ePrämie und Förderungen
Mit der ÖAMTC ePrämie können E-Auto Besitzer:innen in Österreich ihre an nicht öffentlichen Ladestationen (zum Beispiel der Wallbox zuhause) geladenen Strommengen und die damit verbundenen CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt einmalig pro Kalenderjahr zertifizieren lassen. Der ÖAMTC übernimmt die Abwicklung und Übertragung der anrechenbaren Strommengen an ausgewählte Partner. Weitere Informationen finden sie auf unserer Homepage zum Thema ÖAMTC ePrämie.
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Die Höhe der Auszahlung richtig sich danach, ob eine Pauschale oder eine Kilowattstunden genaue Abrechnung erfolgt. Wir garantieren Ihnen eine Auszahlung für die Pauschalmenge von 1.500 kWh und ermöglichen Ihnen eine zusätzliche Vergütung, sollten Sie nachgewiesen mehr als 1.500 kWh im jeweiligen Kalenderjahr geladen haben. Achtung: zur Nutzung der Kilowattstunden genauen Abrechnung müssen Sie diverse Voraussetzungen, wie die Nutzung eines MID (Measuring Instruments Directive) konformen oder gleichwertigen bzw. besseren Stromzähler direkt in Ihrer Wallbox, erfüllen. Nach erfolgreicher Zertifizierung durch das Umweltbundesamt, wird der vereinbarte Betrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto, in der Regel bis Juni des Folgejahres überwiesen.
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Mit der ÖAMTC ePrämie können E-Auto Besitzer:innen in Österreich ihre an nicht öffentlichen Ladestationen geladenen Strommengen und die damit verbundenen CO2-Einsparungen einmalig pro Jahr beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Der ÖAMTC übernimmt die Abwicklung und Übertragung der anrechenbaren Strommengen an ausgewählte Partner. Genießen Sie auch bei der ÖAMTC ePrämie die Vorteile der gewohnten ÖAMTC Qualität.
*Soweit die Fahrzeughalter:in die Registrierung erfolgreich durchlaufen hat, das Umweltbundesamt die eingereichte Strommenge erfolgreich zertifiziert und das Fahrzeug ganzjährig auf den Antragssteller zugelassen war.
Achtung: Sie können die ePrämie nur einmal pro Kalenderjahr beantragen.
Sollten Sie Ihre Strommengen beim ÖAMTC oder einem anderen Unternehmen bereits für das aktuelle Kalenderjahr eingereicht haben, sind Sie rechtlich von der Beantragung der ÖAMTC ePrämie für das aktuelle Kalenderjahr ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich die Begriffe „ePrämie“, „THG-Prämie“ und „THG-Quote“ auf dieselben Strommengen beziehen.
Das Förderprogramm „E-Mobilität 2024“ wurde aufgrund des ausgeschöpften Budgets vorzeitig beendet.
Neue Registrierungen sind nicht mehr möglich!
Für bereits registrierte Fahrzeuge und/oder Ladeinfrastruktur wurde das vorgesehene Budget gespeichert und aus diesem Grund können diese Anträge weiterhin eingereicht werden.
Alle Infos zu den E-Mobilitätsförderungen 2024 für Private findet man unter Förderungen von E-Fahrzeugen für Privatpersonen in Österreich.
Das Förderprogramm „E-Mobilität 2024“ wurde aufgrund des ausgeschöpften Budgets vorzeitig beendet.
Neue Registrierungen sind nicht mehr möglich!
Für bereits registrierte Fahrzeuge und/oder Ladeinfrastruktur wurde das vorgesehene Budget gespeichert und aus diesem Grund können diese Anträge weiterhin eingereicht werden.
Alle Infos zu den E-Mobilitätsförderungen 2024 für Unternehmen findet man unter Förderungen von E-Fahrzeugen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine in Österreich.