Führerschein
Ob für Auto, Moped, Motorrad, Quad oder Lastwagen mit Anhänger: auf die Führerscheinprüfung muss man sich optimal vorbereiten. Der Club informiert über die Voraussetzungen, Dauer und Fristen, kompetent und unabhängig. Mit gratis Online-Führerschein-Test.
Der Weg zum Führerschein
Eine Führerscheinprüfung wird für die meisten irgendwann zum Thema. Für manche mehrmals im Leben. Jeder findet aber seinen Weg zu mehr persönlicher Mobilität. Der ÖAMTC hat für die unterschiedlichsten Situationen ein Beratungspaket geschnürt und die wichtigsten Fragen beantwortet: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie viel Zeit ist einzuplanen? Welche Kosten sind zu erwarten? Wie bereitet man sich optimal auf die Prüfung vor? Welche Schwerpunkte setzen die Prüferinnen und Prüfer? Was passiert, wenn man durchfällt?
Fahrsicherheitstraining PKW
young & mobile
Alles was du zum Führerschein brauchst: Wir bieten dir alle Infos zu L17, Auto-, Motorrad- oder Moped-Führerschein. Profitiere auch von deiner Gratis-Mitgliedschaft und genieße alle Leistungen und Vorteile.
ÖAMTC-Führerschein-App
News rund um den Führerschein
Mopedführerschein
Egal ob Sie ein Moped, Mopedauto oder ein Quad lenken wollen - für jedes dieser Fahrzeuge kann ein Mopedführerschein der Klasse AM erworben werden. Wer bereits einen Führerschein irgendeiner anderen Klasse (z.B. A, B, C, D oder F) besitzt, benötigt keinen Mopedführerschein.
Moped fahren ab 15 Jahren
Mindestalter
- Die Ausbildung kann frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden, der Führerschein wird aber frühestens mit Vollendung des 15. Lebensjahres (= 15. Geburtstag) ausgestellt.
- Wer noch nicht 16 Jahre alt ist, benötigt die Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Ausbildung
- Voraussetzungen für den Führerschein sind ein sechsstündiger Theoriekurs, das Bestehen der Theorieprüfung und eine praktische Schulung im Ausmaß von 8 Stunden (2 davon im Straßenverkehr) z.B. in einem ÖAMTC Fahrtechnik- Zentrum oder bei einer Fahrschule.
So einfach geht’s
- Anmeldung zum Mopedkurs und Besorgung des Lernbuches
- Besuch des Mopedkurses und Ablegen der Prüfung
- Absolvierung der praktischen Schulung im Ausmaß von 6 Unterrichtseinheiten z.B. in einem ÖAMTC Fahrtechnik-Zentrum.
- Im Rahmen der Schulung muss die ausreichende Fahrzeugbeherrschung nachgewiesen werden. 2 Unterrichtseinheiten praktische Schulung im Straßenverkehr
Bei der Anmeldung mitzubringen
- Reisepass oder Personalausweis
Informieren Sie sich hier über
zu Kurs, Prüfung und Berechtigungsumfang.Mopedführerschein
Mopedauto-Führerschein
Der Mopedauto-Führerschein berechtigt zum Lenken eines Mopedautos, wenn neben der Klasse AM der Code 79.02 eingetragen ist.
Die Ausbildung ist die gleiche wie für den Moped-Führerschein, aber die Praxisschulung wird mit dem Mopedauto durchgeführt. Ist man in Besitz einer gültigen Lenkberechtigung (egal welcher Klasse), wird kein eigener Mopedauto-Führerschein benötigt.
ÖAMTC Tipp
Der komplette Moped-Führerschein kann in ausgewählten ÖAMTC Fahrtechnik-Zentren gemacht werden. Mit der Anmeldebestätigung erhält man einen Link zur Lern-App.
Motorrad
Ein Motorrad lenken darf, wer einen Führerschein der Klasse A1, A2 oder A hat oder wer mind. 5 Jahre einen Führerschein der Klasse B und eine Zusatzausbildung hat (Berechtigung bis 125 ccm).
