Digitale Streckenmaut für Sondermautstrecken
Mautstellen auf A9, A10, A11, A13 und S16 ohne Anhalten passieren.
Mit der Digitalen Streckenmaut der ASFINAG können Lenker von Pkw ohne Anhänger die Mautstationen für die sondermautpflichtigen Abschnitte auf der A9, der A10, der A11, der A13 und der S16 ohne Anhalten passieren.
Erhältlichkeit
Eine Übersicht über die Öffnungszeiten Ihres nächstgelegenen Stützpunktes finden Sie in der Übersicht der ÖAMTC-Standorte.
Österreich-Vignetten sind darüber hinaus an folgenden Grenzstationen erhältlich:
- Hörbranz-Unterhochsteg:
Mo-Fr 08:00 - 19:00 Uhr, Sa 08:00 - 17:00 Uhr, So und Feiertag 09:00 - 16:00 Uhr - Tisis:
Mo-Fr 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00, Sa 09:00 - 12:00 Uhr, So und Feiertag geschlossen
ÖAMTC-Tipp: Die Gültigkeit von Digitalen Streckenmautkarten kann auf mehreren Wegen kontrolliert werden. Fahren Sie entweder direkt zu einer der Mautkabinen, dort erhalten Sie persönlich Auskunft über die Gültigkeitsdauer, oder rufen Sie die kostenlose Asfinag-Service-Nummer 0800 400 12 400 an. Online ist die Abfrage in der Vignettenevidenz möglich: https://evidenz.asfinag.at/de/
Details zu Einzel- und Mehrfahrtenkarten
Wie funktioniert's?
Für Besitzer einer Digitalen Streckenmaut-Karte wurde eine eigene Abfertigungsspur eingerichtet. Die Mautstelle darf allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h passiert werden. Die Registrierung erfolgt voll automatisch.
Wo erhält man die Digitale Streckenmaut?
Beim ÖAMTC sind sowohl Mehrfahrtenkarten als auch Karten für Einzelfahrten für die A9, A10, A11, A13 und S16 erhältlich. Verkaufsstellen sind alle ÖAMTC-Stützpunkte sowie Grenzstationen.
Es gibt auch Einzel-Fahrkarten für kürzere Teil-Abschnitte wie zum Beispiel auf der A13 von Innsbruck ins Stubaital. Diese sind jedoch ausschließlich an den Maut-Stationen vor Ort erhältlich.
Gültigkeit
Einzelkarten: Für eine Fahrt auf der entsprechenden Strecke (können auch als "Doppelkarten" erworben werden. Also z.B. auch für Hin- und Rückfahrt. Ausgenommen A11 Karawanken-Autobahn, da hier die österreichische Digitale Streckenmaut nur in Fahrtrichtung Süden gelten.)
Mehrfahrtenkarten: Können über einen Zeitraum von 365 Tagen auf der entsprechenden Strecke genutzt werden.
WICHTIG: Die Mehrfahrtenkarten für Anrainer der A13 gelten laut ASFINAG-Kundeninformation nur für private Zwecke und können ausschließlich mit einem entsprechenden Formular der ASFINAG beantragt werden.
Preise jeweils inklusive Umsatzsteuer.
Digitale Streckenmaut: Preise für Einzelfahrten ab 1.12.2023
A9 Pyhrn-Autobahn - Bosruck | 6,50 € |
A9 Pyhrn-Autobahn - Gleinalm | 10,50 € |
A9 Pyhrn-Autobahn Gesamtstrecke | 17,00 € |
A10 Tauern- Autobahn | 13,50 € |
A11 Karawanken-Tunnel | 8,20 € |
A13 Brenner-Autobahn Gesamtstrecke | 11,00 € |
S16 Arlberg-Schnellstraße | 11,50 € |
Digitale Streckenmaut: Preise für Mehrfahrtenkarten ab 1.12.2023
Mehrfahrtenkarte A9 Pendler Bosruck | 6,50 € |
Mehrfahrtenkarte A9 Pendler Gleinalm | 10,50 € |
Mehrfahrtenkarte A9 | 71,50 € |
Mehrfahrtenkarte Lungau | 0,00 € |
Mehrfahrtenkarte A10 Pendler | 13,50 € |
Mehrfahrtenkarte A10 | 81,00 € |
Mehrfahrtenkarte A13 Pendler, Anwohner, Beeinträchtigte Personen | 11,00 € |
Mehrfahrtenkarte A13 | 66,00 € |
Mehrfahrtenkarte S16 Pendler | 11,50 € |
Mehrfahrtenkarte S16 | 69,00 € |
FAQs zur Digitalen Streckenmaut in Österreich
Was ist die "Digitale Streckenmaut"?
