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Christbaum an Bord

Bei unzureichender Ladungssicherung bis zu 10.000 Euro Strafe möglich.

Im Dezember werden in Österreich wieder unzählige Weihnachtsbäume auf unterschiedliche Weise von Märkten nach Hause gebracht, in vielen Fällen mit dem Auto. Für den Transport sind ein paar Regeln zu beachten – der Sicherheit zu Liebe und auch um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner

"Auch der Weihnachtsbaum ist ein Ladegut, das vorschriftsmäßig gesichert werden muss. Durch die Größe und Schwere kann eine unzureichende Sicherung einen selbst, aber auch andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Daher können Strafen von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Auch eine Vormerkung im Führerscheinregister ist möglich".

So kommt der Christbaum sicher nach Hause

Am Autodach

Beim Transport am Dach sollte der Baum im Netz bleiben und mit breiten, widerstandsfähigen Gewebebändern mit Metallverschlüssen vorne und hinten am Gepäckträger montiert werden. Die Baumspitze sollte nach hinten gerichtet sein. Um den Lack vor Kratzern durch Äste und Nadeln zu schützen, empfiehlt sich eine Unterlage. Ragt der Weihnachtsbaum um mehr als einen Meter über die Fahrzeuglänge hinaus, muss er als Langgutfuhre gekennzeichnet werden.

Im Auto

Beim Transport im Fahrzeuginneren sollte der Baum gut verzurrt werden. Auch hier hilft eine Unterlage, das Fahrzeug vor Verschmutzungen durch Harz und Nadeln zu schützen. Wichtig: Eine freie Sicht nach vorne und auf beide Seiten inklusive Spiegel muss stets gewährleistet sein. Handbremse, Schalthebel etc. müssen problemlos bedienbar sein. Bleibt beim Transport die Heckklappe offen, dürfen Kennzeichen, Rückleuchten und Blinker nicht verdeckt werden. Die Heckklappe sollte nach unten gespannt werden, am besten auch mit Textilspanngurten.

Mit dem Fahrrad

Für kürzere Strecken ist auch der Heimtransport des Weihnachtsbaumes mit dem Lastenrad oder einem Fahrrad mit Anhänger möglich. Auch dabei muss das Ladegut gesichert sein. Der Baum darf weder die Sicht des:der Radelnden stören noch sich selbständig machen. Daher muss der Baum gut verzurrt werden. Verursacht man beim Transport einen Schaden, z. B. an parkenden Fahrzeugen, ist dieser im Regelfall durch eine Privathaftpflichtversicherung des:der Fahrradfahrenden gedeckt.

Öffentlich

Beim Transport mit Bus, Bahn oder U-Bahn rät die Juristin, sich vorher die Förderbedingungen des Unternehmens anzusehen oder den Betreiber zu kontaktieren, ob und unter welchen Bedingungen (z.B. außerhalb der Stoßzeiten) die Mitnahme möglich ist.

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