Fahrrad
Alle Infos, Tipps und Wissenswertes rund ums Radfahren: Wie ein Fahrrad richtig ausgestattet sein muss, Neuheiten, Verkehrsregeln, Tests so wie Informationen zu den schönsten Fahrradrouten.
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ÖAMTC Radgeber und Radtouren
Zahlreiche Infos, Tipps & Wissenswertes rund ums Radfahren gibt es im ÖAMTC Radgeber:
(E-Paper)
Im ÖAMTC Radrouten-Guide finden sich Radtouren für Familien, Sportskanonen und alle Radfahrbegeisterten in den verschiedensten Regionen Österreichs.
(E-Paper)
Radrouten in Österreich - empfohlen vom ÖAMTC
Österreich bietet unzählige Möglichkeiten, die Natur mit dem Fahrrad zu erobern. Doch wo soll es hingehen? Welche Routen sind für mehrtägige Touren geeignet und welche für einen Tagesausflug? Soll es lieber sportlich herausfordernd werden oder eher ruhig und relaxed?
Um die Wahl für eine Route zu erleichtern, empfiehlt der ÖAMTC eine Reihe der schönsten Radtouren in Österreich - entlang von Flüssen, Gebirgs- und Seenlandschaften, vorbei an eindrucksvollen Städten und romantischen Dörfern. Inkl. vieler Ausflugstipps, Routen-Beschreibung und Angabe von Höhenmetern. Mit freundlicher Unterstützung von "Radtouren in Österreich"!
Sicher unterwegs mit einem "kompletten" Fahrrad
Fahrradausstattung
Nur vorschriftsgemäß ausgestattete Fahrräder dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Seit Mai 2001 (novelliert Oktober 2013) legt die Fahrradverordnung die Mindestkriterien fest. Bei Verstoß kann die Behörde Strafen verhängen. Licht und Rücklicht sind durch die Novellierung beim Inverkehrbringen nicht mehr erforderlich, jedoch bei schlechter Sicht und in der Nacht beim Benützen des Fahrrades Pflicht.
Lesen Sie im Detail, wie
aussehen muss.young & mobile
Egal ob Citybike, Mountainbike, E-Bike, BMX oder Dirtbike: Profitiere von deiner Gratis-Mitgliedschaft und genieße alle Leistungen und Vorteile.
Fahrradtransport mit dem Auto
Fahrräder mit dem Auto transportieren - Der ÖAMTC gibt Tipps für die Benutzung von Systemträgern, Fahrradträgern fürs Heck und Kennzeichentafeln.
Jedem Bike seine Kategorie
Allem voran steht die Entscheidung für den richtigen Fahrrad-Typ. Trekking-Rad? City-Bike? Mountain-Bike? Nicht immer ist das Fahrrad, das am tollsten aussieht, auch das geeignetste für die individuellen Bedürfnisse. Kompetente Beratung findet man im Fachhandel.
Neben der immer größer werdenden Modellpalette sind auch die Einsatzgebiete und zeitgleich die Anforderungen an die verwendeten Materialien gewachsen.
Der Stahl-Rahmen ist nach wie vor die stabilste und zugleich schwerste Konstruktion. Stahl wird überwiegend bei Einstiegsrädern eingesetzt: Wer ein paar Kilo mehr nicht scheut und ein günstiges sowie sehr stabiles Fahrrad sucht, ist mit Stahl richtig beraten.
Mit Aluminium steht der „alten Schule“ eine ebenbürtige Alternative gegenüber. Leicht, leistbar und nahezu frei von Korrosion, das sind die drei Argumente für den Alu-Rahmen. Hinzu kommt, dass Aluminium gut zu verarbeiten ist und eine hohe Steifigkeit aufweist, welche speziell bei Mountainbikes („Full-Suspension“) nachgefragt wird.
Der Karbon-Rahmen findet aufgrund der hervorragenden Gewichtseigenschaft speziell im Leichtbau- und Rennradbereich Verwendung. Allerdings ist das Material bei Stürzen und Steinschlägen deutlich empfindlicher und bruchanfälliger.