Im österreichischen Straßennetz gibt es - neben der allgemeinen Mautpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen (Vignette) - sogenannte Hoch- oder auch Sondermautstrecken, für deren Benützung eine eigene Maut eingehoben wird. Begleichen kann man diese Maut entweder an den eigens eingerichteten Mautspuren oder bereits im Vorverkauf - über die sogenannte Digitale Streckenmaut.
Bei der Digitalen Streckenmaut wird das Kennzeichen des Kfz vorab elektronisch erfasst und die Maut als "bezahlt" registriert. Somit steht eine eigene Fahrspur für die Besitzer einer Streckenmaut-Karte zur Verfügung, auf welcher das Kennzeichen durch Kameras abgelesen und mit der Datenbank abgeglichen wird. Wird das Kennzeichen in der Datenbank gefunden und einer gültigen Karte zugeordnet, öffnet sich der Schranken der Streckenmaut-Spur automatisch. Das Stehenbleiben bei der Mautstelle entfällt somit.
Für welche KFZ kann die Digitale Streckenmaut erworben werden?
Alle Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen können ein Digitales Streckenmautticket (Einzelfahrten sowie auch Mehrfahrtenkarten) lösen. Die Benutzung der extra eingerichteten Digitalen Streckenmautspur (ganz links) ist nur für Fahrzeuge ohne Anhänger mit einer Breite von weniger als 2 m und einer Höhe von 4,20 m möglich. Hierbei ist nur die Spur- bzw. Karosseriebreite ohne Außenspiegel ausschlaggebend.
ACHTUNG! Motorradfahrerinnen und -fahrer mit einem Digitalen Streckenmaut-Ticket müssen beim Mautner anhalten und das Ticket vorweisen bzw. den Barcode auf dem Ticket zum Scanner halten, denn die Kameras für die Kennzeichenerkennung erfassen die Kennzeichen von vorne. - Somit können die Kennzeichen von Motorrädern nicht automatisch erkannt werden.
Was passiert wenn das Kennzeichen nicht abgelesen werden kann?
Durch verschiedene Umstände - z.B. Verschmutzung des Kennzeichens, schlechte Sichtverhältnisse - kann es passieren, dass das Kfz-Kennzeichen auf elektronischem Wege nicht erfasst werden kann. In diesem Fall wird das betreffende Fahrzeug von der Streckenmaut-Spur ausgeleitet und der Lenker um Vorlage seines Zahlungsnachweises (Mehrfahrtenkarte oder Ausdruck Einzelkarte) gebeten. "Doppelt zahlen" muss er dadurch natürlich nicht!
Gibt es Ermäßigungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen?
Bei Einzel- bzw. Zweifach-Tickets gibt es keinerlei Vergünstigungen.
Menschen mit Behinderungen, für die eine kostenlose digitale Jahresvignette freigeschalten ist, erhalten die Mehrfahrtenkarte für dieses Fahrzeugkennzeichen und für den Gültigkeitszeitraum der kostenlosen Vignette ebenfalls kostenlos automatisiert gebucht. Diese Mehrfahrtenkarte gilt auf allen Streckenmautabschnitten der ASFINAG mit Ausnahme der Karawankenautobahn A11.
Wer die Voraussetzung für die kostenlose Autobahnvignette nicht erfüllt, kann die Mehrfahrtenkarte erhalten, wenn die Person mit Behinderungen Lenker des Fahrzeugs ist. Die kostenlose Mehrfahrtenkarte, berechtigt zu einer unbeschränkten Anzahl an Fahrten innerhalb eines Jahres ab Ausstellung.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Vorlage eines Ausweises gemäß § 29b StVO (Parkausweis) für dauernd stark gehbehinderte Personen.
- Kraftfahrzeug, das eine für den behindertengerechten Betrieb geeignete Typisierung aufweist (Behindertenfahrzeug) oder zumindest Einschränkung der Lenkbefugnis auf den Betrieb eines Fahrzeuges ohne Kupplungspedal (Automatikgetriebe) – Eintragung der Einschränkung im Führerschein der Person mit Behinderung.
- Die Mehrfahrtenkarte für Lenker von Behindertenfahrzeugen wird nur auf ein für den Lenker mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt.
Mehrfahrtenkarte für Lenker mit Behinderung auf der A 13
Eine Mehrfahrtenkarte für Lenker mit Behinderung zur Benutzung der A 13 gilt ein Jahr und kann bei Erfüllung einer der nachfolgenden Voraussetzungen um EUR 11,00 erworben werden:
- Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, bei denen die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 Prozent beträgt
- Schwerbeschädigte nach § 9 Abs. 2 Kriegsopferversorgungsgesetz
- Zivilblinde mit Blindenausweis
- Menschen mit Behinderung, die eine Behinderung von mindestens 50 Prozent nachweisen können
Die Mehrfahrtenkarte für Lenker mit Behinderung wird nur für ein auf den Lenker mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt.
