B-Führerschein L17 - die vorgezogene Lenkerausbildung
B-Führerschein L17: Wer nicht bis 18 auf den Führerschein warten will, kann schon mit 15 1/2 ein Auto lenken lernen und bereits mit 17 alleine Auto fahren.
1. Ausbildungsphase und Prüfung
- Anmeldung bei einer Fahrschule
Kurs ab 15 1/2 Jahren möglich - Grundausbildung in der Fahrschule
32 Einheiten Theorie und 12 Einheiten Praxis - Ausbildungsfahrten mit Begleitperson
3 Praxisblöcke zu je 1.000 km, jeweils verteilt auf zumindest 2 Wochen (mit Fahrtenprotokoll) - Begleitende Schulung in der Fahrschule
Für Schüler und Begleiter nach jeweils 1.000 Kilometern:
- Besprechen der Lerninhalte und Erfahrungen mit geschultem Fahrlehrer
- gemeinsame "Ausbildungsfahrt" - Nach mind. 3.000 km Fahrpraxis
Perfektionsschulung und Perfektionsfahrt, das heißt 6 Einheiten Theorie klassenspezifisch und 3 weitere Fahrstunden - Prüfung frühestens mit 17 Jahren
Der Antritt zur theoretischen Führerscheinprüfung ist nach Abschluss der Theorieschulung möglich. Die praktische Führerscheinprüfung kann frühestens zum 17. Geburtstag absolviert werden. (wie bei „B-Führerschein" beschrieben)
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Voraussetzungen für das Ausbildungsfahrzeug
- normaler PKW oder Kombi
- Die Absolvierung dieser Ausbildung mit einem Kraftwagen mit Automatikgetriebe ist grundsätzlich zulässig. Allerdings ist zu beachten, dass für den Fall, dass die Fahrprüfung ebenfalls auf diesem Kraftwagen abgelegt wird, die Lenkberechtigung auf das Lenken von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe eingeschränkt wird.
- "L17"-Schild vorne und hinten gut sichtbar angebracht
- Tafel mit Aufschrift "Ausbildungsfahrt"
Wer darf Begleiter sein?
- Eine oder zwei Personen, die wahlweise (oder gemeinsam) die Fahrten mit dem Bewerber absolvieren.
- Die Person muss in einem Naheverhältnis zum Bewerber stehen (z.B. Familie). Der Begleiter darf kein Entgelt erhalten.
- Handelt es sich nicht um eine erziehungsberechtigte Person, muss deren Zustimmung eingeholt werden.
- Der Begleiter ist der Behörde im Antrag bekannt zu geben.
Voraussetzungen für die Begleitperson
- Besitz eines B-Führerscheins seit mindestens 7 Jahren.
- Muss glaubhaft machen, seit mindestens 3 Jahren tatsächlich einen PKW oder Kombi zu lenken.
- Darf in den letzten 3 Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben.
- Während Begleitfahrten gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille).
- Der Bewilligungsbescheid und ein amtlicher Lichtbildausweis sind mitzuführen.
- Ausbildungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden.
2. Ausbildungsphase
Ablauf und Reihenfolge der 2. Ausbildungsphase
- Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining (etwa 8,5 Stunden), inkl. verkehrspsychologisches Gruppengespräch in einem Zeitraum von 3-9 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.
- Eine Perfektionsfahrt in einem Zeitraum von 6-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung. Die Perfektionsfahrten können nur in den Fahrschulen absolviert werden.
- Das Mehrphasentraining kann in den in den Fahrsicherheitszentren des ÖAMTC absolviert werden.
- Prüfungen sind in der 2. Ausbildungsphase nicht vorgesehen.
Sollte die Ausbildung nicht oder nicht vollständig in dem dafür vorgesehenen Zeitraum absolviert werden, so drohen nach Setzung einer Nachfrist:
- Verlängerung der Probezeit
- und im schlimmsten Fall: Entziehung der Lenkberechtigung bis zur vollständigen Absolvierung der Ausbildung.
Fahrsicherheitstraining PKW
Probezeit
- Es besteht eine Probezeit bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
- In der Probezeit gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille).
- Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.
Gilt L17 nur in Österreich?
Von der "L-17" Lenkberechtigung darf man außer in Österreich auch in Großbritannien und
Nordirland, in Dänemark und in Deutschland Gebrauch machen. Ab dem 18. Geburtstag gilt die Lenkberechtigung uneingeschränkt und international.