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Kind und Fahrrad

Erfahren Sie alles über die Radfahrprüfung, die wichtigsten Vorschriften und die optimale Ausrüstung für Ihr Kind.

Ein Kind fährt auf einem Fahrrad eine Straße entlang. Man sieht es von hinten. Es trägt einen roten Fahrradhelm und eine blaue Schultasche am Rücken.
Kind Fahrrad Fahrradhelm Radfahren © iStockphoto

Mit Kindern gemeinsam unterwegs

Fahrradfahren im Straßenverkehr setzt voraus, dass mehrere Aufgaben gleichzeitig gemeistert werden können. Kinder sind je nach Entwicklungsstand mit komplexen Situationen und Mehrfachaufgaben rasch überfordert. Zudem sind sie schneller abgelenkt und reagieren oft noch spontan. Auch aufgrund ihrer Größe haben Sie nicht den Überblick im Straßenverkehr wie Erwachsene. 

Bevor es das erste Mal gemeinsam auf die Straße geht, müssen Kinder das Radfahren gut beherrschen, etwa alleine aufsteigen, zurückschauen und losfahren, lenken, bremsen und anhalten oder ausweichen. Sobald das Kind über die Verkehrsvorschriften Bescheid weiß und das Rad sicher lenkt, kann es losgehen. Begleitet nur ein Elternteil, fährt der Erwachsene am besten hinter dem Kind und bei schwierigen Stellen vorne.

Voraussetzungen

  • Unter zwölf Jahren dürfen Kinder nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter 16 Jahre) auf öffentlichen Straßen Radfahren.
  • Kinder, die erfolgreich die Radfahrprüfung abgelegt haben, dürfen aber bereits ab 10 Jahren alleine fahren. Seit 1. April 2019 kann die Radfahrprüfung bereits mit 9 Jahren abgelegt werden, wenn die 4. Schulstufe besucht wird.

Aufsichtspflicht
Stets ist zu prüfen, ob der Aufsichtspflicht Genüge getan wurde.Einerseits bewirkt eine Verletzung der Aufsichtspflicht, dass Eltern für die Schäden, die ihre Kinder bei Verkehrsunfällen verursachen, haften. Andererseits ist es sogar denkbar, dass ein Kind wegen eines „Mitverschuldens“ eigene Schadenersatzansprüche verliert.

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Freiwillige Radfahrprüfung

In der Regel wird die Vorbereitung für diese Prüfung sowie die Prüfung selbst von den Pflichtschulen im Rahmen des Verkehrserziehungsprogramms abgehalten.

Voraussetzungen:

  • Antrag des gesetzlichen Vertreters
  • Zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft
  • Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes.
    Seit 1. April 2019 können Kinder, die in der 4. Schulstufe sind, auch bereits ab den 9. Geburtstag den Ausweis erwerben.
  • Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
  • Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften: Vor Erteilung der Bewilligung muss eine Prüfung abgelegt werden. 

Die LernbroschüreFreiwillige Radfahrprüfung - ich mach mit!“ wird durch das Österreichische Jugendrotkreuz in Zusammenarbeit mit Experten des ÖAMTC und der AUVA herausgegeben.

Als Unterstützung bei der Vorbereitung hilft auch die neue kostenlose ÖAMTC App Fahrrad-Champion, mit der Verkehrsregeln und das richtige Verhalten im Straßenverkehr spielerisch erlernt werden können.

Fahren mit Helm

Kinder unter 12 Jahren müssen einen Helm tragen, wenn sie selbst Rad fahren oder wenn sie in einem Fahrradanhänger mitgeführt werden. 

Tipps für den Kinder-Radhelm-Kauf

  • Das Kind zum Kauf unbedingt mitnehmen. Trotz vieler Einstellmöglichkeiten passt nicht jeder Helm zu jedem Kopf.
  • Auf das Prüfzeichen En1078 achten, dann ist ein gewisses Sicherheitsniveau bereits gegeben.
  • Der Helm soll mit reflektierenden Aufklebern versehen sein. Helles Farbdesign ist wegen der besseren Sichtbarkeit zu bevorzugen.
  • Helmschlösser sollten durch Laschen so abgedeckt oder gestaltet sein, dass beim Schließen die Haut nicht eingezwickt wird.
  • Die Optik spielt für die Kleinen eine große Rolle. Der Helm muss dem Kind gefallen, nur so setzt es die neue „coole“ Kopfbedeckung auch gerne und freiwillig auf.
  • Der Helm muss passen, er darf nicht verrutschen oder wackeln. Stirn, Ober- und Hinterkopf und die Schläfen müssen geschützt sein. Ohren und Gesicht müssen frei bleiben, die Sicht darf nicht beeinträchtigt sein.
  • Mit dem Kind das richtige Aufsetzen des Fahrradhelmes üben.
  • Als Erwachsener selbst mit gutem Beispiel vorangehen und einen Fahrradhelm tragen – Vorbildwirkung!

