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Führerschein

Ob für Auto, Moped, Motorrad, Quad oder Lastwagen mit Anhänger: auf die Führerscheinprüfung muss man sich optimal vorbereiten. Der Club informiert über die Voraussetzungen, Dauer und Fristen, kompetent und unabhängig. Mit gratis Online-Führerschein-Test.

Der Weg zum Führerschein

Führerschein - Ab wann geht's womit los? ÖAMTC © ÖAMTC
Führerschein - Ab wann geht's womit los?

Eine Führerscheinprüfung wird für die meisten irgendwann zum Thema. Für manche mehrmals im Leben. Jeder findet aber seinen Weg zu mehr persönlicher Mobilität. Der ÖAMTC hat für die unterschiedlichsten Situationen ein Beratungspaket geschnürt und die wichtigsten Fragen beantwortet: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie viel Zeit ist einzuplanen? Welche Kosten sind zu erwarten? Wie bereitet man sich optimal auf die Prüfung vor? Welche Schwerpunkte setzen die Prüferinnen und Prüfer? Was passiert, wenn man durchfällt?

young & mobile

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Alles was du zum Führerschein brauchst: Wir bieten dir alle Infos zu L17, Auto-, Motorrad- oder Moped-Führerschein. Profitiere auch von deiner Gratis-Mitgliedschaft und genieße alle Leistungen und Vorteile.

News rund um den Führerschein

Mopedführerschein

Motorrad Fahrtechnik-Training Gruppe in einem ÖAMTC Fahrtechnik Zentrum. © ÖAMTC Fahrtechnik
Mopedführerschein bei der ÖAMTC Fahrtechnik

Egal ob Sie ein Moped, Mopedauto oder ein Quad lenken wollen - für jedes dieser Fahrzeuge kann ein Mopedführerschein der Klasse AM erworben werden. Wer bereits einen Führerschein irgendeiner anderen Klasse (z.B. A, B, C, D oder F) besitzt, benötigt keinen Mopedführerschein.

Moped fahren ab 15 Jahren

Mindestalter

  • Die Ausbildung kann frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden, der Führerschein wird aber frühestens mit Vollendung des 15. Lebensjahres (= 15. Geburtstag) ausgestellt.
  • Wer noch nicht 16 Jahre alt ist, benötigt die Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten.

Ausbildung

  • Voraussetzungen für den Führerschein sind ein sechsstündiger Theoriekurs, das Bestehen der Theorieprüfung und eine praktische Schulung im Ausmaß von 8 Stunden (2 davon im Straßenverkehr) z.B. in einem ÖAMTC Fahrtechnik- Zentrum oder bei einer Fahrschule. 

So einfach geht’s 

  • Anmeldung zum Mopedkurs und Besorgung des Lernbuches 
  • Besuch des Mopedkurses und Ablegen der Prüfung
  • Absolvierung der praktischen Schulung im Ausmaß von 6 Unterrichtseinheiten z.B. in einem ÖAMTC Fahrtechnik-Zentrum. 
  • Im Rahmen der Schulung muss die ausreichende Fahrzeugbeherrschung nachgewiesen werden. 2 Unterrichtseinheiten praktische Schulung im Straßenverkehr 

Bei der Anmeldung mitzubringen 

  • Reisepass oder Personalausweis 

Informieren Sie sich hier über alle Details zu Kurs, Prüfung und Berechtigungsumfang.

Mopedauto-Führerschein

Der Mopedauto-Führerschein berechtigt zum Lenken eines Mopedautos, wenn neben der Klasse AM der Code 79.02 eingetragen ist.

Die Ausbildung ist die gleiche wie für den Moped-Führerschein, aber die Praxisschulung wird mit dem Mopedauto durchgeführt. Ist man in Besitz einer gültigen Lenkberechtigung (egal welcher Klasse), wird kein eigener Mopedauto-Führerschein benötigt. 

