B-Führerschein mit L-Übungsfahrten gem. §122 KFG
Die duale Fahrausbildung für den B-Führerschein mit Übungsfahrten.
Wer bei der Fahrausbildung sparen möchte, kann alternativ eine Selbstausbildung mit dem blauen „L-Taferl“ mit einer Begleitperson absolvieren. Dafür sind die Theorieausbildung und insgesamt 12 Fahrstunden in der Fahrschule nötig. Mit einer Begleitperson fährt man zusätzlich mindestens 1.000 km (mit Fahrtenprotokoll). Die:der Begleiter:in und das Fahrzeug müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie bei L17.
Die Ausbildung mit privaten Übungsfahrten kann nur für die Klasse B - nicht jedoch für die Führerscheinklasse A - durchgeführt werden.
Wie läuft die 1. Ausbildungsphase und Prüfung ab?
- Anmeldung bei einer Fahrschule
Kurs ab 17 1/2 Jahren möglich - Grundausbildung in der Fahrschule
- 32 Einheiten Theorie und 12 Einheiten Praxis insgesamt
Vor Start der Übungsfahrten sind in der Fahrschule mindestens acht Einheiten Theorie, mindestens sechs (oder acht) Einheiten Praxis und eine gemeinsame theoretische Einweisung zu absolvieren. - Übungsfahrten mit Begleitperson
mindestens 1.000 km Übungsfahrten (mit Fahrtenprotokoll) - Begleitende Schulung in der Fahrschule
gemeinsame "Beobachtungsfahrt" nach mindestens 1.000 gefahrenen Kilometern und Besprechen der Lerninhalte und Erfahrungen in der Fahrschule - Nach mind. 1.000 km Fahrpraxis
Perfektionsschulung und Perfektionsfahrt, das heißt sechs Einheiten Theorie klassenspezifisch und fünf (oder drei) weitere Fahrstunden - Prüfung frühestens mit 18 Jahren
Der Antritt zur theoretischen Führerscheinprüfung ist nach Abschluss der Theorieschulung möglich. (Mehr Infos zur Führerschein-Theorieprüfung)
Die praktische Führerscheinprüfung kann frühestens zum 18. Geburtstag absolviert werden.
Spätestens bei Prüfungsanmeldung muss der Nachweis über die Absolvierung des Erste-Hilfe-Kurses vorliegen.
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Was darf ich mit dem B-Führerschein lenken?
Berechtigungsumfang
- Kraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg zur Beförderung von bis zu 8 Personen zusätzlich zum:zur Lenker:in
- Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern und mehr als 15 kW Leistung (ab dem 21. Lebensjahr, nur in Österreich)
- Leichte (ungebremste) Anhänger bis 750 kg
- Schwere Anhänger, wenn die höchst zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
- Wer schwerere Anhänger bis 3,5 t (z.B. Wohnwagen, Bootsanhänger etc.) ziehen möchte, sollte gleich - mit geringem Mehraufwand – den BE-Führerschein erwerben. Doch auch dabei gibt es einige Sonderbestimmungen.
- Alternativ dazu ist mit dem „Code 96“ das Ziehen schwerer Anhänger erlaubt, sofern die Kombination nicht mehr als 4,25 t wiegt. Hierfür ist ein 7-stündiges Praxistraining zu absolvieren.
Lesen Sie hier weitere Informationen über die Voraussetzungen zum Ziehen von Anhängern.
Wie stelle ich den Antrag für Übungsfahrten?
Übungsfahrten müssen behördlich bewilligt werden. Der Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten ist bei der besuchten Fahrschule einzubringen, die diesen im Führerscheinregister erfasst. Über die Bewilligung entscheidet die Behörde, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat, d.h.
- die Landespolizeidirektion (in Wien beim Verkehrsamt) bzw.
- die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
1. für die Begleitperson
- Besitz eines B-Führerscheins seit mindestens 7 Jahren
- Der:die Begleiter:in muss glaubhaft machen, seit mindestens 3 Jahren tatsächlich einen PKW oder Kombi zu lenken.