Die richtige Einstellung
Grundsätzlich geht man von folgender Rahmenhöhe je nach Körpergröße aus:
Körpergröße Rahmenhöhe
150 – 155 cm 47 – 49 cm
155 – 160 cm 49 – 51 cm
160 – 165 cm 51 – 53 cm
165 – 170 cm 53 – 55 cm
170 – 175 cm 55 – 57 cm
175 – 180 cm 57 – 59 cm
180 – 185 cm 59 – 61 cm
Vorschriften, Regeln und rechtliche Grundlagen
Ärgernisse zwischen Auto- und Radfahrern entstehen häufig, weil sie die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen nicht genau kennen. Gegenseitige Rücksichtnahme hilft, derartige Konflikte zu vermeiden. Wissen um die wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer auch.
Persönliche Voraussetzungen für Radfahrer
- Alkohollimit 0,4 mg bzw. 0,8 Promille
- Kinder dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter 16 Jahre) Rad fahren.
- Alleinfahren ab dem 12. Geburtstag, mit Radfahrausweis ab dem 9. bzw. 10. Lebensjahr.
Wo darf (nicht) gefahren werden?
Folgende Verkehrsflächen dürfen (bzw. müssen) mit allen Fahrrädern befahren werden:
- Fahrbahn, außer bei Vorhandensein einer Radfahranlage. Ausnahme von der Benützungspflicht gilt bei spezieller Verordnung und weiterhin für Trainingsfahrten mit Rennrädern.
- Auf speziell als solche gekennzeichneten Fahrradstraßen ist jeder Fahrzeugverkehr, außer dem Fahrradverkehr, verboten. Es darf nebeneinander gefahren werden, wenn keine Kraftfahrlinienverkehr behindert wird. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Gegen die Einbahn nur, wenn diese Erlaubnis gesondert beschildert wurde.
- Radfahranlagen, mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der breiter als 100 cm ist und mit mehrspurigen Fahrrädern, die breiter als 100 cm sind, ist das Befahren von Radfahranlagen nicht erlaubt.
- Radweg
- Radfahrstreifen
- Geh- und Radweg
- Radfahrerüberfahrt
- Wohnstraßen, auch ohne Beschilderung gegen die Einbahn, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit
- Fußgängerzonen nur dann, wenn dies durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt wird (Schrittgeschwindigkeit).
- Begegnungszonen
- Schulstraße
Fahrverbote für Fahrräder:
- Gehsteig, außer zum Queren im Zuge der Zufahrt zu einem Fahrradabstellplatz (Ausnahme Kinderfahrrad unter Begleitung)
- Gehweg und auf dem für Fußgänger bestimmten Teil eines (getrennten) Geh- und Radweges
- Autobahn und Autostraße
- Schutzweg
Vorrang
Beschilderungen mit "Dreieck" oder Stopptafel gelten auch für Radfahrer!
Bei Radfahrerüberfahrten gelten besondere Regeln:
- Tempolimit bei ungeregelten Radfahrerüberfahrten: maximale Annäherungsgeschwindigkeit von 10 km/h. Eine Ausnahme besteht dann, wenn aktuell in unmittelbarer Nähe keine Kraftfahrzeuge fahren.
- Vorrang gegenüber rechts und links, solange sich der Radfahrer auf der Radfahrerüberfahrt befindet
- Radfahrer, die von einem Radweg, der nicht durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzt wird, kommen, müssen anderen Fahrzeugen den Vorrang geben.
- Endet ein Radfahrstreifen, ist dem Radfahrer der Wechsel auf den zunächst gelegen verbleibenden Fahrstreifen im Reißverschlusssystem zu ermöglichen.
- Wenn weder eine Beschilderung noch eine Bodenmarkierung einer Radfahranlage vorhanden ist, gelten die üblichen Vorrangregeln, also zum Beispiel der Rechtsvorrang.
Telefonieren auf dem Fahrrad nur noch mit Freisprecheinrichtung!
Telefonieren, mailen, SMSen und Radfahren vertragen sich nicht gut. Daher ist das auch verboten. Ausnahme: Telefonieren mit Freisprecheinrichtung. Bei Verstoß droht eine Strafe von 50 Euro bis 72 Euro.