ÖAMTC Tipp

Der komplette Moped-Führerschein kann in ausgewählten ÖAMTC Fahrtechnik-Zentren gemacht werden. Mit der Anmeldebestätigung erhält man einen Link zur Lern-App.

Infos & Kursbuchung

Motorrad

Ein Motorrad lenken darf, wer einen Führerschein der Klasse A1, A2 oder A hat oder wer mind. 5 Jahre einen Führerschein der Klasse B und eine Zusatzausbildung hat (Berechtigung bis 125 ccm).

Motorradausfahrt bei sonnigem Herbstwetter. Blick aus Sicht des Fahrers auf die Straße. © istockphoto.com/Kesu01
Motorrad Mitgliedschaft

A-Führerschein

Mindestalter:

  • 16 Jahre für die Klasse A1 (Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vorher)
  • 18 Jahre für die Klasse A2 (Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vorher, bei gleichzeitiger L17-Ausbildung schon mit 16)
  • 20 Jahre für die Klasse A (nach 2 Jahren Vorbesitz A2)
  • 24 Jahre für die Klasse A bei Direkteinstieg (Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vorher)

Aufstieg im Stufenmodell

Im Stufenmodell der Motorradklassen ist der erleichterte Aufstieg in die nächst höhere Klasse möglich. Voraussetzungen:

  • 2 Jahre Besitz der niedrigeren Klasse
  • Absolvierung der 2. Ausbildungsphase
  • 7 Stunden Praxistraining (bei der ÖAMTC Fahrtechnik oder in einer Fahrschule) oder eine Fahrprüfung

1. Ausbildungsphase und Prüfung

  • Theorie: 20 Unterrichtseinheiten allgemeiner Teil und 6 Unterrichtseinheiten klassenspezifisch. (Wenn gleichzeitig der Führerschein B gemacht wird, ist der allgemeine Teil für beide Führerschein-Klassen gültig.) 
  • Praxis: Mind. 14 Fahrstunden (davon mindestens 10 auf Straßen mit öffentlichem Verkehr). Für Kandidaten im Alter 39+: mind. 16 Fahrstunden.
  • Erste Hilfe Kurs: 6 Stunden


Der Prüfungsantritt muss binnen 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, sonst ist die Ausbildung zu wiederholen. Mit bestandener Prüfung ist die 1. Ausbildungsphase abgeschlossen. Es besteht eine Probezeit von 3Jahren (bei A1 bis zum vollendeten 21. Lebensjahr), in der ein Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille) gilt.

2. Ausbildungsphase

Auch wenn man bereits einen B-Führerschein besitzt, ist trotzdem die für die Klasse A vorgesehene Ausbildung zu absolvieren.

  • Ein eintägiges Fahrsicherheits-Training (etwa 8,5 Stunden) inkl. eines verkehrspsychologischen Gruppengespräches und eines Gefahrenwahrnehmungstrainings in einem Zeitraum von 2-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung. 
  • 4-14 Monate nach bestandener Führerscheinprüfung ist eine Perfektionsfahrt zu machen. Die Perfektionsfahrt kann in den Fahrsicherheitszentren des ÖAMTC absolviert werden.

Informieren Sie sich hier über alle Details zu Ausbildung, Prüfung und Berechtigungsumfang.

Leichtmotorrad

Sie haben den B-Schein und möchten auf Bikes Gas geben? Mit dem Code 111 ist das möglich. Keine Prüfung!

Voraussetzungen: 

  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
  • Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
  • Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Autofahrerclub
  • Ausstellung eines neuen Führerscheines mit dem Code 111. 

Der Motorrad 125er B-Schein kann in den Fahrsicherheitszentren des ÖAMTC absolviert werden.

Informieren Sie sich hier über alle Details zur praktischen Fahrausbildung und Geltungsbereich.

Tipp! Gratis-Broschüre „Ich will den Schein“ 

Alle Infos rund um den Weg zum Führerschein für Moped, Mopedauto, Motorrad & Auto.

Auto

Ein Auto lenken darf, wer einen Führerschein der Klasse B hat.

