Kindersicherung im Auto und am Rad beachten
ÖAMTC ist Partner der UN-Verkehrssicherheitswoche 2021.
Die Sicherung von Kindern im Auto oder am Fahrrad kann Leben retten. "Wir sehen leider immer wieder, dass Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert sind. Selten durch Nachlässigkeit. Häufiger passiert eine mangelhafte Sicherung im Auto durch Fehler beim Einbau eines Kindersitzes oder falsche Gurtführung. Oder der Sitz passt nicht zu Größe und Gewicht des Kindes. Beim Kindertransport am Fahrrad herrscht oft Unsicherheit über Vorschriften und Regeln", macht ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl in der UN-Verkehrssicherheitswoche angesichts der neu auflebenden Mobilität nach Beendigung des Lockdowns aufmerksam.
Das gilt nicht nur fürs eigene Fahrzeug. Auch in Miet-, Leih- und Sharing-Fahrzeugen muss jedes Kind passend gesichert sein. Nur Taxilenker sind in Österreich von der Kindersicherungspflicht ausgenommen, manche Unternehmen bieten dennoch als kinderfreundlichen Service auf Kundenwunsch einen Kindersitz an.
Wichtig
Im Auto sind Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres oder, wenn sie kleiner als 1,35 Meter sind, in einem geeigneten Kindersitz zu sichern. Der ÖAMTC empfiehlt die Verwendung eines Kindersitzes aus Sicherheitsgründen bis 1,50 Meter. Der Kindersitz muss in Größe und Gewicht zum Kind passen.
Bei den Auto-Kindersitzen ist außerdem zu beachten, dass nicht jeder Sitz in jedes Auto passt. "Die Probleme beim Einbau reichen von langen und widersprüchlichen Bedienungsanleitungen über zu kurze Sicherheitsgurte, schlechte Zugänglichkeit der Isofix- und Top Tether-Verankerungen bis hin zu fehlenden Einbau-Möglichkeiten von mehr als zwei Kinderrückhaltesystemen", fasst der Techniker des Mobilitätsclubs zusammen.
Kindersitz
ÖAMTC-Expertentipps für die richtige Kindersicherung im Auto
Der Kindersitz muss sich fest auf dem Fahrzeugsitz befestigen lassen. Er soll kippsicher sein und darf nicht verrutschen.
In manchen Fahrzeugen liegen die Isofix-Anschlusspunkte so ungünstig, dass bei montiertem Kindersitz das Fahrzeuggurtschloss unzugänglich ist. Hier können und dürfen Sitzerhöher ohne die Isofix-Verankerung verwendet werden.
Rückwärts gerichtete Systeme nicht bei aktiven Front-Airbags auf dem Beifahrersitz verwenden.
Die Auto-Kopfstütze sollte montiert bleiben. "Entgegen der Info vieler Fahrzeughersteller hat ein ÖAMTC-Test gezeigt, dass die vorhandene Auto-Kopfstütze das Verletzungsrisiko bei einem Heckaufprall verringert", so ÖAMTC- Kerbl. Diese Empfehlung gilt auch für Miet-, Leih- und Sharing-Fahrzeuge.
Auf den richtigen Gurtverlauf beim Kind achten. Der Schultergurt soll über die Schultermitte, der Beckengurt so tief wie möglich über die Leistenbeuge gehen.
Das Kind soll immer straff angegurtet sein.
Gurtverlauf und Kopfabstützung dem wachsenden Kind anpassen.
Die Bedienungsanleitung genau befolgen, um Fehlbedienung zu vermeiden.
Wenn sich Kinder bereits selbstständig anschnallen, ist es sinnvoll, die Gurtführung vor der Fahrt zu überprüfen. Der Gurt darf nicht verdreht sein.
Unterlassene Kindersicherung gehört zu den häufigsten Vormerkdelikten
Falsche Kindersicherung ist ein Vormerkdelikt. Das Führerschein-Vormerksystem sieht vor, dass bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen neben einer Verwaltungsstrafe (Strafrahmen bis 10.000 Euro) auch eine Vormerkung im Führerscheinregister vorgenommen wird. Bei der zweiten Vormerkung innerhalb von zwei Jahren wird der Besuch eines Kurses angeordnet, der die Wichtigkeit der richtigen Kindersicherung bewusst machen soll. Bei weiteren Verstößen kommt es sogar zur Entziehung der Lenkberechtigung.
Kindersicherung am Rad
Beim Transport am Fahrrad – egal ob Kindersitz, Anhänger oder Lastenfahrrad – gilt die Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahre. Wichtig ist, dass die Größe passt und die Helmbänder richtig eingestellt sind. Außerdem muss für jeden Passagier ein eigener Sitzplatz mit Gurtsystem vorhanden sein. Die Konstruktion muss so angelegt sein, dass Hände und Füße nicht in die Räder bzw. Speichen kommen können. Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das "Mitfahren" von Kindern auf Scootern oder E-Scootern ist verboten.
Kind und Fahrrad
#roadsafety - ÖAMTC ist Partner der UN-Verkehrssicherheitswoche 2021
Die UN-Verkehrssicherheitswoche ist Teil des 10-Jahres-Aktionsplans "Decade of Action for Road Safety“ der Vereinten Nationen zur Verbesserung der globalen Verkehrssicherheit. Ziel ist, von 2021 bis 2030 mindestens 50 Prozent der Todesfälle und Verletzungen im Straßenverkehr zu verhindern. Als Partner der UN-Verkehrssicherheitswoche unterstützt der ÖAMTC Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Verletzten in allen Verkehrsteilnehmergruppen. Die Anerkennung hoher Sicherheitsstandards zum Nutzen der Verkehrsteilnehmer ist dabei ebenso eine zentrale Aufgabe wie die Weitergabe von neuen technischen Erkenntnissen und allgemeinen Sicherheitsinformationen, die Durchführung von Schulungen, Trainings sowie der aktive offene Dialog mit allen Verkehrsteilnehmergruppen auf Augenhöhe.