A-Führerschein
Mindestalter:
- 16 Jahre für die Klasse A1 (Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vorher)
- 18 Jahre für die Klasse A2 (Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vorher, bei gleichzeitiger L17-Ausbildung schon mit 16)
- 20 Jahre für die Klasse A (nach 2 Jahren Vorbesitz A2)
- 24 Jahre für die Klasse A bei Direkteinstieg (Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vorher)
Aufstieg im Stufenmodell
Im Stufenmodell der Motorradklassen ist der erleichterte Aufstieg in die nächst höhere Klasse möglich. Voraussetzungen:
- 2 Jahre Besitz der niedrigeren Klasse
- Absolvierung der 2. Ausbildungsphase
- 7 Stunden Praxistraining (bei der ÖAMTC Fahrtechnik oder in einer Fahrschule) oder eine Fahrprüfung
1. Ausbildungsphase und Prüfung
- Theorie: 20 Unterrichtseinheiten allgemeiner Teil und 6 Unterrichtseinheiten klassenspezifisch. (Wenn gleichzeitig der Führerschein B gemacht wird, ist der allgemeine Teil für beide Führerschein-Klassen gültig.)
- Praxis: Mind. 14 Fahrstunden (davon mindestens 10 auf Straßen mit öffentlichem Verkehr). Für Kandidaten im Alter 39+: mind. 16 Fahrstunden.
- Erste Hilfe Kurs: 6 Stunden
Der Prüfungsantritt muss binnen 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, sonst ist die Ausbildung zu wiederholen. Mit bestandener Prüfung ist die 1. Ausbildungsphase abgeschlossen. Es besteht eine Probezeit von 3Jahren (bei A1 bis zum vollendeten 21. Lebensjahr), in der ein Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille) gilt.
2. Ausbildungsphase
Auch wenn man bereits einen B-Führerschein besitzt, ist trotzdem die für die Klasse A vorgesehene Ausbildung zu absolvieren.
- Ein eintägiges Fahrsicherheits-Training (etwa 8,5 Stunden) inkl. eines verkehrspsychologischen Gruppengespräches und eines Gefahrenwahrnehmungstrainings in einem Zeitraum von 2-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.
- 4-14 Monate nach bestandener Führerscheinprüfung ist eine Perfektionsfahrt zu machen. Die Perfektionsfahrt kann in den Fahrsicherheitszentren des ÖAMTC absolviert werden.
Informieren Sie sich hier über
zu Ausbildung, Prüfung und Berechtigungsumfang.Fahrsicherheitstraining …
Leichtmotorrad
Sie haben den B-Schein und möchten auf Bikes Gas geben? Mit dem Code 111 ist das möglich. Keine Prüfung!
Voraussetzungen:
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
- Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
- Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Autofahrerclub
- Ausstellung eines neuen Führerscheines mit dem Code 111.
Der Motorrad 125er B-Schein kann in den Fahrsicherheitszentren des ÖAMTC absolviert werden.
Informieren Sie sich hier über
zur praktischen Fahrausbildung und Geltungsbereich.Der digitale Führerschein
Tipp! Gratis-Broschüre „Ich will den Schein“
Alle Infos rund um den Weg zum Führerschein für Moped, Mopedauto, Motorrad & Auto.
Auto
Ein Auto lenken darf, wer einen Führerschein der Klasse B hat.
B-Führerschein mit 17 (L17)
1. Ausbildungsphase
- Anmeldung bei einer Fahrschule
Kurs bereits mit 15 ½ möglich - Grundausbildung in der Fahrschule
32 Einheiten Theorie und 12 Einheiten Praxis - Ausbildungsfahrten mit Begleitperson
3 Praxisblöcke zu je 1.000 km, jeweils verteilt auf zumindest 2 Wochen (mit Fahrtenprotokoll) - Begleitende Schulung in der Fahrschule
Für Schüler und Begleiter nach jeweils 1.000 Kilometern:
- Besprechen der Lerninhalte und Erfahrungen mit geschultem Fahrlehrer
- gemeinsame "Ausbildungsfahrt" - Nach mind. 3.000 km Fahrpraxis
Perfektionsschulung, Perfektionsfahrt und 3 weitere Fahrstunden - Frühestens mit 17 Jahren
Theoretische und praktische Führerscheinprüfung (wie bei „Führerschein B“ beschrieben)
2. Ausbildungsphase
- Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining
inkl. eines verkehrspsychologischen Gruppengespräches in einem Zeitraum von 3-9 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung. - Eine Perfektionsfahrt
In einem Zeitraum von 6-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung. Die Perfektionsfahrt kann nur in einer Fahrschule absolviert werden.
Es besteht eine Probezeit bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, in der Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille) gilt.
Informieren Sie sich hier über
zu den Voraussetzungen für L17, Prüfung und Berechtigungsumfang.B-Führerschein
Mindestalter:
- 17 Jahre für die vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B („L17“)
(Ausbildungsbeginn frühestens mit 15,5 Jahren) - 18 Jahre für den herkömmlichen B-Führerschein (Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vorher)
1. Ausbildungsphase und Prüfung
- Theorie: 20 Unterrichtseinheiten allgemeiner Teil und 12 Unterrichtseinheiten klassenspezifisch. (Wenn gleichzeitig der Führerschein B gemacht wird, ist der allgemeine Teil für beide Führerschein-Klassen gültig.)
- Praxis: 18 Fahrstunden für die Lehrinhalte der Grundausbildung, Sonderfahrten und Prüfungsvorbereitung sowie zusätzliche Übungsstunden je nach Fähigkeiten/Können des Fahrschülers.
- Erste Hilfe Kurs: 6 Stunden
Der Prüfungsantritt muss binnen 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, sonst ist die Ausbildung zu wiederholen. Mit bestandener Prüfung ist die 1. Ausbildungsphase abgeschlossen. Es besteht eine Probezeit von 3 Jahren (unabhängig vom Lebensalter), in der ein Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille) gilt.
2. Ausbildungsphase
Auch wenn man bereits eine A-Führerschein besitzt, ist trotzdem die für die Klasse B vorgesehene Ausbildung zu absolvieren. Bei gleichzeitigem Erwerb der Führerscheine A und B sind beide jeweils dafür vorgesehenen 2. Ausbildungsphasen zu durchlaufen.
- Eine Perfektionsfahrt (2 x 50 Minuten inkl. einem Gespräch über das Erlebte) in einem Zeitraum von 2-4 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.
- Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining (etwa 8,5 Stunden) inkl. eines verkehrspsychologischen Gruppengespräches in einem Zeitraum von 3-9 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.
- Eine weitere Perfektionsfahrt (2 x 50 Minuten inkl. einem Gespräch über das Erlebte) in einem Zeitraum von 6-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.
Zwischen den beiden Perfektionsfahrten muss ein Zeitraum von mind. 3 Monaten liegen. Die Perfektionsfahrten können nur in den Fahrschulen absolviert werden.
Informieren Sie sich hier über
zu Ausbildung, Prüfung und Berechtigungsumfang.ÖAMTC Tipp
Jetzt das L17-Training der ÖAMTC Fahrtechnik absolvieren und € 20 Bonus auf das Pkw Mehrphasen-Training sichern.
B-Führerschein mit L-Übungsfahrten
Wer bei der Fahrausbildung sparen möchte, kann alternativ eine Selbstausbildung mit dem blauen „L-Taferl“ mit einer Begleitperson absolvieren. Dafür sind die Theorieausbildung und insgesamt 12 Fahrstunden in der Fahrschule nötig. Mit einer Begleitperson fährt man zusätzlich mindestens 1.000 km (mit Fahrtenprotokoll). Die:der Begleiter:in und das Fahrzeug müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie bei L17.
Informieren Sie sich hier über
zu den Anforderungen, Prüfung und Berechtigungsumfang.Mehrphasen-Ausbildung
Nach bestandener Führerscheinprüfung ist 3-9 Monate Zeit (Führerschein B) bzw. 2-12 Monate (Führerschein A), das Mehrphasen-Training zu absolvieren.
