ePrämie und Förderungen
THG Quote / THG Prämie / eQuote / ePrämie – Was ist das und wo kann ich diese beantragen?
Mit der ÖAMTC ePrämie können E-Auto Besitzer:innen in Österreich ihre an nicht öffentlichen Ladestationen (zum Beispiel der Wallbox zuhause) geladenen Strommengen und die damit verbundenen CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt einmalig pro Kalenderjahr zertifizieren lassen. Der ÖAMTC übernimmt die Abwicklung und Übertragung der anrechenbaren Strommengen an ausgewählte Partner. Weitere Informationen finden sie auf unserer Homepage zum Thema ÖAMTC ePrämie.
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THG Quote / THG Prämie / eQuote / ePrämie – Wie hoch ist die Auszahlung?
Die Höhe der Auszahlung richtig sich danach, ob eine Pauschale oder eine Kilowattstunden genaue Abrechnung erfolgt. Wir garantieren Ihnen eine Auszahlung für die Pauschalmenge von 1.500 kWh und ermöglichen Ihnen eine zusätzliche Vergütung, sollten Sie nachgewiesen mehr als 1.500 kWh im jeweiligen Kalenderjahr geladen haben. Achtung: zur Nutzung der Kilowattstunden genauen Abrechnung müssen Sie diverse Voraussetzungen, wie die Nutzung eines MID (Measuring Instruments Directive) konformen oder gleichwertigen bzw. besseren Stromzähler direkt in Ihrer Wallbox, erfüllen. Nach erfolgreicher Zertifizierung durch das Umweltbundesamt, wird der vereinbarte Betrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto, in der Regel bis Juni des Folgejahres überwiesen.
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Mit der ÖAMTC ePrämie können E-Auto Besitzer:innen in Österreich ihre an nicht öffentlichen Ladestationen geladenen Strommengen und die damit verbundenen CO2-Einsparungen einmalig pro Jahr beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Der ÖAMTC übernimmt die Abwicklung und Übertragung der anrechenbaren Strommengen an ausgewählte Partner. Genießen Sie auch bei der ÖAMTC ePrämie die Vorteile der gewohnten ÖAMTC Qualität.
*Soweit die Fahrzeughalter:in die Registrierung erfolgreich durchlaufen hat, das Umweltbundesamt die eingereichte Strommenge erfolgreich zertifiziert und das Fahrzeug ganzjährig auf den Antragssteller zugelassen war.
Wie oft kann ich die ÖAMTC ePrämie beantragen?
Achtung: Sie können die ePrämie nur einmal pro Kalenderjahr beantragen.
Sollten Sie Ihre Strommengen beim ÖAMTC oder einem anderen Unternehmen bereits für das aktuelle Kalenderjahr eingereicht haben, sind Sie rechtlich von der Beantragung der ÖAMTC ePrämie für das aktuelle Kalenderjahr ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich die Begriffe „ePrämie“, „THG-Prämie“ und „THG-Quote“ auf dieselben Strommengen beziehen.
Wie hoch werden E-Autos für Privatpersonen gefördert?
Prinzipiell bekommen Privatpersonen für den Kauf eines E-Autos bis zu 5.000, für ein E-Motorrad bis zu 2.300 Euro. Private Ladeinfrastruktur wird ebenfalls gefördert: Für Wallboxen und intelligente Ladekabel gibt es bis zu 600 Euro, Errichter von Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern erhalten bis zu 1.800 Euro. Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) und Elektrofahrzeuge mit Range Extender REX bzw. Reichweitenverlängerer REEV werden nicht mehr gefördert. Gebrauchte Fahrzeuge können nur dann gefördert werden, wenn diese vorab ausschließlich beim Händler in Betrieb waren (z.B. Tageszulassungen, Funktionsfahrzeuge, Vorführwägen) und nicht älter als 15 Monate sind.
Alle Infos zu den E-Mobilitätsförderungen 2024 für Private findet man unter Förderungen von E-Fahrzeugen für Privatpersonen in Österreich.
Wie hoch werden E-Autos für Betriebe gefördert?
Für Betriebe gibt es 2024 eine Förderung für E-PKW (Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb bzw. Brennstoffzelle) nur für soziale Einrichtungen, Fahrschulen und E-Carsharing sowie E-Taxis. Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert.
Alle Infos zu den E-Mobilitätsförderungen 2024 für Unternehmen findet man unter Förderungen von E-Fahrzeugen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine in Österreich.