Junge Frau lehnt sich aus dem Autofenster und hält lachend einen Autoschlüssel in der Hand. © iStockphoto

B-Führerschein mit 17 (L17)

1. Ausbildungsphase

  • Anmeldung bei einer Fahrschule
    Kurs bereits mit 15 ½ möglich
  • Grundausbildung in der Fahrschule
    32 Einheiten Theorie und 12 Einheiten Praxis 
  • Ausbildungsfahrten mit Begleitperson
    3 Praxisblöcke zu je 1.000 km, jeweils verteilt auf zumindest 2 Wochen (mit Fahrtenprotokoll) 
  • Begleitende Schulung in der Fahrschule
    Für Schüler und Begleiter nach jeweils 1.000 Kilometern:
    - Besprechen der Lerninhalte und Erfahrungen mit geschultem Fahrlehrer
    - gemeinsame "Ausbildungsfahrt" 
  • Nach mind. 3.000 km Fahrpraxis
    Perfektionsschulung, Perfektionsfahrt und 3 weitere Fahrstunden 
  • Frühestens mit 17 Jahren
    Theoretische und praktische Führerscheinprüfung (wie bei „Führerschein B“ beschrieben)
     

2. Ausbildungsphase

  • Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining
    inkl. eines verkehrspsychologischen Gruppengespräches in einem Zeitraum von 3-9 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung. 
  • Eine Perfektionsfahrt
    In einem Zeitraum von 6-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung. Die Perfektionsfahrt kann nur in einer Fahrschule absolviert werden.

Es besteht eine Probezeit bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, in der Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille) gilt.

Informieren Sie sich hier über alle Details zu den Voraussetzungen für L17, Prüfung und Berechtigungsumfang.

B-Führerschein

Mindestalter:

  • 17 Jahre für die vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B („L17“) 
    (Ausbildungsbeginn frühestens mit 15,5 Jahren)
  • 18 Jahre für den herkömmlichen B-Führerschein (Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vorher)

1. Ausbildungsphase und Prüfung

  • Theorie: 20 Unterrichtseinheiten allgemeiner Teil und 12 Unterrichtseinheiten klassenspezifisch. (Wenn gleichzeitig der Führerschein B gemacht wird, ist der allgemeine Teil für beide Führerschein-Klassen gültig.) 
  • Praxis: 18 Fahrstunden für die Lehrinhalte der Grundausbildung, Sonderfahrten und Prüfungsvorbereitung sowie zusätzliche Übungsstunden je nach Fähigkeiten/Können des Fahrschülers.
  • Erste Hilfe Kurs: 6 Stunden


Der Prüfungsantritt muss binnen 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, sonst ist die Ausbildung zu wiederholen. Mit bestandener Prüfung ist die 1. Ausbildungsphase abgeschlossen. Es besteht eine Probezeit von 3 Jahren (unabhängig vom Lebensalter), in der ein Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille) gilt.

2. Ausbildungsphase

Auch wenn man bereits eine A-Führerschein besitzt, ist trotzdem die für die Klasse B vorgesehene Ausbildung zu absolvieren. Bei gleichzeitigem Erwerb der Führerscheine A und B sind beide jeweils dafür vorgesehenen 2. Ausbildungsphasen zu durchlaufen.

  • Eine Perfektionsfahrt (2 x 50 Minuten inkl. einem Gespräch über das Erlebte) in einem Zeitraum von 2-4 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.
  • Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining (etwa 8,5 Stunden) inkl. eines verkehrspsychologischen Gruppengespräches in einem Zeitraum von 3-9 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung. 
  • Eine weitere Perfektionsfahrt (2 x 50 Minuten inkl. einem Gespräch über das Erlebte) in einem Zeitraum von 6-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung. 

Zwischen den beiden Perfektionsfahrten muss ein Zeitraum von mind. 3 Monaten liegen. Die Perfektionsfahrten können nur in den Fahrschulen absolviert werden.

Informieren Sie sich hier über alle Details zu Ausbildung, Prüfung und Berechtigungsumfang.

