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ÖAMTC e-Prämie

Strom laden, Geld erhalten.

ÖAMTC ePrämie - Strom laden, Geld erhalten!

Mit der ÖAMTC ePrämie können E-Auto Besitzer:innen in Österreich ihre an nicht öffentlichen Ladestationen geladenen Strommengen und die damit verbundenen CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Der ÖAMTC übernimmt die Abwicklung und Übertragung der anrechenbaren Strommengen an ausgewählte Partner. Genießen Sie auch bei der ÖAMTC ePrämie die Vorteile der gewohnten ÖAMTC Qualität.

* Soweit die Fahrzeughalter:in die Registrierung erfolgreich durchlaufen hat, das Umweltbundesamt die eingereichte Strommenge erfolgreich zertifiziert und das Fahrzeug ganzjährig auf den Antragssteller zugelassen war.

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ÖAMTC ePrämie 2024 Frühsommeraktion beendet

Wir arbeiten bereits an der Erstellung weiterer Kampagnen.

Der österreichische Treibhausgas-Quoten-Markt ist stark in Bewegung, sodass der ÖAMTC dieses Jahr limitierte Kampagnen anbieten wird. Je nachdem wieviel CO2-Einsparung gebraucht wird, steigen und fallen die Preise für Treibhausgas-Quoten (ePrämien). Der ÖAMTC bietet dieses Jahr daher limitierte Kontingente an ePrämien an und ist bemüht über das gesamte Jahr hinweg Kontingente anzubieten, sodass möglichst viele Personen in Österreich von der ÖAMTC ePrämie profitieren können. Die Preise können sich – abhängig von der Marktentwicklung – von Kampagne zu Kampagne unterscheiden. Das erste Kontingent des Jahres war aufgrund der hohen Nachfrage schnell vergriffen.

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So einfach geht’s

Registrierung – in nur wenigen Minuten

Sie benötigen ein E-Auto, bei dem Sie oder Ihr Unternehmen als Zulassungsbesitzer:in eingetragen sind sowie ein Foto der Vorder- und Rückseite des Zulassungsscheins. Bei kWh-exakter Abrechnung müssen Sie Ihren exakten Jahresverbrauch des Registrierungsjahres bis 15. Jänner des Folgejahres nachweisen – hierzu werden wir Sie aktiv kontaktieren.

Übertragung & Zertifizierung – beim Umweltbundesamt

Der ÖAMTC organisiert die Zertifizierung der eingereichten Strommenge durch Shell Austria beim Umweltbundesamt. Wir garantieren* Ihnen eine Auszahlung für die Pauschalmenge von 1.500 kWh und ermöglichen Ihnen eine zusätzliche Vergütung, sollten Sie nachgewiesen mehr als 1.500 kWh im jeweiligen Kalenderjahr geladen haben. Sollte das Umweltbundesamt Fragen zu Ihren Angaben haben, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Auszahlung – durch den ÖAMTC an Sie

Für das jeweilige Kalenderjahr, in dem der Antrag gestellt wurde, überweist Ihnen der ÖAMTC, nach erfolgreicher Zertifizierung durch das Umweltbundesamt, den vereinbarten Betrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Dies geschieht in der Regel bis Juni des Folgejahres**.

**Der ÖAMTC stößt den Auszahlungsprozess an, sobald das Umweltbundesamt die eingereichten Strommengen erfolgreich zertifiziert hat.

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Achtung: Sie können die ePrämie nur einmal pro Jahr beantragen

Sollten Sie Ihre Strommengen beim ÖAMTC oder einem anderen Unternehmen bereits für das aktuelle Kalenderjahr eingereicht haben, sind Sie rechtlich von der Beantragung der ÖAMTC ePrämie für das aktuelle Kalenderjahr ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich die Begriffe „ePrämie“, „THG-Prämie“ und „THG-Quote“ auf dieselben Strommengen beziehen.

Was ist die ePrämie?

Schon bisher konnten Mengen an erneuerbarem Strom, die über öffentliche oder private Ladestationen bezogen wurden, und die daraus resultierende CO2-Einsparung zertifiziert und
gehandelt werden. Diese ePrämien (oftmals auch als eQuote oder THG-Prämie bezeichnet), die zum Beispiel Konsument:innen beim Laden zu Hause durch den geladenen Strom generieren, waren bisher jedoch noch dem Stromanbieter zugehörig, mit dem ein Stromliefervertrag bestand.

Mit der Novellierung der Kraftstoffverordnung (KVO) können E-Auto Besitzer:innen in Österreich seit 1. Jänner 2023 erstmalig durch den Strom, welchen sie zuhause an einer nicht-öffentlichen Ladestation (z.B. Wallbox in der eigenen Garage) geladen haben, und die daraus resultierende CO2-Einsparung finanziell profitieren. Nach Ihrer Registrierung und der Übermittlung der geforderten Daten werden Ihre Strommengen durch einen „Antragsberechtigten“ beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung eingereicht. Für die entstandene CO2-Einsparung können Sie jährlich einmalig abgegolten werden.

Um den Prozess möglichst effizient zu gestalten, müssen die Strommengen einzelner E-Auto Besitzer:innen gesammelt und anschließend durch einen „Antragsberechtigten“ gebündelt eingereicht werden. Einzelne E-Auto Besitzer:innen können die Einreichung beim Umweltbundesamt zumeist nicht allein vornehmen, da diese nicht die notwendgien Kriterien eines Antragsberechtigten erfüllen. Antragsberechtigte müssen beispielsweise mindestens über 100.000 kWh gesammelte Strommenge und zumindest über eine öffentliche Ladestation verfügen.

