ÖAMTC ePrämie
Weihnachtsaktion 2024 - Strom laden, Geld erhalten!
© ÖAMTCÖAMTC ePrämie Weihnachtsaktion 2024
Solange der Vorrat reicht, garantiert* 75€ Pauschale für geladenen Strom im Jahr 2024 sichern!
Mit der ÖAMTC ePrämie können E-Auto Besitzer:innen in Österreich ihre an nicht öffentlichen Ladestationen geladenen Strommengen und die damit verbundenen CO2-Einsparungen einmalig pro Jahr beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Der ÖAMTC übernimmt die Abwicklung und Übertragung der anrechenbaren Strommengen an ausgewählte Partner. Genießen Sie auch bei der ÖAMTC ePrämie die Vorteile der gewohnten ÖAMTC Qualität.
*Soweit die Fahrzeughalter:in die Registrierung erfolgreich durchlaufen hat, das Umweltbundesamt die eingereichte Strommenge erfolgreich zertifiziert und das Fahrzeug ganzjährig auf den Antragssteller zugelassen war.
Achtung: Sie können die ePrämie nur einmal pro Jahr beantragen
Sollten Sie Ihre Strommengen beim ÖAMTC oder einem anderen Unternehmen bereits für das aktuelle Kalenderjahr eingereicht haben, sind Sie rechtlich von der Beantragung der ÖAMTC ePrämie für das aktuelle Kalenderjahr ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich die Begriffe „ePrämie“, „THG-Prämie“ und „THG-Quote“ auf dieselben Strommengen beziehen.
Ihre Vorteile
- Pauschale: 75€ garantierte* Auszahlung – jährlich einmalig nutzbar, insofern keine Kilowattstunden (kWh) genaue Erfassung möglich ist.
- Kilowattstunden genaue Abrechnung möglich – wenn Sie über eine Ladestation mit MID-konformen Stromzähler (bzw. gleichwertig oder besser) verfügen und sie die exakt geladenen Strommengen dokumentiert nachweisen können, bieten wir Ihnen auch eine kWh-genaue Abrechnung an.
- Einfacher Registrierungsprozess – in nur wenigen Schritten schließen Sie den Prozess ab.
*Soweit Kontingente der ÖAMTC ePrämie verfügbar sind, die Fahrzeughalter:in die Registrierung erfolgreich durchlaufen hat und das Umweltbundesamt die eingereichte Strommenge erfolgreich zertifiziert hat.
So einfach geht’s
Registrierung – in nur wenigen Minuten
Sie benötigen ein E-Auto, bei dem Sie oder Ihr Unternehmen als Zulassungsbesitzer:in eingetragen sind sowie ein Foto der Vorder- und Rückseite des Zulassungsscheins. Bei kWh-exakter Abrechnung müssen Sie Ihren exakten Jahresverbrauch des Registrierungsjahres bis 15. Jänner des Folgejahres nachweisen – hierzu werden wir Sie aktiv kontaktieren.
Übertragung & Zertifizierung – beim Umweltbundesamt
Der ÖAMTC organisiert die Zertifizierung der eingereichten Strommenge durch Shell Austria beim Umweltbundesamt. Wir garantieren* Ihnen eine Auszahlung für die Pauschalmenge von 1.500 kWh und ermöglichen Ihnen eine zusätzliche Vergütung, sollten Sie nachgewiesen mehr als 1.500 kWh im jeweiligen Kalenderjahr geladen haben. Sollte das Umweltbundesamt Fragen zu Ihren Angaben haben, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und stehen Ihnen beratend zur Seite.
Auszahlung – durch den ÖAMTC an Sie
Für das jeweilige Kalenderjahr, in dem der Antrag gestellt wurde, überweist Ihnen der ÖAMTC, nach erfolgreicher Zertifizierung durch das Umweltbundesamt, den vereinbarten Betrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Dies geschieht in der Regel bis September des Folgejahres**.
**Der ÖAMTC stößt den Auszahlungsprozess an, sobald das Umweltbundesamt die eingereichten Strommengen erfolgreich zertifiziert hat.
Achtung: Sie können die ePrämie nur einmal pro Jahr beantragen
Sollten Sie Ihre Strommengen beim ÖAMTC oder einem anderen Unternehmen bereits für das aktuelle Kalenderjahr eingereicht haben, sind Sie rechtlich von der Beantragung der ÖAMTC ePrämie für das aktuelle Kalenderjahr ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich die Begriffe „ePrämie“, „THG-Prämie“ und „THG-Quote“ auf dieselben Strommengen beziehen.