- Sie darf in den letzten 3 Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben.
- besonderes Naheverhältnis (z.B. Familie) zum:zur Bewerber:in
- Die Begleitperson darf für die Tätigkeit kein Entgelt annehmen.
2. für den Lernenden
- Mindestalter 17,5 Jahre
- Verkehrszuverlässigkeit
- ärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung
- Nachweis, dass der:die Lernende in einer Fahrschule die theoretische Schulung, die praktische Vorschulung und Grundschulung und die theoretische Einweisung gemeinsam mit dem:der Begleiter:in absolviert hat.
Welche Dokumente sind vorzuweisen?
Begleiter:in:
- Führerschein
- Meldezettel
- Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse unmittelbar vor Antragstellung (z.B. Zulassungsschein, Versicherungspolizze)
- Erklärung des Naheverhältnisses zum:zur Bewerber:in
- Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung
Fahrschüler:in
- amtlicher Lichtbildausweis
- Bestätigung der Fahrschule über die Absolvierung der theoretischen und praktischen Grundschulung sowie der theoretischen Einweisung
- eventuell Zustimmungserklärung des Zulassungsbesitzers bzw. der Zulassungsbesitzerin des Übungsfahrzeuges, falls dieser oder diese nicht der:die Begleiterin ist
Wie muss das Übungsfahrzeug ausgestattet sein?
- Normaler Pkw oder Kombi, mit Automatik- oder Schaltgetriebe
- Die Tafel mit dem Buchstaben L muss am Fahrzeug vorne und hinten gut sichtbar angebracht sein.
- Zusätzlich ist die Aufschrift "Übungsfahrt" notwendig.
L-Tafel-Kennzeichnung
Das Ausbildungsfahrzeug für Übungsfahrten muss vorne und hinten mit der L-Tafel (16 x 16 cm) gekennzeichnet sein. Gegebenenfalls kann auch eine L17-Tafel für Ausbildungsfahrten verwendet werden.
Wie lange und wo gilt die Bewilligung für Übungsfahrten?
- Die Bewilligung wird für maximal 18 Monate ausgestellt.
- Pro Bewerber:in darf die Bewilligung nur einmal erteilt werden.
- Die Bewilligung darf für max. zwei Begleiter:innen erteilt werden.
- Die Übungsfahrten dürfen nur in Österreich durchgeführt werden.
Was gilt während der Übungsfahrten?
- Sowohl für den:die Begleiter:in als auch für den Lernenden gilt während der Übungsfahrten eine Alkoholgrenze von 0,1 ‰ !
- Die Begleitperson muss neben die:der Lernenden sitzen.
- Über die Übungsfahrten ist ein Fahrtenprotokoll zu führen.
- Der Bewilligungsbescheid muss immer mitgeführt werden.
Weitere Fragen & Antworten
Darf man die L-Tafel auch ohne Übungsfahrt am Auto lassen?
Die L-Tafel müssen nicht vom Auto entfernt werden, auch wenn keine Übungsfahrt stattfindet.
Darf ich nur mit einem bestimmten Fahrzeug üben?
Es ist möglich, mit verschiedenen Fahrzeugen zu üben. Ist die Begleitperson nicht der:die Zuslassungsbesitzer:in, ist eine Zustimmungserklärung für Übungsfahrten notwendig.
Wer darf bei Übungsfahrten mitfahren?
Die Mitnahme von weiteren Personen ist möglich. Die Begleitperson muss neben dem:der Lernenden sitzen.
Kann ich mit der ÖAMTC App die Übungsfahrten protokollieren?
Jede Übungsfahrt muss protokolliert werden. Die Übungsfahrten können auch mit dem Fahrtenbuch der ÖAMTC Führerschein-App vorschriftsgemäß (inkl. Kartendarstellung) aufgezeichnet werden. Die Daten werden gespeichert, gefahrene Kilometer automatisch addiert. Die gespeicherten Informationen und damit auch der Fortschritt bei den L-Übungsfahrten können jederzeit eingesehen werden.