Wer darf die ÖAMTC ePrämie beantragen?

Grundvoraussetzung ist, dass Sie Zulassungsbesitzer:in eines in Österreich zugelassenen Elektrofahrzeugs sind. Des Weiteren müssen Sie genaue Aufzeichnungen über die geladene Strommenge an einer nicht öffentlichen Ladestation (z.B. Ihre Wallbox zuhause) pro Kalenderjahr führen und die Adresse des nicht öffentlichen Ladepunktes, an dem Sie Ihr E-Fahrzeug überwiegend laden, anführen. Ist eine exakte Erfassung nicht möglich, gilt eine Pauschale von 1.500 kWh pro Fahrzeug und Jahr, für welche Sie eine garantierte* Vergütung durch den ÖAMTC bekommen. Die ÖAMTC ePrämie steht ausschließlich batteriebetriebenen Fahrzeugen zu Verfügung - nicht aber Plug-In Hybriden und wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen.

Die ÖAMTC ePrämie steht sowohl ÖAMTC Mitgliedern als auch Nicht-Mitgliedern zur Verfügung.

Auch Unternehmen können die ÖAMTC ePrämie für die E-Fahrzeuge Ihrer Flotte beantragen, insofern diese an einer nicht öffentlichen Ladestation geladen werden. Es ist nicht notwendig, dass die Fahrzeuge überwiegend an einer nicht öffentlichen Ladestation, im Vergleich zu einer öffentlichen Ladestation, geladen werden. Grundvoraussetzung ist stets, dass Sie die Adresse des nicht-öffentlichen Ladepunktes, an dem Sie Ihr E-Fahrzeug überwiegend laden, anführen.

Sollten Sie Ihre Strommengen bereits bei einem anderen Unternehmen für das aktuelle Kalenderjahr eingereicht haben, sind Sie rechtlich von der Beantragung der ÖAMTC ePrämie für das aktuelle Kalenderjahr ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich die Begriffe „ePrämie“, „THG-Prämie“ und „THG-Quote“ auf dieselben Strommengen beziehen.

Pauschale oder Kilowattstunden (kWh) genaue Erfassung?

Sollten Sie über einen MID konformen (EU-Messgeräterichtlinie, Measurement Instruments Directive, RL 2014/32/EU) oder gleichwertigen bzw. besseren Stromzähler (z.B. Stromzähler entsprechend dem deutschen Mess- und Eichrecht - MEZähler) verfügen, sollen Sie nach der Kraftstoffverordnung die Option der Kilowattstunden genauen Erfassung nutzen.

Verfügen Sie nicht über diese Möglichkeit oder können aus anderen Gründen keine genaue Erfassung gewährleisten, können Sie jeder Zeit die Pauschale für eine jährlich geladene Strommenge von 1.500 kWh und eine garantierte* Vergütung beantragen.

Wie kommt der Wert der ePrämie zustande?

Der Wert der jährlichen ePrämie bildet sich aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, die jeweils von einigen Faktoren beeinflusst werden. Die Kraftstoffverordnung (KVO) verpflichtet alle zielverpflichteten Mineralölunternehmen zu jährlichen CO2-Emissionsreduktionszielen. Diese Unternehmen verfügen über verschiedene Maßnahmen, um die Reduktionsziele zu erreichen und berechnen jährlich den für sie optimalen Mix aus beigemengten alternativen Kraftstoffen und eingekauften CO2-Einsparungen durch das Laden von E-Fahrzeugen, um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können. Eine Prognose der Wertentwicklung dieser Einsparungen in Österreich ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht seriös darstellbar.

  • Eine Wertsteigerung wird beispielweise durch die steigende Reduktionsverpflichtung, bis 2030 kontinuierlich von diesjährig  7% auf 13%, gefördert. Der Anstieg der erneuerbaren Energien im österreichischen Strommix erhöht die CO2-Einsparung je ePrämie und steigert somit deren Wert. Den wohl größten Hebel stellte jedoch die Novellierung der KVO dar, durch welche die Ausgleichszahlung für zielverpflichtete Mineralölunternehmen bei Nichteinhaltung der Reduktionsziele von € 15,- /tCO2e auf € 600,- /tCO2e erhöht wurde.
  • Eine Wertverminderung wird im Gegenzug durch die steigende Anzahl an elektrischen Kraftfahrzeugen und die dadurch gesteigerte Verfügbarkeit von anrechenbaren CO2-Einsparungen je ePrämie erzielt. Auch eine potenzielle Verschlechterung des österreichischen Strommixes oder die Verfügbarkeit von kostengünstigen alternativen Kraftstoffen senken den Marktwert.

Was benötigen Sie für die Beantragung?

Für die Beantragung benötigen Sie:

  • Ein E-Auto, bei dem Sie oder Ihr Unternehmen Fahrzeughalter:in sind
  • Ein Foto der Vorder- und Rückseite des Zulassungsscheins
  • Den Zeitraum, für den das E-Auto auf Sie zugelassen ist bzw. war
  • Details zum nicht öffentlichen Ladepunkt an dem Sie überwiegend laden (u.a. Adresse und Steckertyp)
  • Im Falle der exakten Strommengen-Abrechnung: die Seriennummer der Ladestation, Belege für die exakte Messung von Strommengen durch die Ladestation (z.B. Datenblatt der Wallbox), sowie detaillierte Nachweise über die geladene Strommenge (Dateien mit Einzelladevorgängen)
  • Ihre Bankverbindung, auf welche Sie die ePrämie ausgezahlt bekommen möchten

Häufig gestellte Fragen