Was ist die ePrämie?
Schon bisher konnten Mengen an erneuerbarem Strom, die über öffentliche oder private Ladestationen bezogen wurden, und die daraus resultierende CO2-Einsparung zertifiziert und
gehandelt werden. Diese ePrämien (oftmals auch als eQuote oder THG-Prämie bezeichnet), die zum Beispiel Konsument:innen beim Laden zu Hause durch den geladenen Strom generieren, waren bisher jedoch noch dem Stromanbieter zugehörig, mit dem ein Stromliefervertrag bestand.
Mit der Novellierung der Kraftstoffverordnung (KVO) können E-Auto Besitzer:innen in Österreich seit 1. Jänner 2023 erstmalig durch den Strom, welchen sie zuhause an einer nicht-öffentlichen Ladestation (z.B. Wallbox in der eigenen Garage) geladen haben, und die daraus resultierende CO2-Einsparung finanziell profitieren. Nach Ihrer Registrierung und der Übermittlung der geforderten Daten werden Ihre Strommengen durch einen „Antragsberechtigten“ beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung eingereicht. Für die entstandene CO2-Einsparung können Sie jährlich einmalig abgegolten werden.
Um den Prozess möglichst effizient zu gestalten, müssen die Strommengen einzelner E-Auto Besitzer:innen gesammelt und anschließend durch einen „Antragsberechtigten“ gebündelt eingereicht werden. Einzelne E-Auto Besitzer:innen können die Einreichung beim Umweltbundesamt zumeist nicht allein vornehmen, da diese nicht die notwendgien Kriterien eines Antragsberechtigten erfüllen. Antragsberechtigte müssen beispielsweise mindestens über 100.000 kWh gesammelte Strommenge und zumindest über eine öffentliche Ladestation verfügen.
Wie hoch ist die Vergütung der aktuellen Kampagne der ÖAMTC ePrämie?
Pauschale – € 75,- garantiert*
Für das Jahr 2024 erhalten Sie im Rahmen der pauschalen Abrechnung (für 1.500 kWh) für das gesamte Kalenderjahr € 75,- vergütet.
Bitte beachten Sie, dass dieser Wert nur zustande kommt, wenn Sie:
- Ihre ePrämie ausschließlich beim ÖAMTC einmalig beantragt haben.
- Ihr E-Auto das gesamte Kalenderjahr über auf Sie angemeldet war. Sollte dies nicht der Fall sein, erhalten sie einen aliquoten Anteil für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug auf Sie zugelassen war.
Kilowattstunden (kWh) genaue Abrechnung
Bis zu einer Strommenge von 1.500 kWh erhalten sie aliquot eine kWh exakte Vergütung zum selben Wert pro kWh, der im Rahmen der pauschalen Abrechnung für 1.500 kWh vergütet wird. Für jene Strommenge, welche 1.500 kWh übersteigt, erhalten Sie zusätzlich € 0,04 je kWh vergütet.
Beispielrechnung:
Jahresverbrauch: 2.500 kWh à € 75,- + (1.000* € 0,04) = € 115,- Auszahlung
Jahresverbrauch: 1.800 kWh à € 75,- + (300* € 0,04) = € 87,- Auszahlung
Jahresverbrauch: 900 kWh à (€ 75,- /1.500)*900 = € 45,- Auszahlung
Achtung:
- Die Messung der exakten Strommenge muss durch die Ladestation selbst erfolgen. Die Ablesedaten eines vorgelagerten Stromzählers sind nicht zulässig.
- Die Messung der Strommenge durch die Ladestation muss durch einen MID konformen Stromzähler (EU-Messgeräterichtlinie, Measurement Instruments Directive, RL 2014/32/EU) oder einen gleichwertigen bzw. besseren Zähler (z.B. Zähler entsprechend dem deutschen Mess- und Eichrecht – ME-Zähler) erfolgen und ist auch zu belegen. Ob Ihre Wallbox diesen Anforderungen entspricht, entnehmen Sie z.B. dem Datenblatt der Wallbox.
- Die exakten Strommengen sind durch Dateien mit den Einzelladevorgängen pro Ladepunkt zu belegen. Derartige Aufstellung erhalten Sie in der Regel über das Backend Ihrer Ladestation.
- Für mobile Wallboxen oder intelligente Ladekabel ist kein Nachweis für eine exakte Strommenge zulässig.
Wer darf die ÖAMTC ePrämie beantragen?
Grundvoraussetzung ist, dass Sie Zulassungsbesitzer:in eines in Österreich zugelassenen Elektrofahrzeugs sind. Des Weiteren müssen Sie genaue Aufzeichnungen über die geladene Strommenge an einer nicht öffentlichen Ladestation (z.B. Ihre Wallbox zuhause) pro Kalenderjahr führen und die Adresse des nicht öffentlichen Ladepunktes, an dem Sie Ihr E-Fahrzeug überwiegend laden, anführen. Ist eine exakte Erfassung nicht möglich, gilt eine Pauschale von 1.500 kWh pro Fahrzeug und Jahr, für welche Sie eine garantierte* Vergütung durch den ÖAMTC bekommen. Die ÖAMTC ePrämie steht ausschließlich batteriebetriebenen Fahrzeugen zu Verfügung - nicht aber Plug-In Hybriden und wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen.
Die ÖAMTC ePrämie steht sowohl ÖAMTC Mitgliedern als auch Nicht-Mitgliedern zur Verfügung.
Auch Unternehmen können die ÖAMTC ePrämie für die E-Fahrzeuge Ihrer Flotte beantragen, insofern diese an einer nicht öffentlichen Ladestation geladen werden. Es ist nicht notwendig, dass die Fahrzeuge überwiegend an einer nicht öffentlichen Ladestation, im Vergleich zu einer öffentlichen Ladestation, geladen werden. Grundvoraussetzung ist stets, dass Sie die Adresse des nicht-öffentlichen Ladepunktes, an dem Sie Ihr E-Fahrzeug überwiegend laden, anführen.
Sollten Sie Ihre Strommengen bereits bei einem anderen Unternehmen für das aktuelle Kalenderjahr eingereicht haben, sind Sie rechtlich von der Beantragung der ÖAMTC ePrämie für das aktuelle Kalenderjahr ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich die Begriffe „ePrämie“, „THG-Prämie“ und „THG-Quote“ auf dieselben Strommengen beziehen.
Pauschale oder Kilowattstunden (kWh) genaue Erfassung?
Sollten Sie über einen MID konformen (EU-Messgeräterichtlinie, Measurement Instruments Directive, RL 2014/32/EU) oder gleichwertigen bzw. besseren Stromzähler (z.B. Stromzähler entsprechend dem deutschen Mess- und Eichrecht - MEZähler) verfügen, sollen Sie nach der Kraftstoffverordnung die Option der Kilowattstunden genauen Erfassung nutzen.
Verfügen Sie nicht über diese Möglichkeit oder können aus anderen Gründen keine genaue Erfassung gewährleisten, können Sie jederzeit die Pauschale für eine jährlich geladene Strommenge von 1.500 kWh und eine garantierte* Vergütung beantragen.
Wie kommt der Wert der ePrämie zustande?
Der Wert der jährlichen ePrämie bildet sich aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, die jeweils von einigen Faktoren beeinflusst werden. Die Kraftstoffverordnung (KVO) verpflichtet alle zielverpflichteten Mineralölunternehmen zu jährlichen CO2-Emissionsreduktionszielen. Diese Unternehmen verfügen über verschiedene Maßnahmen, um die Reduktionsziele zu erreichen und berechnen jährlich den für sie optimalen Mix aus beigemengten alternativen Kraftstoffen und eingekauften CO2-Einsparungen durch das Laden von E-Fahrzeugen, um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können. Eine Prognose der Wertentwicklung dieser Einsparungen in Österreich ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht seriös darstellbar.
- Eine Wertsteigerung wird beispielweise durch die steigende Reduktionsverpflichtung, bis 2030 kontinuierlich von diesjährig 7% auf 13%, gefördert. Der Anstieg der erneuerbaren Energien im österreichischen Strommix erhöht die CO2-Einsparung je ePrämie und steigert somit deren Wert. Den wohl größten Hebel stellte jedoch die Novellierung der KVO dar, durch welche die Ausgleichszahlung für zielverpflichtete Mineralölunternehmen bei Nichteinhaltung der Reduktionsziele von € 15,- /tCO2e auf € 600,- /tCO2e erhöht wurde.