Kindersitz, Fahrradanhänger, Transportkiste, Tandemstange

Kindersitze
Statt wie früher auch vor dem Fahrer, darf ein Kindersitz nur noch hinter dem Fahrer angebracht werden. Dabei muss er fest mit dem Rahmen verbunden sein. Der Lenker darf nicht abgelenkt und in seiner Sicht beeinträchtigt werden. Es darf maximal ein Kind befördert werden. Finden Sie hier Informationen über die Ausstattung des Kindersitzes sowie wichtige Sicherheitshinweise.

Fahrradanhänger
Die Fahrradverordnung regelt weiters die Vorschriften für Fahrradanhänger. Sie müssen einachsig sein und über bestimmte Kriterien verfügen. Neue Fahrradanhänger müssen auf jeden Fall den Vorschriften der Fahrradverordnung entsprechen. Alte (vor dem 1.5.2001 erworbene) Fahrradanhänger dürfen weiterhin verwendet werden, wenn der entsprechende Genehmigungsbescheid des zuständigen Amtes der Landesregierung mitgeführt wird.

Fahrrad mit Transportkiste
Seit 10. Oktober 2013 ist es erlaubt eines oder mehrere Kinder mit Fahrrädern, die über eine Transportkiste verfügen, mitzunehmen. Diese muss laut Hersteller für den Transport von Kindern geeignet und mit einem Gurtsystem ausgerüstet sein. Die Transportkiste darf vor oder hinter dem Lenker angebracht werden.
Lesen Sie mehr zu: Lastenfahrräder - Verkehrsmittel für den Alltag

Tandemstangen, die ein Kinderfahrrad an ein Erwachsenenfahrrad koppeln
Die Verwendung einer Tandemstange im öffentlichen Verkehr ist verboten, da sie keine feste Verbindung zwischen zwei Fahrrädern herstellt und dadurch auch kein sicheres Fahrverhalten wie bei einem Tandem gegeben ist.
Gesetzesgrundlage: § 68 Abs. 3 lit. b StVO
Es ist verboten, sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich ziehen zu lassen.

Verkehrserziehung für Kinder beim ÖAMTC

Ihr Club bietet in Kooperation mit der AUVA viele Verkehrserziehungsprogramme an. Und mit der neuen ÖAMTC Fahrrad-Champion App können Kinder die Verkehrsregeln spielerisch erlernen und sich auf den Rad-Führerschein optimal vorbereiten.

ÖAMTC Fahrtechnik Top Rider ÖAMTC Fahrtechnik / https://www.oeamtc.at/fahrtechnik

Aktion Top Rider 

Schülerinnen und Schülern im Alter von 10 bis 14 Jahren werden die Gefahren des Straßenverkehrs als Radfahrer, Fahrzeuginsasse und Fußgänger vor Augen geführt. Mehr Infos.

ÖAMTC App Fahrrad Champion ÖAMTC

ÖAMTC Fahrrad-Champion App

Aufgebaut wie ein Quiz mit mehreren Antwortmöglichkeiten bringt die App, mit über 120 Fragen, spielerisch die Themen Verkehrszeichen, Vorrangregeln und viele weitere Infos zum Thema Fahrrad näher. Sie bietet eine ideale Vorbereitung für die Radfahrprüfung. Spielerisch lernen.

Zwei junge Frauen und ein Mann fahren auf einer Fahrradbrücke in einem Wohnviertel. Alle drei tragen Fahrradhelme.

Thema Fahrrad

Alle Infos, Tipps und Wissenswertes rund ums Radfahren: Wie ein Fahrrad richtig ausgestattet sein muss, Neuheiten, Verkehrsregeln, Tests so wie Informationen zu den schönsten Fahrradrouten.

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