Gratis Online-Führerschein-Test
Mit der kostenlosen ÖAMTC Führerschein-Test App kann man einfach für die Führerschein-Theorieprüfung für die Führerscheinklassen A, B und C/C1 in Österreich lernen. Die Führerschein-Test App ist eine Vollversion, und der Fragenkatalog enthält alle aktuellen Fragen der offiziellen Prüfung des Bundesministeriums. Der Download der Führerschein-App ist für alle gratis. Die App ist in vier Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Kroatisch und Slowenisch. Plus viele praktische Features wie Trainingsmodus und L17-Fahrtenbuch.
Sie lernen lieber am PC als mit dem Smartphone?
Hier geht's zur Prüfung am Desktop.
Online-Führerschein-Test: …
Gratis Schnuppermitgliedschaft
ÖAMTC Tipp
Für alle jungen Fahrschülerinnen und Fahrschüler (sowie auch für Zivildiener und Grundwehrdienerinnen und -diener) bietet der ÖAMTC die Mitgliedschaft für ein Jahr gratis an – zum Schnuppern. Die Mitgliedschaft läuft automatisch aus. Für alle zwischen 15 und 19 Jahren ist das Dabeisein ebenfalls kostenlos. Mehr Infos.
Ausländische Führerscheine in Österreich
EU- und EWR-Führerscheine werden in Österreich anerkannt, können jedoch auf freiwilliger Basis umgeschrieben werden. Für Führerscheine aus Nicht-EWR-Staaten gelten andere Regelungen.
Die Infos im Downloadbereich sind mehrsprachig: Deutsch, English, hrvatski/српски, türk, русский, हिन्दी, العربية
Downloads
Ausländische Führerscheine in Österreich - Infoblatt Deutsch Ausländische Führerscheine in Österreich - Infoblatt Englisch Ausländische Führerscheine in Österreich - Infoblatt Arabisch Ausländische Führerscheine in Österreich - Infoblatt Russisch Ausländische Führerscheine in Österreich - Infoblatt Serbisch Ausländische Führerscheine in Österreich - Infoblatt Türkisch Ausländische Führerscheine in Österreich - Infoblatt HindiInternationaler Führerschein
Viele Staaten sowie Mietwagenfirmen verlangen einen Internationalen Führerschein. Erfahren Sie hier, in welchen Ländern ein Internationaler Führerschein vorgeschrieben ist, wie viel er kostet und welche Unterlagen für die Ausstellung benötigt werden. Erhältlich an fast allen ÖAMTC Stützpunkten. Alle Infos zum Internationalen Führerschein.
Führerscheinübersetzung
Die Übersetzung wird für
- jene Länder benötigt, die einen nationalen Führerschein akzeptieren, eine Übersetzung aber empfohlen wird.
- Mietwagenfirmen, die keinen Internationalen Führerschein verlangen, sondern laut der Mietbedingungen eine Übersetzung ausreichend ist.
Für ÖAMTC- Mitglieder ist die Übersetzung kostenlos. Erfahren Sie hier mehr zur Führerscheinübersetzung.
Häufige Fragen & Antworten rund um den Führerschein
Wie hoch sind die Kosten bei Neuerwerb, Umtausch, Verlängerung oder Duplikat eines Führerscheins?
Bei Neuantrag eines Führerscheins sind 60,50 Euro zu zahlen, für ein Duplikat, Umtausch oder Verlängerung bei Befristung 49,50 Euro.
Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?
Sie können bei jeder Führerscheinbehörde (Landespolizeidirektion (in Wien: Verkehrsamt), Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) in Österreich den Umtausch beantragen. Dabei sind Sie nicht an Ihren Hauptwohnsitz gebunden.
Ich habe einen österreichischen Führerschein, lebe aber im Ausland. Kann ich meinen Führerschein in Österreich umtauschen lassen?
Nein. Für die Ausstellung von Führerscheindokumenten ist immer der Wohnsitzstaat zuständig, in dem Sie sich an mindestens 185 Tage eines Jahres aufhalten. Die Staatsbürgerschaft ist dabei übrigens irrelevant.
Wie lange sind die neuen EU-Führerscheine gültig?
