Die Slowenien-Vignette
Alle Informationen zur slowenischen Vignette.
Erhältlich
Die digitalen slowenischen Vignetten sind an allen ÖAMTC Stützpunkten sowie an der Grenzstation Hörbranz erhältlich.
Eine Übersicht über die Öffnungszeiten Ihres nächstgelegenen Stützpunktes finden Sie in der Übersicht der ÖAMTC-Standorte.
Die slowenische E-Vignette (E-Vinjeta)
Die slowenische E-Vignette ist beim ÖAMTC erhältlich. Die Gültigkeit der Vignette kann sofort mit dem Kauf an den ÖAMTC-Stützpunkten beginnen.
WICHTIG: Die Jahresvignetten sind 12 Monate, ab dem gewünschten Beginn der Gültigkeitsdauer, gültig (bspw.: 03.12.2023 bis inkl. 03.12.2024). Weiters können die digitalen Vignetten bis zu 30 Tage vordatiert werden.
Hinweis: Änderungen betreffend der gekauften E-Vignette, wie beispielsweise des Gültigkeitszeitraums, oder des Kennzeichens, sowie auch Storni sind grundsätzlich nur vor Beginn der Gültigkeit und nur an dem gleichen Stützpunkt möglich, an dem auch die Vignette gekauft wurde.
Die E-Vignette ist nicht mehr an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden - ein klarer Vorteil für Wechselkennzeichen-Inhaber.
Informationen und weitere FAQs zur E-Vignette sind auch auf der Homepage der DARS ersichtlich.
Die Preise der slowenischen E-Vignette
Jahresvignette PKW 2A | 117,50 € |
1-Monats-Vignette PKW 2A | 32,00 € |
7-Tages-Vignette PKW 2A | 16,00 € |
Jahresvignette PKW 2B | 235,00 € |
1-Monats-Vignette PKW 2B | 64,10 € |
7-Tages-Vignette PKW 2B | 32,00 € |
Jahresvignette Motorrad | 58,70 € |
6-Monats-Vignette Motorrad | 32,00 € |
7-Tages-Vignette Motorrad | 8,00 € |
Die Vignetten-Kategorien im Überblick
- Kategorie 1: In diese Kategorie fallen einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder und große Motorroller, welche das vignetten-pflichtige Straßennetz in Slowenien benützen dürfen.
ACHTUNG bei Motorrädern mit 3 Rädern: Hier entscheidet die Spurbreite über die Kategorie. Bei einer Spurbreite von mehr als 50 cm muss eine PKW-Vignette gekauft werden.
- Kategorie 2A: Diese Kategorie betrifft sämtliche PKWs (inkl. SUVs, Pickups, etc.) bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und bis zu einer Höhe von 1,3 Metern - gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse (siehe Infoblatt oben). ACHTUNG: Auch alle Wohnmobile bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sind in dieser Kategorie erfasst. Auch über 1,3 Metern am Messpunkt!
Wichtig bei Wohnmobilen ist nach slowenischem Recht generell das Vorhandensein von fix eingebauter Camping-Ausrüstung wie Koch-, Wasch- und Schlaf-Möglichkeiten, Wasserreservoir, etc...
- Kategorie 2B: In diese Kategorie fallen Fahrzeuge unter einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, die - gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse - eine Fahrzeughöhe von 1,30 Meter oder mehr aufweisen (siehe Infoblatt). Vorwiegend sind dies Transporter, große Vans und Lieferwägen. Diese Maßangabe bezieht sich auf das unbeladene Fahrzeug im serienmäßigen Auslieferungszustand. ACHTUNG: Wohnmobile bis 3,5 Tonnen hzG. und über 1,3 Metern am Messpunkt fallen weiterhin in die Kategorie 2A (siehe oben: Kategorie 2A)!
Zur Vereinfachung der Zuordnung gibt es eine Liste mit den Fahrzeugen, welche in die Kategorie 2B fallen. (Diese Liste wird gegebenenfalls erweitert und aktualisiert.)
Fahrzeuge, welche eigentlich in die Kategorie 2B fallen, jedoch zu Wohnmobilen umgebaut wurden können, sofern der Umbau genehmigt bzw. typisiert ist und sie die notwendige Ausrüstung fix eingebaut haben (Typenschein, Einzelgenehmigung), auch die Vignetten der Kategorie 2A verwenden. Es ist hierbei jedoch zu empfehlen, eine Kopie des Typenscheins oder der Einzelgenehmigung mit der entsprechenden Eintragung mitzuführen.
Die Messung der Fahrzeughöhe erfolgt vom Boden weg, wobei der Mittelpunkt der Vorderachse als Orientierungs-Punkt dient, an dem die Fahrzeughöhe zu ermitteln ist.
Länder-Info Slowenien
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- Ausführliche Infos zur Autobahnvignette
- Verkehrsregeln in Slowenien
- Personal- und Kfz-Dokumente
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Die Gültigkeiten der slowenischen E-Vignetten
- Die Jahresvignetten sind ab dem gewünschten Datum des Gültigkeitsbeginns ein Jahr gültig (bspw. 03.12.2023 bis inkl. 03.12.2024).