- Eine Wertverminderung wird im Gegenzug durch die steigende Anzahl an elektrischen Kraftfahrzeugen und die dadurch gesteigerte Verfügbarkeit von anrechenbaren CO2-Einsparungen je ePrämie erzielt. Auch eine potenzielle Verschlechterung des österreichischen Strommixes oder die Verfügbarkeit von kostengünstigen alternativen Kraftstoffen senken den Marktwert.
Was benötigen Sie für die Beantragung?
Für die Beantragung benötigen Sie:
- Ein E-Auto, bei dem Sie oder Ihr Unternehmen Fahrzeughalter:in sind
- Ein Foto der Vorder- und Rückseite des Zulassungsscheins
- Den Zeitraum, für den das E-Auto auf Sie zugelassen ist bzw. war
- Details zum nicht öffentlichen Ladepunkt an dem Sie überwiegend laden (u.a. Adresse und Steckertyp)
- Im Falle der exakten Strommengen-Abrechnung: die Seriennummer der Ladestation, Belege für die exakte Messung von Strommengen durch die Ladestation (z.B. Datenblatt der Wallbox), sowie detaillierte Nachweise über die geladene Strommenge (Dateien mit Einzelladevorgängen)
- Ihre Bankverbindung, auf welche Sie die ePrämie ausgezahlt bekommen möchten
Häufig gestellte Fragen
Wie oft kann ich die ÖAMTC ePrämie beantragen?
Achtung: Sie können die ePrämie nur einmal pro Jahr beantragen.
Sollten Sie Ihre Strommengen beim ÖAMTC oder einem anderen Unternehmen bereits für das aktuelle Kalenderjahr eingereicht haben, sind Sie rechtlich von der Beantragung der ÖAMTC ePrämie für das aktuelle Kalenderjahr ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich die Begriffe „ePrämie“, „THG-Prämie“ und „THG-Quote“ auf dieselben Strommengen beziehen.
Muss ich die ÖAMTC ePrämie jährlich neu beantragen?
Ja, Sie müssen die ÖAMTC ePrämie jährlich neu beantragen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie ausschließlich einmal pro Jahr und lediglich bei einem Unternehmen einen Antrag stellen dürfen.
Muss ich überwiegend an einer nicht öffentliche Ladestation laden, um die ÖAMTC ePrämie zu beantragen?
Nein, Sie müssen im Vergleich öffentlich zu nicht öffentlich, nicht überwiegend an einer nicht öffentlichen Ladestation laden und können somit auch dann die ÖAMTC ePrämie beantragen, wenn Sie sowohl an öffentlichen als auch an nicht öffentlichen Ladestationen laden. Grundvoraussetzung ist stets, dass Sie die Adresse des nicht-öffentlichen Ladepunktes, an dem Sie überwiegend laden, anführen.
Ich habe keine eigene nicht öffentliche Ladestation, kann ich die ÖAMTC ePrämie trotzdem beantragen?
Sollten Sie selbst über keine eigene nicht öffentliche Ladestation verfügen, aber dennoch an einer nicht öffentlichen Ladestation Ihr E-Fahrzeug laden, können Sie die ÖAMTC ePrämie beantragen. Grundvoraussetzung ist stets, dass Sie die Adresse des nicht öffentlichen Ladepunktes, an dem Sie überwiegend laden, anführen.
Kann für eine nicht öffentliche Ladestation mehr als eine ÖAMTC ePrämie beantragt werden?
Ja, es können auch mehr als ein E-Fahrzeug die ÖAMTC ePrämie für eine nicht öffentliche Ladestation beantragen. Im Rahmen der Kilowattstunden (kWh) genauen Abrechnungen ist jedoch zu beachten, dass die geladenen Strommengen dem jeweiligen E-Fahrzeug zugeordnet werden können.
Beispiel: Zwei E-Fahrzeuge in einem Haushalt mit einer nicht öffentlichen nicht MID konformen Wallbox. In diesem Fall kann für beide E-Fahrzeuge die pauschale Abrechnung der ÖAMTC ePrämie beantragt werden.
Ich nutze ein mobiles Ladekabel, kann ich die ÖAMTC ePrämie trotzdem beantragen?
Ja, sie können auch mit einem mobilen Ladekabel, wie zum Beispiel einem NRGkick, die ÖAMTC ePrämie beantragen. Da mobile Ladekabel die geladene Strommenge nicht MID konform aufzeichnen können, können Sie in diesem Fall ausschließlich die pauschale Abrechnung der ÖAMTC ePrämie beantragen. Grundvoraussetzung ist stets, dass Sie die Adresse des nicht öffentlichen Ladepunktes, an dem Sie überwiegend laden, anführen.
