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Rund ein Drittel aller Lenker blinkt nicht oder nicht richtig

Negative Auswirkungen auf Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss.

Blinkverhalten

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Blinkverhalten nach Anlageart.jpg ÖAMTC

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Blinker-Erhebung

Blinken ist die einzige Möglichkeit, um anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen, was man vorhat. Auf das zumindest dreimalige blinken hin kann frühzeitig reagiert werden. Blinken dient also dazu, Verkehrsabläufe besser einschätzen zu können und auch den Verkehrsfluss zu verbessern. Dadurch können Konflikte und sogar Unfälle vermieden werden.

Der ÖAMTC hat im September 2016 im Rahmen einer Blinker-Erhebung 14.300 Lenker bei Abbiegevorgängen beobachtet. Das Ergebnis: Nur 62 Prozent der beobachteten Verkehrsteilnehmer blinkten bzw. blinkten richtig. Am ehesten setzten Lenker bei Kreuzungen den Blinker (86 Prozent) und am wenigsten häufig beim Verlassen von Kreisverkehren (60 Prozent) sowie abknickenden Vorrangstraßen (63 Prozent). Diese Ergebnisse überraschen und machen deutlich, dass Verbesserungsbedarf besteht. Richtiges Blinken ist für die Sicherheit ebenso wichtig, wie für den Verkehrsfluss und genau deshalb auch laut Straßenverkehrsordnung verpflichtend.

StVO verpflichtet zu richtigem Blinkverhalten

In der StVO ist eindeutig geregelt, dass man beim Abbiegen für andere rechtzeitig und während des gesamten Vorganges blinken muss. Das gilt auch, wenn man einer abknickenden Vorrangstraße folgt. Blinken ist die einzige Möglichkeit, um anderen Verkehrsteilnehmern zu zeigen, was man vorhat. Wenn man vor einem Spurwechsel, dem Abbiegen oder dem Verlassen eines Kreisverkehres zumindest drei Mal blinkt, dann können sich andere frühzeitig darauf einstellen und Konflikte oder gar Unfälle vermieden werden.
Setzt man den Blinker nicht, reicht der Strafrahmen für den Fall einer Anzeige bis zu 726 Euro. In der Praxis ist jedoch zu erwarten, dass eine Organstrafverfügung in der Höhe von 35 Euro ausgestellt wird.

Richtig blinken im Kreisverkehr

Da die Blinkmoral besonders in Kreisverkehren schwach ist, klärt der ÖAMTC über die rechtliche Lage und die Bedeutung des Blinkens auf:
In den meisten Kreisverkehren haben die Fahrzeuge Vorrang, die sich darin befinden. Das wird durch die Wartepflicht-Schilder für die einfahrenden Lenker angezeigt. Stehen keine Wartepflicht-Tafeln, dann gilt laut StVO der Rechtsvorrang. Blinken muss grundsätzlich nur der aus dem Kreisverkehr ausfahrende Lenker, beim Einfahren in den Kreisverkehr ist das Blinken nicht erforderlich. Lenker, die beim Ausfahren auf den Blinker verzichten, gefährden nicht nur die Sicherheit, sondern verringern auch den Verkehrsfluss. Andere, insbesondere einfahrende Fahrzeuge, können die Absichten nicht erkennen und brauchen mehr Zeit für ihre Fahrmanöver.

Blink-Tipps des ÖAMTC

Richtiges Blinken ist ein unverzichtbares und gesetzliches Kommunikationsmittel im Straßenverkehr. Dennoch genügt es nicht, den Blinker zu setzen und darauf zu vertrauen, dass alle anderen richtig reagieren. Man muss sich davon überzeugen, dass der Abbiegevorgang ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. Der ÖAMTC hat einige Blink-Tipps für Fahrzeuglenker zusammengestellt:

  • Man sollte den Blinker auch setzen, wenn man glaubt, alleine unterwegs zu sein. Einerseits kann es passieren, dass man andere Verkehrsteilnehmer übersieht und andererseits trainiert man dadurch die Gewohnheit.
  • Wenn man rechtzeitig blinkt, können sich andere Verkehrsteilnehmer darauf einstellen und entsprechend handeln. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man bei einer roten Ampel steht und abbiegen möchte.
  • Korrektes Blinken im Stadtverkehr kann Konflikte und Unfälle vermeiden. Neben anderen Autofahrern können sich vor allem Fußgänger und Radfahrer rechtzeitig auf die Absichten der Lenker einstellen.
  • Finger weg von Handy, Navi und Co. – wer keine freie Hand hat, vernachlässigt oft das Blinken.
Ein ÖAMTC-Pannenhelfer, der einer Autofahrerin bei einer Panne hilft, mit einem Fahrzeug im Hintergrund.

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