Diese Mehrfahrtenkarte gilt ausschließlich auf der A 13 – Brenner Autobahn.
Wie weiß ich, ob mein Streckenmaut-Ticket noch gültig ist?
Entweder sie fahren direkt zu einer der Mautkabinen, bei der man persönlich Auskunft über die Gültigkeitsdauer erhält oder sie melden sich telefonisch im ASFINAG Service Center unter der kostenlosen Nummer 0800 400 12 400.
Über die Abfrage auf der ASFINAG-Homepage können Sie feststellen, ob Ihre Streckenmaut-Tickets noch gültig sind.
Zur Abfrage der Gültigkeit Ihrer Jahreskarte
Zur Abfrage der Gültigkeit Ihrer Einzelfahrt-Tickets
Zur Abfrage der Gültigkeit Ihrer Digitalen Streckenmaut-Tickets
Sind Ermäßigungen für Pendler vorgesehen?
Die ASFINAG bietet auf den Abschnitten mit Streckenmaut eine Lösung für Pendler an, deren Arbeitsweg auf der Sondermautstrecke verläuft. Diese Gültigkeit dieser Karten bezieht sich auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses und ist auf maximal ein Jahr begrenzt. Danach muss wieder neu beantragt werden.
Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Sie sind nicht selbständig erwerbstätig.
- Das KFZ ist auf Sie als Antragsteller zugelassen.
- Die mautpflichtige Strecke muss auf dem Weg vom Wohnsitz zur Arbeit benützt werden.
- Die Jahreskarte wird an Ihrer Mautstelle ausgestellt.
Kann ich das Kennzeichen zu meiner Mehrfahrtenkarte ändern lassen?
In bestimmten Fällen ist es möglich, das Kennzeichen der Mehrfahrtenkarte ändern zu lassen.
Diese Fälle sind:
- Zusammenlegung oder Auflösung des politischen Zulassungs-Bezirks
- Diebstahl den Kennzeichens oder des Fahrzeuges
- Verlust des Kennzeichens
- Bei Totalschaden des Fahrzeugs
- Erlöschen eines Wunschkennzeichens
- Umzug in einen anderen politischen Bezirk
- Ohne Angabe von Gründen (es ist möglich einmal pro Jahr ein Kennzeichen ohne weitere Angaben umzuregistrieren).
Die unter den Punkten 1 bis 4 angeführten Services am ÖAMTC-Stützpunkt sind für ÖAMTC-Mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder wird eine Bearbeitungsgebühr für Datenerfassung iHv. 10,- € eingehoben.
Kennzeichenänderung - erforderliche Unterlagen
WICHTIG: Um Änderungen des Kennzeichens durchführen zu können, wird die Bestellbestätigung benötigt. Auf ihr steht die "Produkt-ID" der Digitalen Vignette. Ohne diese ist keine Änderung möglich.
Bei allen Änderungsgründen darf sich außerdem der Zulassungsbesitzer nicht ändern!
Wohnortwechsel: | Kopie des neuen Zulassungsscheins | Abmeldebestätigung oder Kopie des alten Zulassungsscheins | |
Totalschaden: | Kopie des neuen Zulassungsscheins | Nachweis über den (wirtschaftlichen) Totalschaden oder Verschrottungsnachweis | Abmeldebestätigung oder Kopie des alten Zulassungsscheins |
Diebstahl des Fahrzeugs, Verlust/Diebstahl des Kennzeichens: | Kopie des neuen Zulassungsscheins | Kopie des alten Zulassungsscheins oder der Abmeldebestätigung | Vollständige Diebstahl- oder Verlustanzeige |
Unleserliches Kennzeichen: | Kopie des neuen Zulassungsscheins | Kopie des Antrages auf Kennzeichentausch | Begründete Bestätigung der Behörde über den Kennzeichentausch |
Bezirkszusammenlegung/-trennung: | Kopie des neuen Zulassungsscheins | Abmeldebestätigung oder Ummeldebescheinigung der Zulassungsstelle oder Kopie des alten Zulassungsscheins | |
An-/Abmeldung Wunschkennzeichen: | Kopie des neuen Zulassungsscheins | Kopie der Abmeldebestätigung oder Kopie des alten Zulassungsscheins | Bestätigung des Wunschkennzeichens |
Von der Behörde veranlasst (inkludiert Umstieg auf Fahrzeug mit reinem Elektro-/Wasserstoffantrieb): | Kopie des neuen Zulassungsscheins | Bestätigung der Behörde (nicht notwendig bei Umstieg auf Fahrzeug mit Elektro-/Wasserstoffantrieb) | Kopie der Abmeldebestätigung oder des alten Zulassungsscheins |
Ohne Angabe von Gründen | Kopie des neuen Zulassungsscheins | Kopie des alten Zulassungsscheins |