Können auch Unternehmen die ÖAMTC ePrämie für Ihre Flotte beantragen?
Ja, auch Unternehmen können für die E-Fahrzeuge Ihrer Flotte die ÖAMTC ePrämie beantragen, insofern diese an einer nicht öffentlichen Ladestation geladen werden. Es ist nicht notwendig, dass Sie Ihre E-Fahrzeuge überwiegend an einer nicht öffentlichen Ladestation, im Vergleich zu einer öffentlichen Ladestation, laden. Grundvoraussetzung ist stets, dass Sie die Adresse des nicht öffentlichen Ladepunktes, an dem das jeweilige E-Fahrzeug Ihrer Flotte überwiegend lädt, anführen.
Kann ich als Leasing-Nehmer:in oder Abo-Nehmer:in die ÖAMTC ePrämie beantragen?
Grundvoraussetzung ist, dass Sie als Zulassungsbesitzer:in im Zulassungsschein des jeweiligen E-Autos angeführt sind. Sollte dies der Fall sein, können Sie auch als Leasing- bzw. Abo-Nehmer:in die ÖAMTC ePrämie beantragen.
Sollten Sie nicht als Zulassungsbesitzer:in im Zulassungsschein des jeweiligen E-Autos angeführt sein, können Sie die ÖAMTC ePrämie nicht beantragen.
Was ist eine Kilowattstunden (kWh) genaue Abrechnung?
Im Rahmen der Kilowattstunden Abrechnung werden Sie für die tatsächlich geladene Strommenge vergütet, insofern Sie diesen gemäß der Kraftstoffverordnung nachweisen können. Für den Nachweis benötigt Ihre Ladestation einen MID konformen Stromzähler (EU-Messgeräterichtlinie, Measurement Instruments Directive, RL 2014/32/EU) oder einen gleichwertigen bzw. besseren Zähler (z.B. Zähler entsprechend dem deutschen Mess- und Eichrecht - MEZähler).
Achtung:
- Ablesedaten von nicht MID konformen Stromzählern sind wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit nicht möglich.
- Für mobile Wallboxen oder intelligente Ladekabel ist kein Nachweis für eine exakte Strommenge zulässig.
Was ist ein MID konformer Stromzähler?
Als MID konforme Stromzähler zählen alle Stromzähler, welche die EU-Messgeräterichtlinie (Measurement Instruments Directive, RL 2014/32/EU) erfüllen. Gleichwertige bzw. bessere Stromzähler (z.B. Zähler entsprechend dem deutschen Mess- und Eichrecht - MEZähler) können ebenfalls herangezogen werden. Ob Ihre Wallbox diesen Anforderungen entspricht, entnehmen Sie z.B. dem Datenblatt der Wallbox.
Für welche E-Fahrzeuge kann ich die ÖAMTC ePrämie erhalten?
Die ÖAMTC ePrämie gibt es aktuell (egal ob pauschal oder kWh-genau) ausschließlich für zweispurige Elektrofahrzeuge. Darüber hinaus sind Plug-In-Hybride von der Pauschalabgeltung gesetzlich ausgeschlossen, der ÖAMTC bietet für diese Fahrzeuge derzeit auch keine kWh-genaue Abrechnung an.
Kann ich nach meinem Antrag von der Pauschale auf die Kilowattstunden (kWh) genauen Abrechnung oder von der Kilowattstunden (kWh) genauen Abrechnung auf die Pauschale wechseln?
Nein, ein nachträglicher Wechsel ist nicht möglich.
Wann erhalte ich die Auszahlung?
Sie erhalten die Auszahlung nach erfolgreicher Zertifizierung durch das österreichische Umweltbundesamt. Dies erfolgt in der Regel bis September des Folgejahres**.
**Der ÖAMTC stößt den Auszahlungsprozess an, sobald das Umweltbundesamt die eingereichten Strommengen erfolgreich zertifiziert hat.
Ist die ePrämie für jedes Kalenderjahr gleich hoch?
Nein, der Wert der ePrämie wird anhand der oben beschriebenen Faktoren jährlich neu berechnet.
Wie kann ich nach abgeschlossener Beantragung meine Bankinformationen ändern?
Sollten Sie nach abgeschlossener Beantragung der ÖAMTC ePrämie Ihre, im Antragsprozess angeführten, Bankinformationen ändern wollen, kontaktieren Sie uns bitte unter epraemie@oeamtc.at.