Kilometergeld
Wird das Fahrrad für berufliche Fahrten verwendet, kann Kilometergeld als Werbungskosten abgesetzt werden. Es sind dies 0,38 Euro pro Kilometer. Dabei besteht jedoch eine Begrenzung mit 570 Euro pro Jahr.
Die wichtigsten Verkehrszeichen und Verkehrsflächen für Fahrradfahrer
Was ist für Radfahrer erlaubt oder verboten?
Radweg (bzw. Geh- und Radweg) mit Benützungspflicht
Nur wenn ein Radweg oder Geh- und Radweg mit einem blauen runden Gebotszeichen gekennzeichnet ist, muss man mit einspurigen Fahrrädern diese Radfahranlage benützen. Ausnahmen gibt es für Rennfahrräder bei einer Trainingsfahrt, für Fahrradanhänger für den Personentransport und für mehrspurige Fahrräder. Mit Lastenanhängern, die breiter als 100 cm sind, muss man immer auf der Fahrbahn fahren.
Radweg (bzw. Geh- und Radweg) ohne Benützungspflicht
Befindet sich im Zuge einer Straße ein Radweg oder Geh- und Radweg, der mit einer quadratischen Tafel gekennzeichnet ist, muss man diese Radfahranlage nicht benützen, darf dies aber tun.
Begegnungszonen
In Begegnungszonen ist eine gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Fußgänger vorgesehen. Lenker von Fahrzeugen dürfen Fußgänger darin weder gefährden noch behindern. Die grundsätzliche Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. In beschilderten Ausnahmefällen gelten auch 30 km/h.
Fahrradstraße
In Fahrradstraßen dürfen an sich nur Radfahrer fahren. Es darf nebeneinandergefahren werden, wenn kein Kraftfahrlinienverkehr behindert wird. Es ist äußerst rechts zu fahren. Allerdings sind auch andere Fahrzeuge wie Anrainerverkehr mit Pkw, Lieferverkehr, Müllabfuhr etc. erlaubt. Die Behörde kann durch eine "Zusatztafel" auch weitere Ausnahmen schaffen. Daher müssen Radfahrer trotz „Vorrang“ diese Fahrzeuge beachten. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h. Beim Verlassen der Fahrradstraße gelten die Vorrangregeln.
Radfahrerüberfahrten
Bei ungeregelten Radfahrerüberfahrten gilt eine maximale Annäherungsgeschwindigkeit von 10 km/h. Schneller darf man sich nur annähern, wenn in unmittelbarer Nähe aktuell keine Kraftfahrzeuge fahren. Vorrang von rechts und links bleibt, solange sich der Radfahrer auf der Radfahrerüberfahrt befindet.
Radfahrer dürfen ungeregelte Radfahrerüberfahrten allerdings nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren. Für Autolenker gelten dieselben Verhaltensvorschriften wie vor einem Schutzweg. Radfahrer, die einen nicht durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzten Radweg oder Geh- und Radweg verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben. Ausgenommen wenn der Radweg parallel in die Fahrbahn einmündet, dann ist das "Reißverschlusssystem" anzuwenden.
Mehrzweckstreifen
Radfahrer müssen Radfahrstreifen und Mehrzweckstreifen benützen. Autos haben hier „Nachrang“. Sie dürfen aber den Mehrzweckstreifen befahren, wenn die übrige Fahrbahn zu schmal ist - auch beim Abbiegen nach rechts.
Wohnstraße
In Wohnstraßen darf man auch gegen die Einbahn fahren, allerdings gilt Schrittgeschwindigkeit. Nachrang besteht beim Verlassen der Wohnstraße!
Fußgängerzone
In Fußgängerzonen darf man nur dann Rad fahren, wenn dies mit einer Zusatztafel ausdrücklich erlaubt wurde. Es gilt Schrittgeschwindigkeit und Nachrang beim Verlassen.
Schulstraße
Schulstraßen gelten nur zu den kundgemachten Zeiträumen für eine Straße. In Schulstraßen dürfen Radfahrer durchfahren. Ansonsten sind nur wenige Verkehre zum Zu- und Abfahren erlaubt, etwa Anrainer, Rettungsfahrzeuge etc. Es gilt Schrittgeschwindigkeit. Beim Verlassen der Schulstraße sind die Vorrangregeln zu beachten.