- Die Monats-Vignetten gelten vom Tag des Gültigkeitsbeginns bis zum selben Tag des Folgemonats.
- Die 7-Tages-Vignetten gelten 7 Tage ab dem Tag des Beginns der Gültigkeit.
Bei den Kurzzeit-Vignetten (1 Monat, 7 Tage) ist das Datum des Beginns der Gültigkeit besonders zu beachten. Eine 7-Tages-Vignette kann für einen Kurz-Urlaub in Slowenien, bei dem die Anreise z.B. an einem Samstag erfolgt und die Abreise am Samstag der darauf folgenden Woche, nicht verwendet werden. Denn hierbei handelt es sich bereits um 8 Tage an welchen die Vignette gültig sein müsste.
WICHTIG:
- Unbedingt den Kaufbeleg bzw. die Rechnung für die Vignetten mitführen, da diese herangezogen wird, die Gültigkeit und den ordnungsgemäßen Erwerb der Vignette nachzuvollziehen. Sollte bei einer Kontrolle die Rechnung nicht vorgewiesen werden können, drohen Strafen durch die Kontrollorgane der DARS
FAQs zur slowenischen Vignette:
Benötigen Anhänger ebenfalls eine Vignette?
Die Vignette der Kategorie 2A bezieht sich auf Wohnmobile (unabhängig von der Höhe über der Vorderachse) und zweispurige Kraftfahrzeuge bis 1,30 m Höhe über der Vorderachse und deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet, mit oder ohne Anhänger.
Die Vignette der Kategorie 2B bezieht sich auf Zweispurige Kraftfahrzeuge, deren Höhe über der Vorderachse 1,30 m oder mehr beträgt und deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet, mit oder ohne Anhänger.
Wie hoch sind die Strafen bei Missachtung der Vignetten-Pflicht?
Grundsätzliche Verstöße gegen die Mautpflicht sind:
- Das Befahren einer mautpflichtigen Straße ohne einer gültigen Vignette
- Die Benutzung des mautpflichtigen Straßennetzes mit einer nicht der Fahrzeug-Kategorie entsprechenden Vignette (Verwechslung Kategorie 2A mit 2B und umgekehrt.)
Das Strafmaß bewegt sich je nach entsprechendem Delikt zwischen 300,- und 800,- Euro. Bei Sofort-Zahlung können die Beträge vermindert werden. Wenn das Bußgeld nicht sofort entrichtet wird, können von den slowenischen Kontroll-Organen Sicherheitsleistungen in Form des Reisepasses, des Personalausweises oder der Fahrzeug-Dokumente einbehalten werden.
ACHTUNG: Erfolgt die Zahlung des Bußgeldes nicht innerhalb von 8 Tagen ab dem Erhalt der Zahlungsaufforderung, verdoppelt sich der zu entrichtende Betrag. - Als Sicherheitsleistung einbehaltene Dokumente oder Papiere werden erst nach dem Begleichen der Bußgeld-Forderung retourniert!
Innerhalb von 8 Tagen ab Ausstellung des Bußgeld-Bescheids kann dieser auch - in schriftlicher Form - beeinsprucht werden. Es gilt das Post-Aufgabedatum oder das Tagesdatum bei direkter Einbringung bei der slowenischen Behörde.
Die Adresse hierfür ist das Toll-User-Center der DARS unter folgender Adresse:
DARS d.d.
Cestninski uporabinski center
Gric 54
1000 Ljubljana
Das Toll-User-Center ist auch telefonisch unter der Nummer +386 / 1 5155 350, Montag bis Freitag von 06:30 bis 21:00 Uhr und an Samstagen von 08:00 bis 13:00 Uhr erreichbar.
Die Bankdaten für eine nachträgliche Entrichtung des Bußgeldes sind:
Kontoinhaber:
DARS d.d.
Ulica XIV, Divizije 14
3000 Celje
Kontonummer:
IBAN: SI56 0110 0845 0156 488
BIC: BSLJSI2X
Diese Daten sind auch auf der Homepage der DARS unter dem Unterpunkt "Company Profile" zu finden.
Unbedingt die Nummer des Bußgeldbescheides im Feld für den Verwendungszweck eintragen! Die einbehaltenen Sicherheitsleistungen werden nach dem abgeschlossenen Bußgeldverfahren wieder retourniert - erfahrungsgemäß nimmt dies jedoch einige Zeit in Anspruch.
Kontakt zur DARS
DARS Toll User Center Ljubljana:
DARS d.d.
Cestninski center
Grič 54
1000 Ljubljana
DARS Toll User Center Lopata:
DARS d.d.
Rest area Lopata (Befindet sich bei der Raststation Lopata bei Celje in Fahrtrichtung Maribor)
Telefon und Email:
+ 386 (0) 1 518 8 350
evinjeta@dars.si
Internet:
www.dars.si
https://evinjeta.dars.si/de