ÖAMTC Tipp

Jetzt das L17-Training der ÖAMTC Fahrtechnik absolvieren und € 20 Bonus auf das Pkw Mehrphasen-Training sichern.

B-Führerschein mit L-Übungsfahrten

Wer bei der Fahrausbildung sparen möchte, kann alternativ eine Selbstausbildung mit dem blauen „L-Taferl“ mit einer Begleitperson absolvieren. Dafür sind die Theorieausbildung und insgesamt 12 Fahrstunden in der Fahrschule nötig. Mit einer Begleitperson fährt man zusätzlich mindestens 1.000 km (mit Fahrtenprotokoll). Die:der Begleiter:in und das Fahrzeug müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie bei L17.

Informieren Sie sich hier über alle Details zu den Anforderungen, Prüfung und Berechtigungsumfang.

Mehrphasen-Ausbildung

Nach bestandener Führerscheinprüfung ist 3-9 Monate Zeit (Führerschein B) bzw. 2-12 Monate (Führerschein A), das Mehrphasen-Training zu absolvieren. 

Mehrphasen Ausbildung ÖAMTC © ÖAMTC
Mehrphasen Ausbildung

Gratis Online-Führerschein-Test

Mit der kostenlosen ÖAMTC Führerschein-Test App kann man einfach für die Führerschein-Theorieprüfung für die Führerscheinklassen A, B und C/C1 in Österreich lernen. Die Führerschein-Test App ist eine Vollversion, und der Fragenkatalog enthält alle aktuellen Fragen der offiziellen Prüfung des Bundesministeriums. Der Download der Führerschein-App ist für alle gratis. Die App ist in vier Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Kroatisch und Slowenisch. Plus viele praktische Features wie Trainingsmodus und L17-Fahrtenbuch.

Gratis Schnuppermitgliedschaft

ÖAMTC-Pannenhilfe für ein junges Paar. ÖAMTC-Techniker prüft im Vordergrund Batterie.

ÖAMTC Tipp

Für alle jungen Fahrschülerinnen und Fahrschüler (sowie auch für Zivildiener und Grundwehrdienerinnen und -diener) bietet der ÖAMTC die Mitgliedschaft für ein Jahr gratis an – zum Schnuppern. Die Mitgliedschaft läuft automatisch aus. Für alle zwischen 15 und 19 Jahren ist das Dabeisein ebenfalls kostenlos. Mehr Infos.

Umfrage Führerschein

    Umfrage Ergebnis

    Quiz Ergebnis

    Gewinnspiel Ergebnis

    Ausländische Führerscheine in Österreich

    EU- und EWR-Führerscheine werden in Österreich anerkannt, können jedoch auf freiwilliger Basis umgeschrieben werden. Für Führerscheine aus Nicht-EWR-Staaten gelten andere Regelungen.

    Die Infos im Downloadbereich sind mehrsprachig: Deutsch, English, hrvatski/српски, türk, русский, हिन्दी, العربية

    Alle Infos.

    Internationaler Führerschein

    Viele Staaten sowie Mietwagenfirmen verlangen einen Internationalen Führerschein. Erfahren Sie hier, in welchen Ländern ein Internationaler Führerschein vorgeschrieben ist, wie viel er kostet und welche Unterlagen für die Ausstellung benötigt werden. Erhältlich an fast allen ÖAMTC Stützpunkten. Alle Infos zum Internationalen Führerschein.

    Führerscheinübersetzung

    Die Übersetzung wird für

    • jene Länder benötigt, die einen nationalen Führerschein akzeptieren, eine Übersetzung aber empfohlen wird.
    • Mietwagenfirmen, die keinen Internationalen Führerschein verlangen, sondern laut der Mietbedingungen eine Übersetzung ausreichend ist.

    Für ÖAMTC- Mitglieder ist die Übersetzung kostenlos. Erfahren Sie hier mehr zur Führerscheinübersetzung.

    Häufige Fragen & Antworten rund um den Führerschein