Mit dem Rad gegen die Einbahn
Das Radfahren ist gegen die „Hauptrichtung“ in Einbahnstraßen erlaubt, wenn eine Zusatztafel die Radfahrer von der Einbahnregelung ausnimmt.
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Fahrradzubehör im ÖAMTC Shop
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Elektro-Fahrräder & Pedelecs
Sogenannte Pedelecs unterscheiden sich von tretunabhängigen E-Bikes dahingehend, dass die Zusatzenergie über den Elektro/ Nabenmotor nur während des Tretens angefordert werden kann. Tritt man nicht, gibt es auch keine Extra-Power.
Das Fahrrad ist in der StVO zunächst definiert als ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist. Aber auch Fahrräder mit Tretunterstützung, sogenannte Pedelecs, und E-Bikes, also elektrisch angetriebene Fahrräder ohne Tretunterstützung, sind Fahrrad im Sinne der StVO. Sowohl bei Pedelecs als auch bei E-Bikes, darf die in der Betriebsanleitung oder anderen Dokumenten angegebene Dauerleistung des Fahrzeuges 250 Watt nicht übersteigen und die Bauartgeschwindigkeit nicht höher als 25 km/h sein. Wird einer dieser Werte überschritten, so handelt es sich nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein Moped. Damit würden auch die (strengeren) Gesetze wie Ausweis- und Helmpflicht zur Anwendung kommen.
Informieren Sie sich über weitere wichtige Fragen zum Thema:
- Unterscheidung von E-Bikes & Pedelecs
- E-Bike Akkus und Motoren (Typ, Leistung, Vor- und Nachteile)
- Kauftipps, Test & Berichte
- ÖAMTC Service (Tests, E-Bike Kurse, Versicherung, Pannenhilfe u.a.)
Download: ÖAMTC Fahrrad-Kaufvertrag
Privat an Privat
Fahrrad-Kaufvertrag: unser Tipp!
Sie wollen ein Fahrrad oder E-Bike von einem Privaten kaufen oder an einen Privaten verkaufen? Der ÖAMTC bietet dazu einen standardisierten Kaufvertrag für Fahrräder (pdf) bzw. Elektro-Fahrräder (pdf) zum Download. Plus wichtige Tipps für Käufer & Verkäufer von den ÖAMTC Juristen.
Sanftes Mountainbiking
Auch wenn man abseits der Straßen unterwegs ist, gilt es einiges zu beachten, um sich und andere nicht zu gefährden. Damit Naturschutz und Mobilität in Einklang stehen können, gelten für die Radler ganz besondere Regeln. Wenn sich Mountainbiker rücksichtsvoll und umsichtigverhalten, lassen sich viele Streitfälle verhindern.
Lastenfahrräder für den Alltag und Gütertransport
Das Lastenfahrrad kann im innerstädtischen Bereich eine kostengünstige und alltagstaugliche Transportmöglichkeit darstellen. Es gibt sie mittlerweile in vielen Größen und Formen und das Angebot wird größer. Lesen Sie mehr über die neuesten Trends und die wichtigsten technischen und rechtlichen Parameter zum Thema.
Der ÖAMTC hilft auch bei Fahrradpannen
ÖAMTC – Der Club für Radfahrer
Ist man ÖAMTC-Mitglied und hat mit dem Fahrrad eine Panne, kann man telefonisch über den Notruf 120 oder mit der ÖAMTC-App den Pannendienst verständigen.
Einzige Vorraussetzung: Die Panne muss an einem Ort sein, der von den Pannenfahrern des Mobilitätsclubs mit dem Pkw laut Straßenverkehrsordnung erreichbar ist.
Alle Details finden Sie hier.
Die jährliche Wartung dient dem Werterhalt des Fahrrades, aber in erster Linie natürlich der Sicherheit. Das betrifft besonders die Bremsanlage, die Seilzüge und alle Verschraubungen. Aber auch die jährliche Kontrolle der Kette und ggf. eine rechtzeitige Erneuerung ersparen teure Schäden an den Zahnrädern. Wer nicht selbst über ausreichendes technisches Wissen und Können verfügt, findet bei den Fachbetrieben entsprechende Wartungs-Angebote.
