Der digitale Tachograph/Fahrtenschreiber/Fahrerkarte
Der digitale Tachograph/Fahrtenschreiber ersetzt seit Mai 2006 die Kontrollgeräte (Fahrerkarte) mit Schaublatt.
EU-Verordnung
Das digitale Kontrollgerät/Fahrtenschreiber ersetzt die Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) mit Schaublatt. Es ermöglicht eine Überprüfung, ob Fahrer und Transportbetriebe die gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten befolgen.
Seit 1. Mai 2006 müssen laut EU-Verordnung alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von über 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein.
Einsatz
Das digitale Kontrollgerät/der Fahrtenschreiber ersetzt die Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) mit Schaublatt. Es ermöglicht eine Überprüfung, ob Fahrer und Transportbetriebe die gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten befolgen.
Mit dem Einsatz dieses modernen Systems werden die Verkehrssicherheit erhöht und die Arbeitsbedingungen verbessert. Angestrebt wird eine weitgehende Harmonisierung der Arbeits- und Ruhezeitenregelung, sowie der Verkehrs- und Unternehmenskontrollen. Die Schaffung eines fairen Wettbewerbes im internationalen Transportverkehr soll unterstützt werden.
Da das digitale Kontrollgerät/Fahrtenschreiber, die verwendeten Kontrollgerätekarten und das Kontrollgerätekartensystem einem hohen Sicherheitsstandard zu genügen haben, wird auch ein Beitrag zur Erhöhung der Manipulations- und Datensicherheit geleistet.
Die Antworten zu häufigen Fragen, finden Sie auf der Seite der ASFINAG.
Produktion und Ausgabe
Seit 5. Mai 2005 erfolgen die Produktion und Ausgabe von beantragten Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten. Für die Bedienung und den Betrieb des digitalen Tachographen benötigt der Lenker eine Fahrer- und der Unternehmer eine Unternehmenskarte.
Die Werkstattkarte dient geschulten Personen in ermächtigten Werkstätten zur Aktivierung, Kalibrierung und Prüfung des digitalen Kontrollgerätes und berechtigt zum Herunterladen der Daten. Hingegen ist die Kontrollkarte auf die Kontrollstelle ausgestellt und erlaubt das Auslesen der Daten aus dem Kontrollgerät durch Exekutiv- und Kontrollorgane.
Anträge
Der ÖAMTC mit seinem österreichweiten Stützpunktnetz nimmt alle Anträge für Fahrer- und Unternehmenskarten entgegen.
Preise
Fahrerkarte: € 45.-
Unternehmenskarte: € 85,- .
Genaue Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite der Asfinag.
Beantragung Fahrerkarte
- Der Fahrer muss persönlich anwesend sein!
- Gültiger Führerschein (mindestens Klasse B)
- Meldezettel oder Meldebestätigung
- Passbild
- Kosten: € 45,-
- Infoblatt Fahrerkarte
- Infoblatt Erneuerungskarte
Beantragung Unternehmenskarte
- Name, Anschrift u. Sitz des Unternehmens (Identität des Unternehmens) muss angegeben werden
- Auszug aus Firmenbuch oder Gewerberegister (bei Gewerbetreibenden)
- Berechtigter zeichnet die Niederschrift firmenmäßig (Stempel und Unterschrift)
- Erklärung, dass zumindest ein Fahrzeug eingesetzt wird, dass unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fällt (Kennzeichen und Kopie eines Zulassungsscheins)
- Erklärung, dass zumindest ein Fahrzeug mit inländischen Kennzeichen eingesetzt wird, das zwar nicht unter den oben genannten Anwendungsbereich fällt, aber mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist. Vorlage des Zulassungsscheines in Kopie erforderlich
- Begründung, wenn mehrere Unternehmenskarten beantragt werden
- Kosten : € 85,-
- Infoblatt Unternehmerkarte