Führerschein: Rechte und Pflichten von Fahrschülern
Stolpersteine auf dem Weg zum Führerschein: Fahrschulwechsel, Stau, Zusatzkosten - Viele Fragen tauchen erst im Laufe der Ausbildung auf.
Der Weg zum Führerschein führt über eine Fahrschule. Verschiedene Angebote bieten auf den ersten Blick die wichtigsten Infos. Viele Fragen tauchen aber erst im Laufe der Ausbildung auf. Probleme ergeben sich z. B. aus nachträglich anfallenden Kosten und Spezialwünschen der Nachwuchspiloten. ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka fasst zusammen, welche Ansprüche und Pflichten Fahrschüler haben.
Gesamtpaket – Zusatzausgaben
Externe Kosten
Die meisten Fahrschulen bieten heute Gesamtpakete an, die Zusatzleistungen wie Prüfungsgebühren enthalten. Was genau im Gesamtpaket enthalten ist, muss vorher geprüft werden. Häufig sind externe Kosten wie Führerscheinausstellung und Erste Hilfe-Kurs nicht dabei. Gute Fahrschulen weisen aber auf diese Kosten hin.
Lehrmittel
Lehrmittel sind oft extra zu bezahlen. Hier kann der Fahrschüler frei wählen, wo er die Unterlagen kauft. Solange die Skripten oder Bücher aktuell sind, gibt es inhaltlich kaum Unterschiede.
Mehrphasen-Training
Ebenfalls oft im Gesamtpaket ist das Mehrphasen-Training, das verpflichtend zwischen drei und neun Monate nach der Führerscheinprüfung absolviert werden muss. Auch hier hat der Fahrschüler eigentlich das Recht zu wählen, wo er das praktische Fahrsicherheitstraining macht.
Überstundenzuschläge bei Fahrstunden
Fahrstunden außerhalb der geregelten Arbeitszeit sind für Fahrlehrer überstundenpflichtig. Im Grundpaket ist normalerweise die gesetzlich vorgeschriebene Fahrt bei Dunkelheit dabei. Wer weitere Fahrstunden am Abend oder am Wochenende hat, muss mit Mehrkosten rechnen.
Höhere Anzahl an Fahrstunden
Mehr zahlen muss auch, wer mehr als die gesetzliche Mindestanzahl an Fahrstunden benötigt. Hier kann niemand gezwungen werden. Auch wenn der Fahrlehrer weitere Übungsstunden empfiehlt, ist ein Antreten zur praktischen Prüfung nach Absolvierung der Mindestanzahl möglich.
Absage oder Verschiebung von Fahrstunden
Stau oder Kolonnenverkehr
Verkehrsbedingt ist eine Absage oder Verschiebung der Fahrstunde schwierig. Fahren im Stau oder im Kolonnenverkehr ist eine realistische Verkehrssituation. Solange der Fahrschüler nicht überfordert wird, ist auch das als Übung zu definieren.
Extremes Wetter
Extreme Witterungsbedingungen können hingegen ein Verschiebungsgrund sein. Denn Nebel, Schnee und Glatteis überfordern Fahranfänger rasch. Fahrschüler dürfen nicht in für sie gefährliche Situationen gebracht werden.
Allerdings rät die ÖAMTC-Juristin, das Gespräch mit der Fahrschule zu suchen. Denn auch hier gilt: Einen Rechtsanspruch hat man nicht. Ein bisschen Regen reicht sicher nicht aus, denn im späteren Autofahrerleben kann man sich das Wetter auch nicht aussuchen.
Panne
Wer mit dem Fahrschulauto eine Panne hat und dadurch nicht oder kaum zum Fahren gekommen ist, hat sicher Anspruch auf eine Ersatzstunde oder teilweise Rückerstattung. Wird das Auto aber nach kurzer Zeit wieder flott gemacht, kann das als Einsatz im Autofahreralltag gewertet werden und wird eher nicht zu einem vollständigen Ersatzanspruch führen.
Fahrschulwechsel, Fahrzeug- oder Fahrlehrerwunsch
Fahrlehrerwunsch
Wer mit seinem Fahrlehrer nicht zufrieden ist, muss gut argumentieren. Die Wahl des Fahrlehrers ist prinzipiell Vereinbarungs- und Argumentationssache. Wenn Lehrer und Schüler gar nicht miteinander können, ist es für den Lernfortschritt besser, man wechselt.
Fahrzeugwunsch
Einen rechtlichen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug hat man nicht. Wenn aber verschiedene Fahrzeuge im Fuhrpark sind, sollte das kein Problem sein.
Fahrschulwechsel
Ob ein Fahrschulwechsel mit Kostenrückerstattung möglich ist und unter welchen Bedingungen, ist im jeweiligen Ausbildungsvertrag geregelt. Prinzipiell ist ein Wechsel der Fahrschule mit Kostenrückerstattung eher schwierig und im Normalfall mit Stornokosten verbunden.
Links zum Thema
An den ÖAMTC-Stützpunkten und auch als Blätterbroschüre gibt es die Gratis-Broschüre "Ich will den Schein!"- eine umfassende Information über Moped-, Motorrad- und Autoführerschein. Alle Infos rund um den Führerschein und Mehrphasentraining gibt es online unter www.oeamtc.at/fuehrerschein. Als Starthilfe für Fahrschüler:innen (beim erstmaligen Führerschein-Erwerb), Grundwehr- und Zivildiener bietet der ÖAMTC eine Schnupper-Mitgliedschaft an - im Beitrittsjahr gratis! Die Clubleistungen reichen von Pannenhilfe, Rechtsberatung und Reise-Service bis zu den Sparvorteilen bei mehr als 160.000 ÖAMTC Vorteilspartnern weltweit.