Das Fahrtenbuch kann durch Begleitperson und Führerschein-Bewerber:in direkt am Smartphone unterschrieben und anschließend gesetzeskonform ausgedruckt werden.
Kann ich mit dem Übungsfahrzeug zur Fahrprüfung antreten?
Ja, der Antritt mit dem Privatfahrzeug ist möglich. Voraussetzung: Das Prüfungsfahrzeug muss eine Tür in der Sitzreihe des Prüfers haben.
Achtung: Wird die Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt, ist der Führerschein nur für solche Fahrzeuge gültig! Bei Prüfung mit Schaltgetriebe gilt er für alle Getriebe.
Muss man die Übungsfahrten der Versicherung melden?
Es wird empfohlen, vor Beginn der Übungsfahrten den:die Führerschein-Bewerber:in bei der Kfz-Versicherung zu melden.
Wie läuft die 2. Ausbildungsphase ab?
- Perfektionsfahrt
2 x 50 Minuten mit anschließendem Gespräch in einem Zeitraum von 2 bis 4 Monaten nach Erhalt des Führerscheins - eintägiges Fahrsicherheitstraining
(etwa 8,5 Stunden) inkl. eines verkehrspsychologischen Gruppengesprächs in einem Zeitraum von 3 bis 9 Monaten nach Erhalt des Führerscheins - weitere Perfektionsfahrt
2 x 50 Minuten mit anschließendem Gespräch in einem Zeit raum von 6 bis 12 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
Zwischen beiden Perfektionsfahrten muss ein Zeitraum von mind. 3 Monaten liegen.
Die Perfektionsfahrt muss in einer Fahrschule absolviert werden. Das Mehrphasentraining kann in den in den Fahrsicherheitszentren des ÖAMTC absolviert werden. Prüfungen sind in der 2. Ausbildungsphase nicht vorgesehen.
Achtung
Die Ausbildung muss in dem dafür vorgesehenen Zeitraum vollständig absolviert werden!
Geschieht dies nicht, verlängert sich die Probezeit. Im schlimmsten Fall wird der Führerschein bis zum Nachweis der Absolvierung entzogen.
Probezeit
Die Probezeit dauert 3 Jahre (bei Führerscheinerwerb vor dem 18. Geburtstag bis 21), währenddessen gilt ein Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille). Wer innerhalb der Probezeit schwere Verkehrsverstöße begeht (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.), muss eine kostenpflichtige Nachschulung absolvieren. Außerdem verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr.
Weiterführende Links
Gratis ÖAMTC Online-Führerschein-Test
Mit der kostenlosen ÖAMTC Führerschein-Test App kann man einfach für die Führerschein-Theorieprüfung für die Führerscheinklassen A, B und C/C1 in Österreich lernen. Die Führerschein-Test App ist eine Vollversion, und der Fragenkatalog enthält alle aktuellen Fragen der offiziellen Prüfung des Bundesministeriums. Der Download der Führerschein-App ist für alle gratis. Die App ist in vier Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Kroatisch und Slowenisch. Plus viele praktische Features wie Trainingsmodus und L17-Fahrtenbuch.
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Übungsfahrten im sicheren Umfeld
Für die ersten Ausfahrten ist es wichtig, ruhigere Übungszonen auszusuchen. Der ÖAMTC-Verkehrsübungsplatz im Fahrtechnik Zentrum Teesdorf bietet dafür z.B. das passende Umfeld und die Möglichkeit, das Gefühl für Länge, Breite und Geschwindigkeit des Autos sowie das Kurvenfahren, Einparken, Anfahren am Berg, Reversieren und vieles mehr zu trainieren.
Das L17 Training PKW der ÖAMTC Fahrtechnik bereitet Fahrer:in und Beifahrer:in auf die Risiken des Straßenverkehr vor und macht sie fit für den Alltagsverkehr.