Seit 19.01.2013 werden neue Führerscheine nach einem einheitlichen europäischen Führerscheinmuster ausgestellt. Die neuen EU-Führerscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Zur Verlängerung ist keine ärztliche Untersuchung oder behördliche Prüfung erforderlich. Ältere Papier- oder Scheckkarten-Führerscheine bleiben bis zum 18. Jänner 2033 gültig. Ab dem 19. Jänner 2033 gilt ausschließlich der neueste EU-Scheckkarten-Führerschein. Einen gestaffelter Umtauschplan für den verpflichtenden Austausch wie in Deutschland gibt es in Österreich derzeit nicht.
Mein Führerschein wurde gestohlen / ist verloren gegangen. Was muss ich tun?
Bei Diebstahl (oder auch Verlust) ist unverzüglich Anzeige zu erstatten. Mit der Verlustbestätigung kann man dann vier Wochen ab dem Tag des Abhandenkommens (nicht der Anzeige!) fahren - und zwar nur in Österreich (Achtung: Man muss in dieser Zeit auch einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen!). Anschließend zeitgerecht ein Duplikat beantragen!
Durch Heirat/Scheidung hat sich mein Name geändert. Muss ich mir einen neuen Führerschein ausstellen lassen?
Ein Umtausch aufgrund einer Namensänderung ist führerscheinrechtlich nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Allerdings geht die Eigenschaft als amtlicher Lichtbildausweis innerhalb Österreichs verloren, wenn der Name nicht aktuell ist.
Ist der österreichische Führerschein auch im Ausland gültig?
Wenn man ein Kfz in einem Land lenken möchte, das weder ein EU-Mitgliedstaat noch ein EWR-Staat ist, benötigt man einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur gemeinsam mit dem nationalen Führerschein gültig und wird an fast allen ÖAMTC Stützpunkten ausgestellt.
Was bedeuten die Zahlen in Spalte 12 - Beschränkungen?
Dabei handelt es sich um Codes, mit denen Auflagen ausgedrückt werden. Beispiele: 01.01 = Brille; 71 = Duplikat. Weitere Infos zum Download finden Sie unter Codes im Führerschein (pdf).
Was ist das Führerschein-Vormerksystem und wie funktioniert's?
Für schwere Verkehrsdelikte erhält man in Österreich eine Vormerkung im Führerscheinregister als Vorstufe für einen Führerschein-Entzug. Bei der ersten Übertretung gibt es eine Vormerkung im Register. Nach dem zweiten Delikt aus demselben "Pool" ist eine Maßnahme zu absolvieren, etwa ein Verhaltenstraining. Wenn innerhalb von zwei Jahren ein drittes Delikt gesetzt wird, wandert der Führerschein für mindestens drei Monate zur Behörde.
In welchen Fällen ist ein Führerscheinentzug möglich?
Begeht man ein Delikt mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern oder unter besonders gefährlichen Verhältnissen wie hohem Verkehrsaufkommen, glatter Fahrbahn, schlechter Sicht etc. (auch etwa das „Geisterfahren“) kommt es zur Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens sechs Monate.
Wann muss eine neuerliche Führerschein-Prüfung abgelegt werden?
Wenn die Entziehung länger als 18 Monate beträgt. Im Normalfall muss die theoretische Prüfung nicht noch einmal gemacht werden.
Wann ist ein Fahrschulwechsel mit Kostenerstattung möglich?
Ob ein Fahrschulwechsel möglich ist und unter welchen Bedingungen, ist im jeweiligen Ausbildungsvertrag geregelt. Prinzipiell ist ein Wechsel der Fahrschule eher schwierig und im Normalfall mit Stornokosten verbunden. Informieren Sie sich hier über Rechte und Pflichten von Fahrschülern.
In welchen Fällen darf bei Krankheit eine Führerschein-Befristung vorgenommen werden?
Nach dem Führerscheingesetz darf eine Befristung nur vorgenommen werden, wenn eine Krankheit vorliegt, die sich ihrer Natur nach verschlechtern kann. Jeder Fall ist aber eigenständig zu betrachten! Neben Befristungen sind auch Auflagen oder Einschränkungen möglich, z.B. ein Verbot von Fahrten bei Nacht oder auf Autobahnen. Die ÖAMTC- Rechtsabteilung weiß, „wie viel Führerschein möglich ist“, und berät Sie realistisch über Ihre Chancen.