Übersicht: Sicherheitscheck fürs Rad – das gehört im Frühling kontrolliert.
Ersatzventile, Gummiflecken, Klebstoff, Schmirgelpapier, Montagewerkzeug und eine Pumpe sollten auf jeden Fall mit im Gepäck sein. Das Schlauch reparieren ist keine Hexerei, vorausgesetzt man weiß, wie es funktioniert. ÖAMTC E-Bike Pannenfahrer Alexander Kraus erklärt im Video, was zu tun ist.
Kind am Fahrrad
Meist schon im Kindergartenalter entsteht der Wunsch nach einem eigenen Fahrrad. Erfahren Sie alles über die Radfahrprüfung, die wichtigsten Vorschriften und die optimale Ausrüstung für Ihr Kind.
- Radfahrprüfung
Kinder, die erfolgreich die Radfahrprüfung abgelegt haben, dürfen bereits ab 9 bzw. 10 Jahren allein fahren.
- Fahren mit Helm
Kinder unter 12 Jahren müssen einen Helm tragen, wenn sie selbst Rad fahren oder wenn sie in einem Fahrradanhänger mitgeführt werden.
- Sicherer Transport
Ob Kindersitz, Fahrradanhänger, Transportkiste oder Tandemstange: Um die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten, gibt es fixe Vorschriften, wie genau das Kind mitfahren darf.
Die ÖAMTC Touring-Mitgliedschaft
Das umfassende Leistungsangebot für alle, die mit dem Fahrrad unterwegs sind oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Inkl. Subsidiäre Gratis-Privathaftpflicht- (bis EUR 363.400,- Deckungssumme) und Unfallversicherung. Mehr Infos.
Fahrrad Diebstahl-Sicherungen
Einen hundertprozentigen Schutz vor Fahrraddiebstahl gibt es leider nicht, doch mit Hilfe von Absperrvorrichtungen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren.
TIPP! Registrieren, versichern und Prämie sparen
ÖAMTC Fahrraddiebstahl-Versicherung
Nur für Mitglieder!
- Ersetzt den Neuwert für bis zu 5 Jahre alte Fahrräder (danach 50% des Neuwertes).
- PLUS: -10% Prämie nach durchgeführter Fahrrad-Registrierung (System "fase24") - auch bei Ihrem ÖAMTC Stützpunkt.
Die Versicherung leistet Ersatz bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub sowie für den Kauf eines Ersatzrades bzw. die Reparatur. Bis zu 5 Jahre alte Fahrräder sind versicherbar. Mehr Infos.
Die ÖAMTC Fahrraddiebstahl-Versicherung wird wie folgt vermittelt:
Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217 | Versicherer: Generali Versicherung AG.
ÖAMTC Fahrrad Unfall- und Haftpflichtversicherung
Nur für Mitglieder!
Finanzieller Schutz bei der Benützung von Fahrrädern, E-Bikes, Pedelecs, Scootern und E-Scootern, ohne Zulassung, bzw. Kennzeichen. Und das weltweit, egal wo Sie unterwegs sind.
- Wahlweise Einzel- oder Familientarif
- Haftpflichtversicherung bis zu € 5.000.000,-
- Viele Leistungen nach einem Unfall - ab 50% Dauerinvalidität
Kollektiv Unfall- & Haftpflichtversicherung (Gruppenversicherung): Versicherungsnehmer: Österreichischer Automobil-, Motorrad und Touringclub (ÖAMTC) | Versicherer: UNIQA Österreich Versicherungen AG
Aktuell im ÖAMTC-Test
Infos & Tipps aus der auto touring Redaktion
Urlaubsideen für Ihre Radferien
Sie suchen Inspirationen für die nächste Urlaubsreise und wollen dabei nicht Ihr Hobby Radfahren vernachlässigen? Mit ÖAMTC Radreisen bringen Sie beides unter einen Hut. Wir bringen Sie zu den schönsten Fahrradtouren in Österreich und dem benachbarten Ausland. Wählen Sie aus verschiedenen Schwierigkeitsgraden, um Ihre nächste Radtour Ihren Bedürfnissen entsprechend zu gestalten. Hier finden Sie aktuelle Angebote rund ums Thema Radreisen: