet sich auf Basis der von der jeweiligen Raiffeisen Energiegenossenschaft bereitgestellten Menge an verfügbaren Überschussstrom während des Ladevorgangs. Vorrausetzung ist eine ÖAMTC ePower Registrierung.
Registrierung
Registrieren Sie sich jetzt, wenn Sie Teil dieser Energiewende sein wollen.
Klicken Sie in der Übersichtskarte auf eine regionale Energiegemeinschaft in der Nähe Ihres Wohn- oder Firmensitzes. Sie werden auf eine externe Webseite weitergeleitet. Füllen Sie das Registrierungsformular aus. Achten Sie bitte darauf im Feld „Wie haben Sie von uns erfahren?“ ÖAMTC auszuwählen und im darunter befindlichen Feld Ihre ÖAMTC-Clubkartennummer einzutragen.
Ladestationen der Energiegemeinschaften
In der Übersichtskarte mit der Maus über das gewünschte Bundesland fahren, um die teilnehmenden Ladestationen der Energiegemeinschaften anzuzeigen.
Übersichtskarte der teilnehmenden Ladestationen der Energiegemeinschaften
FAQs der Raiffeisen Energiegenossenschaften
Hier finden Sie die Links zu den bundeslandspezifischen FAQs der teilnehmenden Raiffeisen Energiegenossenschaften. Allgemeine Fragen und Antworten rund um das Thema Energiegemeinschaften finden Sie weiter unten.
- Burgenland: Raiffeisen Nachhaltigkeitsinitiative Burgenland
- Oberösterreich: Raiffeisen Energie
- Kärnten: Energie-Genossenschaften
- Steiermark: Energieinitiative
- Vorarlberg: Ländlezukunft
Neuigkeiten rund um das Thema Energiegemeinschaften
ÖAMTC, Raiffeisen und Siemens bündeln ihre Kräfte für E-Mobilität
ÖAMTC, Raiffeisen und Siemens starten eine innovative Mobilitätspartnerschaft für einen völlig neuen Ansatz beim Laden von E-Fahrzeugen: Autofahrer:innen können den von teilnehmenden Raiffeisen Energiegemeinschaften produzierten Überschussstrom direkt an deren Ladestationen beziehen.
Raiffeisen Burgenland hat seit 2022 ein österreichweit einzigartiges, flächendeckendes Netzwerk mit über 100 Energiegemeinschaften etabliert - mit attraktiven Tarifen für Stromkonsument:innen und -einspeiser:innen. Dieses bewährte Modell wird ab dem ersten Quartal 2025 nun schrittweise auf ganz Österreich ausgeweitet. Es folgt im Jänner das Bundesland Oberösterreich und in weiterer Folge Wien, Niederösterreich, Steiermark und Kärnten.
Mitglieder lokaler Raiffeisen Energiegemeinschaften profitieren von bis zu 30 Prozent Ersparnis, Mitglieder von BürgerEnergiegemeinschaften von bis zu 20 Prozent beim Laden Ihres E-Fahrzeuges an einer Ladestation teilnehmender Energiegemeinschaften. Damit wird nachhaltiges Laden nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch interessant für Autofahrer:innen!
Fragen und Antworten rund um das Thema Energiegemeinschaften
Die Inhalte dieser Seite wurden sorgfältig erarbeitet, um relevante Informationen und Regelungen verständlich darzulegen und so die Orientierung zu erleichtern. ÖAMTC übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Sollten Sie Anmerkungen, Kommentare oder Anregungen in Bezug auf die FAQs haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter energiegemeinschaften@oeamtc.at
Was ist eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)?
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Energieerzeugern und -verbrauchern (Privatpersonen, kleinere und mittlere Unternehmen, Gemeinden sowie sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts), die Energie aus erneuerbaren Quellen (z.B. Photovoltaik-, Wasserkraft, Windkraft- oder Biogasanlagen) über eine Grundstücksgrenze hinweg gemeinsam produzieren, speichern, verbrauchen und verkaufen.
Bei Gründung der EEG müssen sich die Mitglieder für eine rechtliche Organisationsform (z.B. Genossenschaft, Verein oder GmbH) entscheiden.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind auf den „Nahebereich“, sprich auf das Konzessionsgebiet eines einzelnen Netzbetreibers beschränkt:
- Lokale EEG: Versorgungsgebiet einer Trafostation (Netzebenen 6 und 7)
- Regionale EEG: Versorgungsgebiet eines Umspannwerks (Netzebene 4 bzw. 5)
Neben EEGs gibt es in Österreich zwei weitere Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen: gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG). Weitere Informationen zu den drei Modellen finden sie hier.
Welche Rechtsformen gibt es für EEGs?
In Österreich gibt es mehrere Rechtsformen für EEGs:
Verein:
- Einfache Gründung und Organisation
- Haftungsbeschränkung für Mitglieder
- Geeignet für kleine und mittlere EEGs
Genossenschaft:
- Demokratische Organisation und Mitbestimmung der Mitglieder
- Haftungsbeschränkung für Mitglieder
- Geeignet für mittlere und große EEGs
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
- Höhere Kapitalausstattung erforderlich
- Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
- Geeignet für große EEGs mit komplexen Strukturen
Aktiengesellschaft (AG):
- Höchste Kapitalausstattung erforderlich
- Haftungsbeschränkung auf das Aktienkapital
- Geeignet für sehr große EEGs mit komplexen Strukturen
Sonstige Rechtsformen:
- Europäische Genossenschaft (SCE)
- Verein mit beschränkter Haftung (VmbH)
Wer kann Mitglied einer EEG werden?
Grundsätzlich können folgende Personen und Organisationen Mitglied einer EEG werden:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinden
- Öffentliche Einrichtungen
Es gibt jedoch einige Einschränkungen:
- Netzgebiet: Mitglieder einer EEG müssen im selben Netzgebiet (z.B. Trafostation oder Umspannwerk) wohnen oder ihren Gewerbestandort haben.
- Größe: Großunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro können nur unter bestimmten Voraussetzungen Mitglied einer EEG werden.
- Tätigkeitsbereich: Unternehmen, die in den Bereichen Energieversorgung, -handel oder -erzeugung tätig sind, können ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen Mitglied einer EEG werden.
Tipp: Nähere Informationen zu den genauen Voraussetzungen finden Sie u.a. auf der Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Wie kann ich Mitglied einer EEG werden?
Um Mitglied einer EEG zu werden, gibt es folgende Schritte:
- Informieren: Informieren Sie sich über die verschiedenen EEGs in Ihrer Nähe und deren Konditionen.
- Kontakt aufnehmen: Nehmen Sie Kontakt mit der EEG auf, die Sie interessiert. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website der EEG oder bei der zuständigen Energieberatungsstelle.
- Beitrittserklärung ausfüllen: Füllen Sie die Beitrittserklärung der EEG aus und senden Sie diese an die EEG.
- Mitgliedsvertrag unterschreiben: Unterschreiben Sie den Mitgliedsvertrag der EEG.
- Teilnahme an der EEG: Nachdem Sie alle Unterlagen unterschrieben haben, können Sie sich aktiv an der EEG beteiligen.
Tipp: Kontaktieren Sie die Energieberatungsstelle in Ihrer Nähe, um weitere Informationen und Unterstützung zu erhalten.
Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung an eine EEG?
Um sich bei einer EEG anzumelden, müssen Sie in der Regel folgende Angaben machen bzw. benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Angabe der persönlichen Daten und Bankverbindung
- Informationen zum Wohnsitz oder Firmenstandort
- Informationen zur gewünschten Beteiligung (z.B. Stromerzeugung, -verbrauch, -speicherung) und gewünschte Menge an Strom
- Unterschriebene Beitrittserklärung
- Vollmacht, falls Sie einen Bevollmächtigten beauftragen
Tipp: Informieren Sie sich vorab bei der EEG, welche Unterlagen genau benötigt werden, stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt sind und reichen Sie die Unterlagen fristgerecht ein.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Mitglied einer EEG zu werden?
Die Voraussetzungen können von Energiegemeinschaft zu Energiegemeinschaft variieren. In der Regel müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Netzgebiet: Sie müssen im selben Netzgebiet wie die EEG wohnen oder Ihren Gewerbestandort haben. Das Netzgebiet ist der Bereich, der von einem Stromnetzbetreiber versorgt wird.
- Beitrittserklärung: Sie müssen die Beitrittserklärung der EEG unterschreiben. In der Beitrittserklärung erklären Sie sich mit den Teilnahmebedingungen der EEG einverstanden.
- Mitgliedsvertrag: Sie müssen den Mitgliedsvertrag der EEG unterschreiben. Im Mitgliedsvertrag sind die Rechte und Pflichten der Mitglieder der EEG geregelt.
- Teilnahmebedingungen: Sie müssen die Teilnahmebedingungen der EEG erfüllen. Die Teilnahmebedingungen können von EEG zu EEG unterschiedlich sein.
Tipp: Informieren Sie sich vorab bei der EEG, welche Voraussetzungen genau erfüllt werden müssen.
Was kostet die Mitgliedschaft in einer EEG?
Die Kosten für die Mitgliedschaft in einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EEG) können stark variieren. Es gibt verschiedene Faktoren, die die Kosten beeinflussen:
- Art der EEG: Die Kosten für die Mitgliedschaft in einer Eigenverbrauchsgemeinschaft sind in der Regel niedriger als die Kosten für die Mitgliedschaft in einer Direktvermarktungsgemeinschaft oder einer Energiegemeinschaft.
- Größe der EEG: Die Kosten für die Mitgliedschaft in einer kleinen EEG sind in der Regel niedriger als die Kosten für die Mitgliedschaft in einer großen EEG.
- Komplexität der EEG: Die Kosten für die Mitgliedschaft in einer komplexen EEG mit vielen Mitgliedern und Anlagen sind in der Regel höher als die Kosten für die Mitgliedschaft in einer einfachen EEG mit wenigen Mitgliedern und Anlagen.
Tipp: Informieren Sie sich vorab bei der EEG, welche Kosten genau anfallen.
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mitglied einer EEG?
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder einer EEG sind in der Satzung der EEG geregelt sein. Diese sind üblicherweise die folgenden:
Rechte:
- Beteiligung: Sie haben das Recht, sich aktiv an der EEG zu beteiligen und an den Entscheidungen der EEG mitzuwirken.
- Eigenverbrauch: Sie haben das Recht, den von Ihrer Anlage erzeugten Strom selbst zu verbrauchen.
- Einspeisung: Sie haben das Recht, den von Ihrer Anlage erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen.
- Vergütung: Sie haben das Recht, eine Vergütung für den von Ihnen eingespeisten Strom zu erhalten.
- Information: Sie haben das Recht, über alle wichtigen Belange der EEG informiert zu werden.
Pflichten:
- Einhaltung der Teilnahmebedingungen: Sie müssen die Teilnahmebedingungen der EEG einhalten.
- Zahlung des Mitgliedsbeitrags: Sie müssen den (monatlichen) Mitgliedsbeitrag bezahlen.
- Wartung der Anlage: Sie müssen Ihre Anlage regelmäßig warten und Instandhaltern.
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften: Sie müssen alle gesetzlichen Vorschriften einhalten, die für den Betrieb Ihrer Anlage relevant sind.
Tipp: Informieren Sie sich vorab über die genauen Rechte und Pflichten der jeweiligen EEG.
Wo finde ich weiterführende Informationen und nützliche Unterlagen über EEG?
Weiterführende Information finden Sie u.a. auf folgenden Webseiten:
- Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- E-Control
Tipp: Es gibt eine Vielzahl von Informationsquellen zum Thema EEG in Österreich. Nutzen Sie diese Ressourcen, um sich umfassend zu informieren und die richtige Entscheidung für sich zu treffen.
Wo finde ich eine Übersicht über die aktuellen Energiegemeinschaften in Österreich?
Eine Liste u./o. Information finden Sie u.a auf der folgenden Webseite:
Tipp: Die Energieberatungsstellen in Österreich bieten kostenlose und unabhängige Beratung zu allen Fragen rund um Energie. Sie können Ihnen auch bei der Suche nach einer geeigneten Energiegemeinschaft in Ihrer Nähe helfen.
Was ist der Unterschied zwischen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)?
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEGs) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs) unterscheiden sich in mehreren Aspekten:
- Energieträger: EEGs fokussieren sich auf die gemeinschaftliche Nutzung von erneuerbaren Energiequellen. BEGs sind nicht auf erneuerbare Energiequellen beschränkt und können ebenfalls Strom aus konventionellen Quellen nutzen.
- Geografische Ausdehnung: EEGs sind auf lokale und regionale Gebiete beschränkt. BEGs können sich über mehrere Netzgebiete erstrecken.
- Teilnehmer: Hinsichtlich der Teilnehmer gibt es bei EEGs keine Einschränkungen, bei BEGs hingegen schon: Elektrizitätsunternehmen, Mittel- und Großunternehmen dürfen zwar teilnehmen, aber nicht die Kontrolle ausüben.
- Förderungen: EEGs haben Zugang zu verschiedenen Förderprogrammen und Steuervergünstigungen. BEGs haben einen eingeschränkten Zugang zu Förderungen.
- Kontrolle: Bei EEGs liegt die Kontrolle bei natürlichen Personen, Gebietskörperschaften und kleinen Unternehmen, die kein Elektrizitätsunternehmen sind. BEGs hingegen müssen von natürlichen Personen, Gebietskörperschaften und kleinen Unternehmen kontrolliert werden.